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Mahnbescheid unberechtigt erhalten was nun ?

 
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Daniel Albert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Penzing

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 15:03    Titel: Mahnbescheid unberechtigt erhalten was nun ? Antworten mit Zitat

hallo,

ich hoffe jemand kann hier Helfen !! ich habe heute einen Mahnbescheid bekommen. Dort es geht es um Zahlungsrückstände aus meiner alten Wohnung von 2005 - 2007. In dieser Zeit habe ich eine Mietkürzung erwirkt auf welcher der Vermieter nie richtig reagiert hat. Wir hatten in dieser Zeit erhebliche Mängel zu beklagen wegen welchen auch ein Sachverständiger vom Vermieter beauftragtbei uns war. Er konnte ein Fehlverhalten unserer seits nicht feststellen. Deshalb habe ich mein Recht erwirkt die Miete zu kürzen. Ich habe von dahin ab sporadisch Zahlungsforderungen erhalten die aber laut Telefonischer nachfrage von einem Softwarefehler entstanden sind. Mitte 2007 bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Seit diesem Tag habe ich nichts mehr erhalten. Am 16.12.2008 habe ich wieder mal einen brief erhalten mit einer recht hohen Forderung mit ca. 300 € Zinsen. Aus dem Schreiben konnte man nicht erkennen wie sich dieser zusammenstellt. Ich habe dieser Forderung schriftlich widersprochen und Telefonisch eine Auflistung angefodert. Heute erhielt ich das Mahnschreiben.

Wie sollte ich denn darauf reagieren ? Muss ich die Mahngebühren tagen oder reicht es den ausgefüllten Mahnbescheid zurückzusenden ?

MFG
Albert
_________________
Daniel Albert
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir den Mahnbescheid richtig durchlesen. Wenn er ungerechtfertigt ist, muß man dagegen Einspruch erheben. Jetzt geht sie Sache vor einem Richter, der VM muß die Schuld beweisen.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat geschrieben:

Zitat:
Wenn er ungerechtfertigt ist, muß man dagegen Einspruch erheben.


Der Einspruch heißt genau Widerspruch und ist jetzt binnen 2 Wochen nach Zugang des Mahnbescheides schriftlich beim Amtsgericht einzulegen, also jetzt nicht mehr beim Vermieter. Ein entsprechendes Formular müsste dem Mahnbescheid beigelegen haben. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden. Erst wenn auf Grund des Widerspruchs der Vermieter Klage auf Zahlung erhebt, sollte man sich mit Argumenten gegen den Anspruch wehren, oder noch besser, dies einen Anwalt machen lassen.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 17:28    Titel: Re: Mahnbescheid unberechtigt erhalten was nun ? Antworten mit Zitat

Daniel Albert hat folgendes geschrieben::
Wie sollte ich denn darauf reagieren ? Muss ich die Mahngebühren tagen oder reicht es den ausgefüllten Mahnbescheid zurückzusenden ?


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