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gehen wir davon aus,eine Familie wohnt 10 Jahre in einem gemieteten kleinen Haus,
das sehr alt ist,und alte billige PVC-Böden verlegt wurden.
Allgemein wurde viel gepfuscht
Gehen wir davon aus,die Frau verlässt nach 10 Jahren dieses Haus und sucht sich eine neue Wohnung,weil ihr Mann verstorben ist und das Haus zu groß ist für zwei Personen
(sie und Tochter)
Im alten PVC-Boden im Schlafzimmer gibt es nach 10 Jahren Abnutzungserscheinungen,
bei der Übernahme der Wohnung sagt der Exvermieter es wäre alles ok.
Jetzt hat der Exvermieter eine Firma beauftragt für fast 700 Euro einen neuen Boden im Schlafzimmer zu verlegen und schickt der Exmieterin dafür die Rechnung.
Gehen wir davon aus,das diie Exmieterin aber nicht einsieht das zu bezahlen,vor allem weil der Boden schon von Anfang an billig war und in schlechtem Zustand und nach 10 Jahren Abnutzungserscheinungen an billigem PVC ganz normal sind,
und sie erst nach 3 Wochen nach Auszug plötzlich erfährt das da ein neuer Boden auf ihre Kosten verlegt wurde.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 20.12.08, 16:51 Titel:
Aus dem mitgeteilten Sachverhalt lässt sich nicht erkennen, aus welchem Grund der Vermieter berechtigt sein könnte, von der früheren Mieterin die Zahlung einer Rechnung über die Verlegung eines neuen Bodenbelags in einem Raum der Mietwohnung zu verlangen. Eine Abnutzung eines Bodenbelags im Rahmen der normalen Nutzung der Mietwohnung berechtigt den Vermieter nicht, von der früheren Mieterin die Kosten für eine Neuverlegung zu fordern.
In Betracht kommen könnte eine Berechtigung dieser Forderung, wenn die Mieterin den vorhandenen Bodenbelag schuldhaft beschädigt hätte.
Die Mieterin könnte den Vermieter schriftlich auffordern, die Berechtigung seiner Forderung zu begründen.
Doch die Mieterin kann auch noch etwas anderes tun, nämlich gar nichts. Sie muss sich nicht darum bemühen, dass der Vermieter seine Forderungen begründet. Das muss er zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden und er das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen sollte.
Ich denke mal, dass es sich um ein Instandsetzung handelt. Instandsetzung ist Sache des Vermieters.
Anders sieht die Sachlage aus, wenn Mieter den Boden schuldhaft oder mutwillig beschädigt hätte. Aber auch dann könnte der Vermieter nur die Kosten für die Reparatur geltend machen.
In diesem Fall würde ich mal glatt sagen, dass es sich um normalenVerschleiß handelt. Wenn der Boden schon vorher in schlechtem Zustand war, hat die zusätzliche, 10-jährige Nutzung höchsten den letzten Rest gebracht.
Auf die Rechnung nicht zu reagieren, halte ich für falsch. Habt ihr die Kaution schon zurück? Es kann durchaus sein, dass der Vermieter den Aufwand mit der geleisteten Kaution verrechnet.
Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, der Rechnung zu widersprechen. Bleibt der Vermieter stur, wird er für den Fall, dass die Kaution schon erstattet wurde, einen Mahnbescheid einreichen, auf den ihr reagieren müsst. Im Anschluss kommt es zu einer Verhandlung, die über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheidet.
Wichtig ist auch, was im Mietvertrag im Abscnitt "Beendigung des Mietverhältnisses" steht. _________________ Das Leben polarisiert! Warum gibt es keine Linksanwälte?
Zuletzt bearbeitet von KingPing am 21.12.08, 12:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Auf die Rechnung nicht zu reagieren, halte ich für falsch. Habt ihr die Kaution schon zurück? Es kann durchaus sein, dass der Vermieter den Aufwand mit der geleisteten Kaution verrechnet.
Gäbe es eine Kaution, so wäre dies erwähnt worden. Hier ist lediglich die Rede davon, dass die Mieterin eine Rechnung erhalten hat, die sie begleichen soll.
selbst wenn die Mieterin den Boden beschädigt hätte, müßte sich der Vermieter bei Ersatz einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen. Nach der Schilderung könnte man sich vorstellen, dass für den Boden nichts mehr anzurechnen ist, höchstens für die Verlegekosten.
