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Verfasst am: 19.12.08, 11:00 Titel: Kündigungsbestätigung per Email
Hallo wir haben unsere Wohnung schriftlich gekündigt mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Der Vermieter hat eine Email als Bestätigung geschickt. Ist diese genauso gültig?
Verfasst am: 19.12.08, 11:14 Titel: Re: Kündigungsbestätigung per Email
Alfa1 hat folgendes geschrieben::
Hallo wir haben unsere Wohnung schriftlich gekündigt mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Der Vermieter hat eine Email als Bestätigung geschickt. Ist diese genauso gültig?
Da es keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung gibt, kann auch keine schriftliche Bestätigung verlangt werden.
Der Kündigende muss den Zugang der Kündigung im Bestreitensfall beweisen. Ob dies mit dem Ausdruck einer Email gelingt, wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen.
Verfasst am: 19.12.08, 11:15 Titel: Re: Kündigungsbestätigung per Email
Alfa1 hat folgendes geschrieben::
Hallo wir haben unsere Wohnung schriftlich gekündigt mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Der Vermieter hat eine Email als Bestätigung geschickt. Ist diese genauso gültig?
Die Kündigung von Wohnraum ist im §568 BGB geregelt, d.h. es ist die Schriftform erforderlich. Es empfiehlt sich die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder per Bote. Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Vorgabe wie eine Kündigung bestätigt werden muss. Vielmehr muss es meines Erachtens gar nicht bestätigt werden, da es eine einseitige Willenserklärung darstellt. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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