Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - kann ein GF den anderen Kündigen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

kann ein GF den anderen Kündigen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
robi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:35    Titel: kann ein GF den anderen Kündigen ? Antworten mit Zitat

Hallo,
Eine Firma hat die GF A und B. Jeder von Ihnen ist auch gleichberechtigter Gesellschafter.
Weil die Firma Schulden hat, sucht sich B einen Job (fährt zum Vorstellungsgespräch).
Beide sind 'alleinvertretungsberechtigt' (ich glaube so heißt das). Also A könnte das Auto (Firmenwagen) von B verkaufen. Kann A auch B kündigen wegen 'gedanklich nicht mehr in der Firma'
Was ist mit den Schulden
Danke
Robi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, sowohl die Abberufung des Geschäftsführers (§ 46 Nr. 5 GmbHG) als auch der Abschluss oder die Auflösung des Anstellungsvertrages (als Annexkompetenz zu § 46 Nr. 5 GmbHG) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung und nicht der Geschäftsführer. Da diese mindestens mit einfacher Mehrheit beschließt, kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer allein den anderen nicht kündigen oder abberufen.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
robi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort,
geht das auch nicht, wenn B den neuen Job Antritt?
Wie kann A, B loswerden, wenn B sich nicht mehr um das Geschäft kümmert ?
Kann A ihm das Gehalt streichen?
Irgendwie muss A B doch loswerden, er kostet Geld!!
Danke nochmal
Robi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

robi hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Antwort,
geht das auch nicht, wenn B den neuen Job Antritt?


Nein, es ist keine Frage des Motivs, sondern der rechtlichen Zuständigkeit.

Zitat:
Wie kann A, B loswerden, wenn B sich nicht mehr um das Geschäft kümmert ?


Es gibt Möglichkeiten, Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter geltend zu machen. Das würde aber diesen Rahmen hier sprengen. Da sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Zitat:

Kann A ihm das Gehalt streichen?


Nein, auch das kann nur die Gesellschafterversammlung durch Beschluss.

Zitat:
Irgendwie muss A B doch loswerden, er kostet Geld!!


Siehe oben!

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

A muss B überzeugen, am einfachsten mit Geld.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.