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Vermieter korrigiert nachträglich NK-Abrechnung

 
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 17:50    Titel: Vermieter korrigiert nachträglich NK-Abrechnung Antworten mit Zitat

Ein Mieter erhält vor etlichen Monaten die NK-Abrechnung für das Jahr 2007, die mit einem kleinen Guthaben abschloss. Er akzeptiert diese und kürzt die folgende Miete um das bestehende Guthaben.

Jetzt erhält er vom Vermieter eine geänderte NK-Abrechnung für 2007. Dem Vermieter sind noch ein paar (auch tatsächlich abrechnungsfähige) Positionen "eingefallen" und möchte jetzt eine Nachzahlung.

Wäre die NK schon beim ersten Mal in dieser Form und Höhe geltend gemacht worden, hätte der Mieter das akzeptieren müssen, keine Frage. Muss er die Nachforderung aber auch jetzt noch akzeptieren und bezahlen?
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 05:53    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach kann der Vermieter die neue Betriebskostenabrechnung noch vorlegen.

Unterstellt, dass der Abrechnungszeitraum der 01.01.-31.12. ist befindet er sich noch in der Jahresfrist.

Ferner können inhaltliche und materielle Fehler bei einer BK-Abrechnung (auch angemessen über die Jahresfrist hinaus) korrigiert werden.

 
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