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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns steht es so in der Gemeinschaftsordnung!!
Stimmenthaltungen gelten immer als Nein Stimmen!!

Wurde ja auch von einem EX-Verwalter geschrieben Winken

Gruß
Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe geschrieben:
Zitat:
Zum Mehrheitsbeschluß bedarf es immer 50+x % Ja- oder Nein-Stimmen.


Edelmieter hat geschrieben:
Zitat:
So nicht richtig . Für einen einfachen Mehrheitsbeschluss reicht es aus, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen.


Frage: Wo ist da ein Unterschied?
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:17    Titel: Ist ja ... Antworten mit Zitat

Salut

...eine ganz leicht zu beantwortende Frage.

Ihre Idee von Mehrheit besagt, daß in einer Versammlung von x Nasen dann ein Beschluß durchgeht, wenn die Ja-Sager (j) > x/2 Nasen haben: j > x/2

Die anzuwendende Interpretation ist jedoch, daß die Zahl der Ja Sager (j) die der Nein-Sager (n) übertrifft: j > n, jedenfalls solange keine anderslautende Vereinbarung vorliegt.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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