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Insolvenz ohne Hausversteigerung?

 
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Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 01:07    Titel: Insolvenz ohne Hausversteigerung? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Frau G hat eine psychische Erkrankung, weshalb die Hausversteigerung wegen Suizidgefährdung immer wieder hinausgeschoben wird. Da Frau G ein Kleingewerbe hat, das auch nicht mehr geht müsste sie Insolvenz anmelden. Aber das geht doch nicht, ohne dass das Haus versteigert wird, oder?

Grüße von Jürgen
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idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gläubiger wird vermutlich auch in der Insolvenz von G die Fortsetzung der Zwangsversteigerung anstreben.

Ob die Suizidgefahr auf Dauer geeignet ist, das Verfahren zu verzögern oder zu verhindern, läßt sich nur anhand der konkreten Situation beantworten. Seitens des Gläubigerns und des Vollstreckungsgericht kann u. U. auch eine ambulante oder sogar stationäre Behandlung von G erwogen werden. Auf längere Sicht dürfte G m. E. die schlechteren Karten haben. Die BGH-Rechtsprechung zu diesem Themenkreis hat sich in den letzten Jahren sehr differenziert bzw. entwickelt und stellt auch an den Schuldner/Eigentümer hohe Anforderungen.

Desweiteren hat auch der Insolvenzverwalter ein grundsätzliches Interesse an der Verwertung der Immobilie. Wie stark dieses ausgeprägt ist und welche Konsequenzen der Ins-Verwalter daher zieht, lässt sich wiederum nur anhand der konkreten Gegebenheiten einschätzen.

Fazit: Das Risiko, dass die Immobilie verwertet wird, ist tatsächlich gegeben.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zwar gilt § 765a ZPO in der Insolvenz nur eingeschränkt, der Schuldner hat relativ große Härten hinzunehmen. Allerdings hat der BGH mit Entscheidung vom 6.11.2008, IX ZB 77/08 darauf hingewiesen, dass im Falle der Gefährdung von Leben und Gesundheit § 765a ZPO auch in der Insolvenz anwendbar ist, Abgrenzung zu IX ZB 34/06
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