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Verfasst am: 14.12.08, 19:17 Titel: Abgrenzun von privater und öffentlicher Party
Hallo,
ich habe eine Frage: Wäre es rechtlich erlaubt einen Raum zu mieten und in diesem eine Party zu veranstalten. Die Gäste sind mehr oder weniger geladen (keine werbung, nur mund-zu-mund). Es gibt eine Gästeliste, auf welcher sich aber jeder eintragen kann. Auf der Party werden keine Getränke ausgeschenkt, sondern jeder bringt selbst mit was er trinken will. Der "Eintritt" wäre nur eine Unkostenentschädigung um die Ausgaben wieder zu bekommen (also Miete etc). Es gibt keine Gewinnabsicht. Wäre eine solche Party erlaubt (Grauzone?) oder gibt das nur Ärger?
Wie ist hier die Rechtslage?
Wenn de facto jeder kommen kann, ist es nicht mehr privat. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
natürlich darf man einen Raum mieten und dort munter feiern. Eine Einladungsliste, wo sich sodann die Gäste selbst eintragen, ist doch wohl nicht Ihr Ernst. Hier nicht an Gewinnabsicht zu denken, ist schwierig.
Das ist mir klar, dass man leicht auf dei Idee kommen könnte, dass versucht wird Gewinn zu erzielen. Aber tatsächlich sieht es so aus, dass nur Freunde und Freunde von Freunden kommen sollen. Jedoch müsste eben jeder der kommt sich an den Gesamtkosten der Veranstaltung beteiligen (Denn die Miete für einen großen Raum, die Musik- und Lichtanlage, etc ist doch recht hoch). Gibt es da nicht irgend eine Möglichkeit das Rechtlich abzusichern, damit die Party nicht von der Polizei beendet wird und man mit Anzeigen rechnen muss? (Also mit Ärger wegen Lärmbelästigung ist nicht zu rechnen)
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