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Heizkostenablesung zwischen jährlicher Ablesung

 
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MrCaipirinha
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 10:20    Titel: Heizkostenablesung zwischen jährlicher Ablesung Antworten mit Zitat

Hallo,
mich würde mal ein Fallbeispiel intressieren.

Angenommen die Heizperiode ist immer bis 31.12. und ein Mieter zieht zum 30.11 aus der Wohnung aus.
Frage A. muss / darf der Mieter den Ablesedienst beauftragen oder macht das der Vermieter/Hauseigentümer
Frage B. angenommen der Vermieter übernimmt die Beauftragung und der Ablesetermin verzögert sich. Der Nachmieter freut sich natürlich weil er möglicherweise 3 Wochen auf Kosten des Vormieters heizen kann. Wer ist für die pünktliche Ablesung verantwortlich?

Vielen Dank vorab
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter ist der Vertragspartner der Firma, also erteilt auch er die Aufträge. Angesichts dessen, dass er das auch bezahlt, ist das auch angemessen.

Naturgemäß können sowieso nicht alle Heizungen der Republik genau am 31.12. abgelesen werden. Eine Schwankung von drei Wochen ist also auch ohne Verzögerung im normalen Bereich. Es gibt Firmen, die korrigieren das rechnerisch.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zieht ein Mieter während der Abrechnungsperiode aus oder ein, müssen die Heiz- und Warmwasserkosten der laufenden Abrechnungsperiode auf den ein- und ausziehenden Mieter verteilt werden. Im Mietvertrag kann ein besonderes Aufteilungsverfahren vorgesehen werden. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, muss nach der Heizkostenverordnung zwischen den verbrauchstunabhängigen und den verbrauchsabhängigen Kosten unterschieden werden. Der verbrauchtunabhängige Kostenanteil kann entweder zeitanteilig oder nach der Gradtagszahlentabelle auf ein- und ausziehende Mieter verteilt werden.
Nach dem Gradtageszahlenverfahren darf nur abgerechnet werden, wenn einen Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums war.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 10:54    Titel: Re: Heizkostenablesung zwischen jährlicher Ablesung Antworten mit Zitat

MrCaipirinha hat folgendes geschrieben::
Hallo,
mich würde mal ein Fallbeispiel intressieren.

Angenommen die Heizperiode ist immer bis 31.12. und ein Mieter zieht zum 30.11 aus der Wohnung aus.
Frage A. muss / darf der Mieter den Ablesedienst beauftragen oder macht das der Vermieter/Hauseigentümer
Frage B. angenommen der Vermieter übernimmt die Beauftragung und der Ablesetermin verzögert sich. Der Nachmieter freut sich natürlich weil er möglicherweise 3 Wochen auf Kosten des Vormieters heizen kann. Wer ist für die pünktliche Ablesung verantwortlich?

Vielen Dank vorab


Wurde denn kein Übergabeprotokoll gemacht? Denn hier hätten gemeinsam die Zählerstände abgelesen werden können und wären dann von beiden Parteien gegengezeichnet worden.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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MrCaipirinha
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erst mal danke für die Antworten.

Wer muss / soll den nun den Ablesedienst beauftragen? der Vermieter oder der Mieter?

Danke für die Infos
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Derjenige der die Musik bestellt bezahlt se auch. Wenn der Mieter unbedingt will, dann soll er den Spass auch bezahlen.
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