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Vermieter möchte nun doch nicht vermieten
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fume
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen Jelly,

danke noch für den Tipp Smilie melde mich am abend nochmal nach dem Gespräch mit dem Anwalt des Vertrauens
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::
fume hat folgendes geschrieben::
Angeblich hat ein Wohnungseigentümerverein (name lasse ich weg) dem VM gesagt, solange wir noch nicht eingezogen sind, kann er zurücktreten. Glaube ich nicht.


Glaube ich auch nicht. Allerdings - sollte der Mieter seine Miete nicht zahlen, kann der Vermieter fristlos kündigen. Ich glaube zwar, dass man die Miete mindern kann, wenn der VM die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt, aber vielleicht sollte man das (zusammen mit dem Rechtsberater des Vertrauens) ja schriftlich machen. Voraussetzung für die Mietminderung ist ja auch ne Mängelanzeige nebst Fristsetzung zur Behebung (hier also vielleicht fehlender Zugang zur Wohnung als Mangel) ...

Wie gesagt, genau weiss ich das absolut nicht. Möchte nur darauf hinweisen, dass der Mieter sich ganz schnell selbst rauskatapultieren kann, wenn er die Miete ohne weitere Ankündigungen einfach nicht zahlt.


Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. §535 BGB

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, [...] so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. §536 BGB

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache (hier Einzug) nicht gegeben ist, braucht der Mieter auch keine Miete zahlen.

Ich würde so verfahren wie pOtH es beschrieben hat.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenüber dem Vermieter würde ich so vorgehen wie es bei einem Mangel an der Mietsache üblich ist.
Mangel nachweisbar melden, Frist zur Behebung setzen, Miete Mindern.
Und wegen der Schadensminderungsobliegenheit gleich nach was neuem umsehen.
Und am Ende Schadenersatz fordern.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Gegenüber dem Vermieter würde ich so vorgehen wie es bei einem Mangel an der Mietsache üblich ist.
Mangel nachweisbar melden, Frist zur Behebung setzen, Miete Mindern.
Und wegen der Schadensminderungsobliegenheit gleich nach was neuem umsehen.
Und am Ende Schadenersatz fordern.

Ich gehe davon aus, dass hier die Schadensminderungspflicht aus §254 BGB nicht gilt, wenn der Mieter keinen Schadenersatzanspruch, sondern einen vertraglichen Erfüllungsanspruch geltend macht.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Ich gehe davon aus, dass hier die Schadensminderungspflicht aus §254 BGB nicht gilt, wenn der Mieter keinen Schadenersatzanspruch, sondern einen vertraglichen Erfüllungsanspruch geltend macht.

Hallo SLash,
ich gehe davon aus, daß durch die Nichterfüllung des Mietvertrages ein Schaden entsteht. Und genau dafür gibts meiner Ansicht nach den Schadensersatz !
Siehe auch: § 823 BGB
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fume
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

danke noch für die vielen Antworten. Ich werde nachher gleich mal Paragraphen "wälzen" und mir das ganze genau durchlesen.

K hatte gestern noch Gespräch mit Vermieter: die Vormieter dürfen die Mietsache nun länger nützen, denen wurde erzählt dass es K ganz recht war nicht einziehen zu müssen, da er ja seine ETW noch nicht verkauft hat. (stimmt natürlich überhaupt nicht)

VM hatte im Sommer schon Verkaufsgedanken diese aber "im Kopf verdrängt" und jetzt plötzlich wieder "ausgegraben". Hallo? Dann mache ich doch keinen Vertrag, oder?

VM wollte heute mit K einen Auflösevertrag machen frei nach dem Motto beide treten zurück und damit ist für ihn alles in Ordnung. Böse (Antwort von K spare ich mir hier)

Anwalt des Vertrauen schickt nun an VM einen Auflösevertrag mit doch etwas anderen Konditionen.

