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Angeblicher Diebstahl eines Schildes

 
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oxidon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:12    Titel: Angeblicher Diebstahl eines Schildes Antworten mit Zitat

Guten Tag

Letztens war ich mit meinen Freunden unterwegs. Plötzlich kam die Polizei. Irgendjemand hat sie wegen einer Ruhestörung angerufen. Ich hatte ein Schild in der Hand das ich auf dem Bürgersteig gefunden hatte- Freund sagte: schmeiß das Schild weg. Ich tat dies. Später kam der Polizist und fragte mich ob ich das Schild in der Hand hätte. Ich sagte: Ja. Er: ja haste es abgerissen oder wie ? Ich: nein habs da gefunden. Er: Ist klar sie kriegen ne Strafanzeige. Alle meine 2 Freunde haben gesagt ich hätte das Schild nur aufgehoben bei der Aussage. Trotzdessen kam es zum Gerichtstermin. Ich war der Angeklagte. Es gab 2 Zeugen die lediglich gesehen hatten das ich das Schild in der Hand hatte mehr auch nicht. Das Urteil: 70 Sozialstunden für einen UNSCHULDIGEN. Und ich kann mir keinen Anwalt leisten bzw. kriege keine bezahlt. !

Was könnt ich machen ? Bitte hilft mir
Wie ist die Rechtslage ´?

Danke im Voraus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

War denn tatsächlich ein entsprechendes Abreißen des Schildes der springende Punkt?
Schließlich darf man auch ein rumliegendes Schild nicht einfach mitnehmen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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oxidon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

ja das war der springende punkt
das schild wurde aus einer besonders gesichterten vorrichtung herausgerissen worden .

......... hmmm
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Sie erzählen eine Geschichte in einer Weise, die jeden dazu zwingt zu bestätigen: Ja, 70 (!) Sozialstunden für einen gänzlich unbescholtenen Bürger für das bloße Anfassen eines offenbar herrenlosen Gegenstandes, das wäre ungerecht.

Rechtslage/Empfehlung bei (nur!) dieser Geschichte: Anwalt einschalten, aufs energischte protestieren und Rechtsmittel ausschöpfen.


Grüße
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