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Verfasst am: 20.12.08, 21:44 Titel: nach erbe wegen eigenbedarf kündigen.
man nehme mal an person a hat von seinem vater ein haus mit 2 wohnungen geerbt.
in wohnung 1 lebte sagen wir mal der verstorbene vater und in wohnung 2 seit 6 monaten mieter c.
jetzt möchte person a gerne in das haus einziehen und denkt sich in die wohnung von vater zieht jetzt die geschiedene mutter ein und person a möchte in die wohnung von mieter c.
was müsste er beachten und wie sollte so eine kündigung aussehen damit diese auch rechtens ist und er keine probleme bekommen könnte?
wenn z.b. mieter c im vorfeld schon keine bereitschaft sigalisiert (hartz4)
das Ganze von einem Anwalt abwickeln lassen, und "zwischen den Zeilen" mit Scheinen wedeln"
Das Ganze kann sich (wenn der Mieter sich querstellt) schon längere Zeit hinziehen (und auch erstmal Geld kosten)
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 20.12.08, 23:27 Titel: Re: nach erbe wegen eigenbedarf kündigen.
otteck hat folgendes geschrieben::
man nehme mal an person a hat von seinem vater ein haus mit 2 wohnungen geerbt. [usw]
Ich sehe 2 Kündigungsgründe:
1.) Eigenbedarf. Gilt sowohl für sich selbst als auch für nahe Verwandte (Mutter und Erbe selbst)
2.) Vereinfachte Kündigung ohne Angabe von Gründen wenn es in dem Haus nur 2 Wohnungen gibt und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt wird. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann allerdings um zusätzliche 3 Monate. Und der Erbe muss (zumindest vorerst) in die freie Wohnung ziehen.
otteck hat folgendes geschrieben::
wenn z.b. mieter c im vorfeld schon keine bereitschaft sigalisiert (hartz4)
Ob er keine Bereitschaft signalisiert oder rechtlich doch ausziehen muss, sind zwei paar Schuhe. Allenfalls eine "besondere Härte" könnte ihm das Recht geben, länger in der Wohnung zu verbleiben.
Bleibt er rechtswidrig trotzdem, muss leider der Vermieter ihn rausklagen. (blöderweise gibt es mehr Mieter als Vermieter und die Politiker brauchen für die Wiederwahl halt bestimmte Wahlversprechen )
Und Hatz IV Empfänger bekommen dummerweise Prozesskostenhilfe, wohingegen Sie mit eigenem Geld auf eingenes Prozessrisiko handeln müssen.
otteck hat folgendes geschrieben::
und wie lange wäre dann der kündigungsschutz?
Was steht im Mietvertrag? sonst gesetzliche Kündigungsfristen (je nach Dauer des Mietverhältnisses)
Auf jeden Fall sollte man das mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes lösen. Eine falsche Aussage im Schriftverkehr und man hat versch....
Wedeln mit Bargeld - wie von Elektrikör beschrieben - könnte evtl billiger sein als Rechtsstreit und Mietausfall. Bei Hartz IV dürfte der Betrag nicht so hoch liegen, wie bei einem solventen Mieter.
Und wenn der Mieter zu gemein ist, könnte man die Geldübergabe mit Quittung oder zumindest einem neutralen Zeugen durchführen und anschließend dem Sozialamt einen Tip geben. Bzw dieses anklingen lassen, wenn trotz Zahlung der Mieter immer noch zickt.
Evtl. kann das Alter des Mieters oder Schwangerschaft ein Grund sein. Es kommt halt allerdings auf den konkreten Einzelfall an. Denkbar ist vieles und nichts.
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