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vermieter wird unverschämt

 
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:28    Titel: vermieter wird unverschämt Antworten mit Zitat

Mieterin M hat ihre Wohnung seit 21 Jahren gemietet. Für den anfänglich extrem hohen mietzins wurde als Ausgleich ein schriftliches Untervermietrecht vereinbart, so dass die Wohnung jeweils geteilt werden konnte, vor allen Dingen dann, wenn die M immer wieder beruflich weit ab, tätig war.

Vermieter V ist dies nun seit jahren ein dorn im Auge, er hätte die mieterin, so gegenüber dritten "gerne heraus". (Wohnung wäre inzwischen deutlich teurr zu vermieten, als der damalige Wuchzins)

Er hat sich nun darauf verlegt, die diversen untermieter der mieterin immer wieder unter fadenscheinigen Gründen anzusprechen, obwohl ihm bekannt ist, dass er keinerlei rechtsvereinbarungen mit diesen hat.

Die z.Zt. in Berlin (5550 km weit weg von wohnsitz) arbeitende M wird von ihm schriftlich informiert, dass er den "untermieter angewiesen hat, eine bestimmt reparaturarbeit zu organisieren", der untermieter ist erstaunt, fühlt sich belästigt, die reparatur im übrigen gar nicht nötig, da alles funktioniert..

Was kann die M tun, um diese Annäherungen des V an ihre untermieter zu unterbinden.
Da der Sachverhalt schon seit Jahren mit wechselnden untermietern besteht, ist hier Reden erfolgt, aber zwecklos, der V möchte nerven, stören und hat einen extremen Minderwertigkeitskomplex, der dazu führt, dass er überall kundtut, dass ihm ja die wohnung gehöre und ihn das untervermietrecht der M nervt..
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Verbieten kann man das wohl nicht, allerdings würde ich als Untermieter die Anweisungen schlicht ignorieren, auch wenn sie vielleicht ab und an nervig sein sollten. Rechtlich dürfte sich dagegen nichts machen lassen.

Ich bin mir nur nicht sicher, wie das mit Recht der Untervermietung aussieht. Ich meine da mal was gehört zu haben, dass die Untervermietung jederzeit vom Vermieter wieder abgelehnt werden kann. Sicher bin ich mir da allerdings nicht.

lg
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

nein, die untervermietung kann V nicht rückgängig machen, sie liegt schriftlich vor und ist bestandteil des mietvertrages als ausgleich für einen viel zu hohen mietzins seit
1987. hierfür gibt es zeugen und schriftliches, die diese vereinbarung so mit unterschrieben haben.(150% über mietspiegelniveau- allerdings damals)
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:45    Titel: Re: vermieter wird unverschämt Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
Mieterin M hat ihre Wohnung seit 21 Jahren gemietet. Für den anfänglich extrem hohen mietzins ... (Wohnung wäre inzwischen deutlich teurr zu vermieten, als der damalige Wuchzins)
Und der Mietzins läßt sich nach 21 Jahren nicht auf die ortsübliche Höhe anheben? Geschockt
Abgesehen davon, wie ist der subjektiv als "damalige Wuchzins" den objektiv und in Euros? Wie liegt der Mietspiegel? - OK, nicht direkt die gestellte Frage.

hws
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre denkbar, dass der Vermieter aufgrund der gesteigerten Mietpreise, aber gleichbleibenden Miezinses einen Anspruch darauf hätte die Miete wesentlich zu erhöhen, wenn die Untervermietung fortgeführt werden soll.

Das ist aber nur meine Interpretation des § 553 BGB. Winken

lg
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erlaubnis ist ja schon erteilt. Der Vermieter kann sie also nachträglich kaum noch von irgendwas abhängig machen. § 553,2 dürfte hier also nicht mehr ziehen.

Der Dame wird wohl nur übrig bleiben, ihre Untermieter selbst entsprechend zu impfen, dass sie sich das Gejammer des Vermieters nicht anhören, und auch nicht drauf reagieren sollen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja, die Anpassung an die ortsüblich Vergleichsmiete erfolgte zum ersten Mal letztes Jahr Nov. 07= 10,-€ (Gerichtsurteil)
Soweit zur bisherigen Höhe der Miete.

Meine Frage ist aber: Wann nähern sich die Belästigungen des V dem Strafrecht/Unterlassungsverfügungen?
Wenn die Untermieter nicht mehr ungestört wohnen können?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:50    Titel: Re: vermieter wird unverschämt Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::

Die z.Zt. in Berlin (5550 km weit weg von wohnsitz) arbeitende M ....



Hallo,

dort gilt aber schon DEUTSCHES Recht, oder? Lachen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sorry, im Eifer die Wunschentfernung in der Sache aufgeschrieben, wohnung liegt in Köln, Arbeitsplatz in Berlin ( Auf den Arm nehmen 550 km)
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist aber: Wann nähern sich die Belästigungen des V dem Strafrecht/Unterlassungsverfügungen?
Wenn die Untermieter nicht mehr ungestört wohnen können?


Spätestens an dieser Stelle kommt mir der Gedanke, ob eine psychiarirische Behandlung des (Unter-)Mieters nicht eher angebracht wäre als ein Strafverfahren.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

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