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Wenn ein Lieferant die Tore dicht macht, das Unternehmen also liquidiert wird. Kann der Abnehmer des Lieferanten dann Zahlungen aus Verbindlichkeiten an den Lieferanten einbehalten, um daraus Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen zu bilden um etwaige Kunden des Abnehmers befriedigen zu können? Der Lieferant kann nach Liquidation ja keine Gewährleistungsreparaturen mehr durchführen und so würde die Kosten ja am Abnehmer hängen bleiben.
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