Klar Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht. VM hätte gestern gerne gewußt in welcher Höhe. Soll er bitte noch ein paar Nächte darüber wachen, denn K ist nicht nur sauer sondern schwer enttäuscht. Bekommt er alles schriftlich.

VM wollte dann bei 0 anfangen und ihm könne man doch vertrauen....

K hat gestern auch noch mit einer Freundin telefoniert die vor ein paar Jahren eine Wohnung aus finanziellen Gründen verkaufen musste. Diese hatte z.B. an die Mieterin 6 MM Ablöse bezahlt damit diese kündigt. Alles in friedlich, ehrlich und freundlich.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="karli"]
SLash hat folgendes geschrieben::

Hallo SLash,
ich gehe davon aus, daß durch die Nichterfüllung des Mietvertrages ein Schaden entsteht.


Wenn ich keine Miete zahle, habe ich (erstmal) keinen finanziellen Schaden. Andere Schäden müsste man prüfen. Erst muss ein Schaden entstanden sein, dann kann ich einen Anspruch darauf erheben. Hier wird über den Schaden erst spekuliert.

Den Erfüllungsanspruch habe ich ab dem Fälligkeitszeitpunkt.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Wenn ich keine Miete zahle, habe ich (erstmal) keinen finanziellen Schaden.
Aha! Und wo wohnt man inzwischen? Und wo lagert man sein Inventar?
SLash hat folgendes geschrieben::
Erst muss ein Schaden entstanden sein, dann kann ich einen Anspruch darauf erheben.
Nichts Anderes habe ich geschrieben.
karli hat folgendes geschrieben::
Und am Ende Schadenersatz fordern.

SLash hat folgendes geschrieben::
Den Erfüllungsanspruch habe ich ab dem Fälligkeitszeitpunkt.
Auch hier habe ich nichts Anderes behauptet.
Auch einen Mangel kann man natürlich erst beim Vermieter melden, wenn er aufgetreten ist. Das wäre hier vermutlich bei Mietbeginn.
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fume
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

wird immer besser, vielleicht hat ja jemand eine Meinung:

Anruf von VM bei K, VM hat sich wohl anwaltlich beraten lassen, möchte plötzlich nicht mehr verkaufen, K kann sich jetzt überlegen ob er einziehen möchte Geschockt

Theorie K: ihm ist klar gemacht worden wieviel ihm die Aktion kosten könnte und er meint nun wenn K nicht einzieht den Vertrag dann nicht erfüllt bleibt K noch auf 3 Monatsmieten sitzen.

Hü hott hü hott Kartons sind mittlerweile wieder ausgepackt und Umzug quasi storniert, jetzt wieder anfangen, einziehen?

K wartet auf Rückruf von Anwalt seines Vertrauens
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

fume hat folgendes geschrieben::
vielleicht hat ja jemand eine Meinung

Einziehn und gut!
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte es eventuell sein das dem Vermieter zu Ohren gekommen ist, dass der Mieter durch das Hickhack garnichtmehr einziehen will. Wenn ja dann ist es klar, dass die Gegenseite nun diese Situation heraufbeschwören will, da dann der Vermieter für eventuell anfallende Kosten nicht haftbar gemacht werden kann.
Im grunde kann man sich nur dem Tip von karli nur anschließen: Einziehen und fertig
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken


Zuletzt bearbeitet von ktown am 20.12.08, 12:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fume
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

yip da muss ihn jemand aufgeklärt haben.

einziehen und gut war eine Möglichkeit aber VM im Nachbarhaus Schwester im anderen und Mutter daneben halbes Dorf verwandt

kündigen und 3 Monatsmieten bezahlen war Variante 2

Variante 3 war Auflösungsvertrag zu machen 3 Monatsmieten zu bekommen keinen Ärger mehr zu haben und nun die Chance einen neuen vielleicht netten VM zu bekommen

danke für eure Hilfe Rat und Unterstützung
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