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Erhöhung Mietzins

 
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smb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:13    Titel: Erhöhung Mietzins Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Mieter M seit 08/08 ein Haus von Vermieterin V
gemietet hat und der Mietzins in der Region um 8% steigt,
kann V dann die Miete einfach erhöhen? Wie ist das,
wenn der aktuelle Mietziens unter dem Spiegel liegt?

Gruß Stefan
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Staffelmietvertrag?
Bei einem Staffelmietvertrag muss entweder die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt werden, oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag angegeben werden. Wird aber im Mietvertrag vereinbart, dass die Miete jedes Jahr um X % steigt, ist diese Vereinbarung unwirksam. Ebenso reicht die Angabe eines gestaffelten m² - Preises nicht aus. Zahlt der Mieter trotzdem, weil er von der Wirksamkeit der Vereinbarung ausgeht, kann er die Erhöhungsbeträge zurückfordern. (LG Kiel WM 2000, 308 Ist eine Staffelmiete vereinbart, sind alle anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen.(außer Betriebskosten). Allerdings die Kappungsgrenze muss der Vermieter bei den einzelnen Staffeln nicht beachten. Obergrenze ist nicht die ortsübliche Vergleichsmiete. (LG Berlin WM 95, 354).
Macht der Vermieter – weil die Staffelvereinbarung unwirksam ist – eine Mieterhöhung im Rahmen der ortüblichen Vergleichsmiete geltend, darf diese nicht höher ausfallen, als es nach der Staffelvereinbarung möglich wäre.(LG Bonn WM 92, 199)
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smb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

keine Staffelmiete! "Normaler" Vertrag. Danke für die Info.

Gruß
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, hatte in der Regel gelesen ( Region)
Bei frei finanzierten Wohnungen kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn
– die Miete bei Zugang des Erhöhungsschreibens seit einem Jahr unverändert ist.
– die neue Miete die üblichen Entgelte nicht übersteigen, die in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind und
– die Miete sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöht.
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SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Haus erst am 08/08 bezogen wurde, kann die Miete ab 12/09 erhöht werden.
Bis z.B. ortsüblichen Mietspiegel jedoch nicht mehr als 20% der alten Miete.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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