Hat die Mieterin evtl. Zeugen über den Zustand des Bodens bei Auszug, oder Zeugen über die Aussage des Vermieters, dass alles okay ist? Dann könnte sie der kompletten Rechnung widersprechen. _________________ Gruß
Jutta
selbst wenn die Mieterin den Boden beschädigt hätte, müßte sich der Vermieter bei Ersatz einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen. Nach der Schilderung könnte man sich vorstellen, dass für den Boden nichts mehr anzurechnen ist, höchstens für die Verlegekosten.
Danke für den Hinweis. Die Neu-für-Alt-Regelung wird gerne übesehen wenn keine Versicherung involviert ist.
Aus dem mitgeteilten Sachverhalt lässt sich nicht erkennen, aus welchem Grund der Vermieter berechtigt sein könnte, von der früheren Mieterin die Zahlung einer Rechnung über die Verlegung eines neuen Bodenbelags in einem Raum der Mietwohnung zu verlangen. Eine Abnutzung eines Bodenbelags im Rahmen der normalen Nutzung der Mietwohnung berechtigt den Vermieter nicht, von der früheren Mieterin die Kosten für eine Neuverlegung zu fordern.
In Betracht kommen könnte eine Berechtigung dieser Forderung, wenn die Mieterin den vorhandenen Bodenbelag schuldhaft beschädigt hätte.
Die Mieterin könnte den Vermieter schriftlich auffordern, die Berechtigung seiner Forderung zu begründen.
Dies möchte ich nur mit einem Urteil erweitern.
Zitat:
Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90). Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
Nicht nur in diesem Urteil, sondern in allen Nachschlagewerken ist bei PVC Böden eine Lebensdauer von 10 Jahren angegeben.
Bei einem normalen Verschleiß kann der Vermieter dem Mieter gegenüber keine Ansprüche geltend machen. Bei Brandlöcher oder sonstigen Beschädigungen die nachweislich einem Mieter oder Benutzerverschulden zuzuordnen sind kann man den Mieter regresspflichtig machen.
Reinen Verschleiß nach 10 Jahren und mehr kann dem Mieter nicht angehangen werden und die Kosten einer Erneuerung sind vom Vermieter zu tragen.
Bei normalen Verschleiß kommt auch keine Regelung " Alt gegen neu " zur Geltung, da der Mieter dem Vermieter keinen Schaden zugefügt hat.
Auch wenn bei einem Bodenbelag , der Beulen geworfen hat und diese dem Vermieter schriftlich als Mangel angezeigt wurden, der Belag beschädigt wird, brauch der Mieter keinen Schadensersatz leisten, da der Vermieter für den vertraglich übergebenden Zustand der Wohnung verantwortlich ist und diesen erhalten muss.
Darunter entfallen auch die Verlegekosten.
Nach diesem Zeitraum von 10 Jahren und unter der Voraussetzung das dem Mieter keine Schuld trifft, gehen meiner Ansicht nach alle Koste an den Vermieter.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Danke für den Hinweis. Die Neu-für-Alt-Regelung wird gerne übesehen wenn keine Versicherung involviert ist.
Frank, da hätte ich aber etwas anderes von dir erwartet.
Auch wenn das was ich geschrieben habe kein BGH Urteil ist, ist es aber allgemein und rechtlich anerkannt das solch ein Sch..ß PVC Boden nur eine Lebensdauer von 10 Jahren hat, welches auch Dir bekannt ist.
Da brauch ich keine Versicherung für.
Und eine "Alt Neu Regelung" kommt nicht bei Verschleiß sondern nur bei einer Beschädigung die auf den Mieter oder dem zum Gebrauch überlassenden zurückzuführen sind in Betracht.
Bei einem Gebrauch von 10 Jahren und evtl. mehr kann man nicht mehr von einer Beschädigung des Mieters ausgehen.
Für Antworten darauf blätter selber erst einmal nach.
Bitte , und dann melde dich wieder Gelle
Gruß
Willi _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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