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Fliesenspiegel - Reparatur

 
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Fleck
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Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 08:17    Titel: Fliesenspiegel - Reparatur Antworten mit Zitat

Hallo und Guten Morgen Smilie

Ich wohne in einem Haus, wo die Wohnungen einer Privaten Hausverwaltung gehören. Bekanntlich ist es ja so, dass diese sehr ungern Geld für Reparaturarbeiten ausgeben. So auch in meinem Fall.

Mein Bad ist bis 50 cm unter der Decke gefließt über der Badewanne ist der komplette Fliesenspiegel Locker und wird lt. Fliesenleger nur noch durch die Fugen gehalten. Der Fliesenleger hat dies auch der Hausverwaltung gemeldet. Aber auch er wurde abgewiesen.

Der Hausverwaltung, habe ich das mehrfach gemeldet und kriege von denen jedoch nur folgende Antwort serviert: "Solange nichts abfällt machen wir da nix". Da es definitv eine Gesundheitsgefährdung ist frage ich mich nun, wie ich reagieren kann. (Mitminderung etc.????) Oder gibt es die Möglichkeit kostenfrei Gutachter zu bekommen, welche dies Notfalls bestätigen?

Mir ist das ziemlich wichtig, da ich keine Lust habe, irgendwann in der Badewanne zu plantschen und mir dann der komplette Fliesenspiegel auf den Kopf fällt.

Wäre für Tips sehr dankbar Smilie


Wünsche frohe festtage
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht nur der Kopf könnte zu Schaden kommen.

Der Wand wird es sicherlich auch nicht gut bekommen, wenn Feuchtigkeit hinter die losen Fliesen dringt. Dann entsteht im Laufe der Zeit wunderschöner Schimmel. Bei Schimmel ist die Standardvermutung meistens "Der Mieter hat falsch gelüftet."

Der Badewanne wird es auch nicht gut bekommen. Falls nicht gerade ein Mieter darin rumplanscht, wird es hässliche Spuren geben, wenn ein oder mehrere Fliesen hineinfallen.

Also wäre die Hausverwaltung nicht nur schriftlich über die losen Fliesen zu informieren, sondern auch über die möglichen Folgeschäden. Dazu ist der Mieter im Rahmen der Schadenminderungspflicht sogar angehalten.

Wenn die Fliesen wirklich so lose sind wie beschrieben, dann kann die Badewanne mMn nicht mehr gefahrlos genutzt werden. Eine Mietminderung wäre denkbar. Diese sollte jedoch erst nach Rücksprache mit einem versierten Anwalt angepeilt werden und dürfte sehr gering ausfallen.

Eine Mietminderung jedoch ist nicht das geeignete Material, Fliesen an der Wand zu befestigen. Das bedeutet: es kann sein, dass die Hausverwaltung die marginale Mietminderung kaltlächelnd akzeptiert und die Fliesen immer noch lose sind.

Die Hausverwaltung wäre also schriftlich aufzufordern, den (gesundheitsgefährdenden) Zustand zu beseitigen. Dazu ist eine angemessene Frist zu setzen und anzukündigen, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist die Ersatzvornahme durchgeführt wird.

Nähere Informationen dazu finden sich hier.

 
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 11:23    Titel: Re: Fliesenspiegel - Reparatur Antworten mit Zitat

Fleck hat folgendes geschrieben::
"Solange nichts abfällt machen wir da nix".



Nun, was würde mir da wohl einfallen..........?


Ich würde aber für den Fall eines "Falles" viele Bilder von dem davor und dann von dem danach machen und vorallem ein paar Fliesen als Beweis sichern,. So könnte dann später, sollte es zum Streit kommen, ein Sachverständiger den Grund des Herabfallens durch Betrachtens der Fliesenrückseite erkennen.....

Ich würde aber noch bis nach Weihnachten warten, weil da sind eh keine Handwerker zu erreichen.

Frohes Fest.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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Fleck
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für Eure Hinweise Smilie

Zu der 2ten Idee: Hatte ich auch schon daran gedacht Sehr glücklich aber man ist ja ein erhlicher Brüger.

Noch eine Frage zur Ersatzvornahme. Sollte es dazu kommen, muss ich das Unternehmen ja bezahlen udn dann die Rechung an die HV weiterleiten. Richtig? Weil eigendlich bin ich nicht gewillt solch einen Betrag zu bezahlen für die Miete dich da zahle.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Fleck hat folgendes geschrieben::
Noch eine Frage zur Ersatzvornahme. Sollte es dazu kommen, muss ich das Unternehmen ja bezahlen udn dann die Rechung an die HV weiterleiten. Richtig? Weil eigendlich bin ich nicht gewillt solch einen Betrag zu bezahlen für die Miete dich da zahle.

Die Rechnung an die HV zu schicken und die Kostenerstattung zu fordern wäre eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit eines Mieters wäre, die Kosten der Ersatzvornahme gegen die Miete aufzurechnen.

Das bedeutet, dass so lange keine Miete gezahlt wird wie Forderungen aus der Ersatzvornahme bestehen.

 
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