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Sanni01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 16.12.08, 19:34 Titel: Fristlose Kündigung möglich? |
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Hallo!
Ist es möglich, dass man fristlos eine Wohnung kündigen kann, wenn:
Die MieterAB von den Mitmietern ständig ausspioniert und wegen irgendwelchen Behauptungen, die der Vermieter nicht einmal überprüft ob diese stimmen - und dieser Vermieter ziemlich patzig ist und sich für die Probleme und Beschwerden der Mieter AB nicht einsetzt, beschuldigt werden?
wenn ein normales "Leben" in dieser Wohnung nicht mehr möglich ist, dass die MieterAB bereits mehrfach beschuldigt wurden, permanent Krach zu verursachen, wenn man innerhalb der Woche nicht mal nach 15 Uhr die Wohnung säubern darf, weil dies angeblich zu laut ist? Oder wenn man durch die Wohnung läuft, oder ein nächtlicher Toilettengang, dass diese Mieter sich dann ebenfalls wieder aufregen? Wenn die MieterAB nicht mal mehr vor die Tür gehen können,ohne dass überprüft wird was diese da machen, ob die eingekauft haben, was die eingekauft haben etc....
Hundehaltung ist auch so ein Thema, erst wurden sie erlaubt, nun nicht mehr und wenn dann nur kniehoch, alles andere soll abgeschafft werden...
Und, wenn sich die MieterAB schon nach einer neuen Wohnung umsehen, und die Maklerin bei der jetzigen Vermietung anruft und nachfragt was z.b. mit den Hunden ist und die jetzige Vermieterin Auskünfte erteilt, die sie selbst nicht einmal überprüft hat und somit die Chance auf die Wohnung (wo Hundehaltung gestattet war) aber aufgrund dieser wirklich falschen Auskunft die Chance verbaut hat? Ist das rechtens?
Gibt es für die MieterAB eine Chance irgendwie aus diesem Vertrag fristlos zu kommen? Denn das "normale Leben" ist enorm eingeschränkt durch diese gesamte Belästung und Belagerung der Mitmieter...
Vielen dank fürs lesen,,
Sanni01 |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 16.12.08, 20:21 Titel: |
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Mal abgesehen davon, daß ich die ganze Geschichte nicht so richtig nachvollziehen kann: wo würde der Mieter denn wohnen wollen, wenn er fristlos gekündigt hätte?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Sanni01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: 16.12.08, 20:24 Titel: |
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| In eine neue Wohnung. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.12.08, 22:15 Titel: |
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| Für eine fristlose Kündigung reicht das bei weitem nicht aus. Es bleibt meiner Meinung nach nur die fristgerechte Kündigung. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 16.12.08, 23:56 Titel: |
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| Sanni01 hat folgendes geschrieben:: | | In eine neue Wohnung. | Ich erspare mir jeglichen sarkastischen Kommentar und weise einfach nur darauf hin, daß ich aus dem Eingangsbeitrag herausgelesen habe, daß es genau damit ja wohl etwas schwierig zu sein scheint.
Ansonsten hat Strider die Rechtslage sicher zutreffend dargestellt.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Larissa Abel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: 17.12.08, 10:51 Titel: |
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| Hierbei lässt sich aber dennoch eine Lösung finden.Wenn ich das richtig verstanden habe,besitzt der Mieter einen Hund welcher vom Vermieter nicht geduldet wird.Dieses wäre vielleicht ein Ansatz um eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters zu "provozieren".Offensichtlich wird durch die Haltung des Hundes -gegen den Willen des Vermieters- der Mietvertrag verletzt.Die Frage ist nur, ob die Reaktionszeit des Vermieters auf diese Verletzung des Mietvertrages geringer wäre, als selbst ordentlich zu kündigen.oO |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.12.08, 11:20 Titel: |
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| Tolle Idee, das ist so ziemlich das dümmste was der Mieter machen kann. Denn dadurch riskiert er nicht nur Prozesskosten sondern auch Schadensersatzforderungen seitens des VMs. Das heisst am Ende zahlt er wesentlich mehr als nur bei einer normalen fristgerechten Kündigung. |
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Larissa Abel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: 17.12.08, 11:28 Titel: |
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| Was denn für Prozesskosten,bitteschön? Eine außerordentliche Kündigung ist doch nicht zwangsweise mit einem Gerichtsverfahren verbunden! Und welche Schadenersatzforderungen?Der Vermieter beschließt zu kündigen, aus freiem Willen. Er will doch, dass der Mieter den Wohnraum unverzüglich verlässt...welche Ansprüche möchte er dann noch woraus ziehen? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.12.08, 11:54 Titel: |
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| Dadurch das die Wohnung ausserordentlich gekündigt wurde durch dem VM, wird ihm in der Regel ein Schaden entstehen. Und zwar durch entgangene Mieteinnahmen, denn es wird kaum möglich sein sofort wieder neu zu vermieten. Dies kann insgesamt schonmal 3 Monatsmieten betragen, je nach Zustand der Wohnung evtl. auch länger. Das wird der VM natürlich einklagen müssen, ergo entstehen weitere Kosten, die der Mieter zu tragen hat. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 17.12.08, 12:02 Titel: |
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| Larissa Abel hat folgendes geschrieben:: | | Was denn für Prozesskosten,bitteschön? Eine außerordentliche Kündigung ist doch nicht zwangsweise mit einem Gerichtsverfahren verbunden! Und welche Schadenersatzforderungen?Der Vermieter beschließt zu kündigen, aus freiem Willen. Er will doch, dass der Mieter den Wohnraum unverzüglich verlässt...welche Ansprüche möchte er dann noch woraus ziehen? |
Strider hat das schon zutreffend dargestellt...
Der Vermieter ist nun keineswegs gezwungen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Er kann auch einfach auf Unterlassung klagen. Verfahrenskosten trägt der Verlierer. Zur angestrebten Beendigung des Mietverhätnisses kommt es aber nicht.
Alternativ wird fristlos gekündigt und der Mietausfall für bis zu 3 Monaten als Schadenersatz verlangt und vielleicht auch eingeklagt - womit wir wieder bei Verfahrenskosten wären. Im Ergebnis bedeutet das für dem Mieter, dass er für einen mehr oder weniger langen Zeitraum doppelt Miete und eventuelle Verfahrenskosten zu zahlen hat. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich billiger sein. |
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Larissa Abel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: 17.12.08, 13:02 Titel: |
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| Strider hat folgendes geschrieben:: | | Dadurch das die Wohnung ausserordentlich gekündigt wurde durch dem VM, wird ihm in der Regel ein Schaden entstehen. Und zwar durch entgangene Mieteinnahmen, denn es wird kaum möglich sein sofort wieder neu zu vermieten. Dies kann insgesamt schonmal 3 Monatsmieten betragen, je nach Zustand der Wohnung evtl. auch länger. Das wird der VM natürlich einklagen müssen, ergo entstehen weitere Kosten, die der Mieter zu tragen hat. |
Das spricht gegen jedes vernünftige Folgern! Der Vermieter hat doch mehrere Optionen seine außerordentliche Kündigung durchzusetzen.
Wenn er einen Mieter so schnell wie möglich aus der Wohnung raushaben möchte, dann liegt es ja wohl auf der Hand, dass er auf den Mietzins des Vertragspartner von sich aus verzichtet.Also kann er diesen auch nicht einklagen. -Und wenn hier der Faden weitergesponnen wird,kann der Vermieter die Wohnung in den besagten drei Monaten auch nicht weiter vermieten - > Doppelvermietung.oO
Sollte der Vermieter hingegen Mieteinbußen wegen plötzlichem Leerstand befürchten, hat selbiger doch die Möglichkeit dem Mieter eine längere Frist(3Monate) zum Auszug einzuräumen.
Wenn eine dieser zwei Varianten zum Zuge kommt,muss kein Gericht beauftragt werden. Warum auch...schließlich besteht hier der Kündigungswille von beiden Vertragsparteien.
edit: | Strider hat folgendes geschrieben:: | | ...je nach Zustand der Wohnung evtl. auch länger. |
Das ist auch sehr unlogisch.Denn kündigt der Mieter ordentlich,kann ihn der Vermieter auch nicht verklagen,wenn er keinen Nachmieter nach der drei-monatigen Kündigungsfrist gefunden hat. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 17.12.08, 13:31 Titel: |
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Larissa Schatzi, Du musst noch vieelllllll mietrechtliches lernen  _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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hubba FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 17.12.08, 13:47 Titel: |
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Larissa, wenn der Vermieter aus wichtigem Grund kündigt, wird der wichtige Grund vom Mieter verursacht. Somit ist der Mieter daran schuld, dass dem Vermieter Mieteinnahmen entgehen.
Das selbe gilt auch beim Arbeitsplatz. Z.B. Wenn der Arbeitgeber ankündigt die gehälter nicht zu bezahlen kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen, aus wichtigem Grund. Der Arbeitnehmer hat trotzdem Recht auf Zahlung des ihm entgangenen Lohns. _________________ Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein. |
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Larissa Abel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: 17.12.08, 16:32 Titel: |
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Erstes sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und zweitens (um mich zu wiederholen) steht es dem Vermieter frei über die Auszugsfrist zu entscheiden.Entfernt er seinen Mieter,-dessen Hund bis zum Knie geht<-aufgrund dessen innerhalb von einem Monat aus seiner Wohnung,ist er sich wohl darüber im Klaren,dass der Mieter in den zwei darauffolgenden Monat keine Miete zahlen wird...weil:Das Mietverhältnis durch den Vermieter frühzeitig beendet wurde und der Mieter gar nicht mehr in der Wohnung lebt...
Möchte der Vermieter hingegen Zeit und Geld gewinnen,gewährt er dem Mieter -logisch- einen längeren Zeitraum für den Auszug.
Kein Gericht in Deutschland würde sich in einem Fall wie diesem bemühen,geschweige denn dem Vermieter zu solch absurden Forderungen verhelfen. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.12.08, 16:37 Titel: |
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Welche absurden Forderungen? Das ist ganz normal. Der VM hat durch die provozierte Kündigung einen Schaden und diesen Schaden kann er beim Mieter einklagen. Das Gericht wird das nicht anders sehen. Der VM muss halt nachweisen das er die Wohnung nicht eher vermieten konnte, kann er dies, wird er meiner Meinung nach den Prozess gewinnen.
Um es nochmal klar zu stellen, der Mieter verhält sich vertragswidrig und provoziert eine Kündigung, er ist also ganz alleine Schuld und trägt dementsprechend auch die durch sein Verhalten entstehenden Kosten. |
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