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Dann würde sich durch den Widerspruch das Mietverhältnis ja immer verlängern. So ist es aber nicht.
Wenn das Gericht die Interessen des Mieters als höherwertig gegenüber denen des Vermieters betrachtet, dann wird es eine Verlängerung des Mietverhältnisses festlegen. Wenn die vom Mieter genannten Gründe aber eben nicht höher wiegen, als die des Vermieters, dann lag auch keine Berechtigung zum Widerspruch vor. Die Kündigung war also zu dem Termin wirksam, zu dem sie festgelegt wurde. Und von da ab ist der Mieter wegen der verspäteten Rückgabe zum Schadenersatz verpflichtet. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Kündigt der Vermieter die Mietverhältnisse im Haus, weil er die Wohnungen komplett sanieren will, muss er darlegen können, das die Sanierung wirtschaftlich geboten und dass hierfür die Räumung des gesamten Anwesens erforderlich ist. ( LG Freiburg WM 91, 175 ) Entscheidend ist auch, ob der Vermieter durch den Fortbestand der /des Mietverhältnisses einen erheblichen Nachteil erleiden würde. Hierzu sind einige detaillierte Gegenüberstellungen und vergleichende Berechnungen für die gekündigte Wohnung(en) vor und nach der erstrebten Sanierung notwendig.( LG Karlsruhe WM 91, 168 und AG Neumünster WM 91, 165 ) Aber die angestrebten Umbau und Sanierungsmaßnahmen führen nicht zu einer berechtigten Kündigung, wenn der Vermieter den schlechten Zustand des Gebäudes durch sein eigenes vertragswidriges Verhalten herbeigeführt hat, weil er in der Vergangenheit seinen Erhaltungspflichten nicht nachgekommen ist. ( LG Frankfurt WM 95, 441 )
Andererseits kündigt der Vermieter weil er das gesamte Anwesen selbst nach einer Grundsanierung im Ganzen nutzen möchte, also Eigenbedarf sollte nach meiner Auffassung die Eigenbedarfskündigung nicht zu beanstanden sein.
Das Leerstehenslassen von Wohnraum ist eine Zweckentfremdung ( BVerG WM 75, 90 ) Außer der Eigentümer möchte die leerstehende Wohnung selber bewohnen und die Umbauarbeiten verzögern sich, dann liegt keine Zweckentfremdung vor ( OLG Karlsruhe WM 96, 565 ) hier z.b. die leerstehende Dachgeschoßwohnung?
Kündigt der Vermieter die Mietverhältnisse im Haus, weil er die Wohnungen komplett sanieren will, ....
Das hat der Vermieter zwar vor, aber er hat nicht deswegen gekündigt. Vorrangig will er ja sanieren, um selbst da zu wohnen.
Der schlechte Zustand des Hauses ist übrigens schon das Werk der Vorgänger (keiner wollte den DDR-Altbau bisher sanieren, und so verfiel er halt weiter). Der aktuelle Vermieter wird die Wohnungen jetzt allerdings mit dem Austausch des Dachstuhls noch schlimmer zurichten - aber das ist ja nicht zu vermeiden.
Werner hat folgendes geschrieben::
Das Leerstehenslassen von Wohnraum ist eine Zweckentfremdung ( BVerG WM 75, 90 ) Außer der Eigentümer möchte die leerstehende Wohnung selber bewohnen und die Umbauarbeiten verzögern sich, dann liegt keine Zweckentfremdung vor ( OLG Karlsruhe WM 96, 565 ) hier z.b. die leerstehende Dachgeschoßwohnung?
Die DG-Wohnung will der Vermieter ja nicht selbst bewohnen - allerdings sieht der Umbauplan wohl vor, dass durch die fragliche Wohnung die Treppe von der Vermieterwohnung zum Spitzboden führen soll. Das DG muss ja eh komplett neu gestaltet werden ...
Rechtswidrig möchte der Mieter sich ja nun nicht verhalten. Aber wenn er nun fristgerecht Widerspruch gegen die Kündigung einlegt und das Ganze gerichtlich entscheiden lässt, muss er ja bis zur Entscheidung nicht ausziehen. Richtig? Und die Entscheidung wird ja wohl erst ein paar Wochen nach dem Kündigungstermin erfolgen. Und selbst wenn der Richter dem Vermieter recht gibt, könnte man ja noch eine kleine Räumungsfrist bekommen ... und das wäre doch alles noch rechtmäßiges Verhalten. Oder nicht?
bekam ich noch eine Antwort von Chub
Chub hat folgendes geschrieben::
Ein solches Verhalten wäre eher recht mäßig, Du Mietmensch.
Ich verstehe nicht ganz, warum diese Antwort statt hier im Thread in meinen Bewertungen gelandet ist (und mir dieses hässlichen roten Punkt verschafft hat). Reicht hier schon "recht mäßiges" Verhalten (super Wortspiel übrigens) für negative Bewertungen?
Wie auch immer - ich bitte höflichst darum, im Falle zukünftiger persönlicher Anfeindungen den Mindestanstand zu wahren und mich zu Siezen.
Und noch eine Frage: sehe ich das richtig, dass hier das Wort "Mietmensch" als Beleidigung zu werten ist? Das würde natürlich die bisherigen eher vermieterfreundlichen Antworten in ein etwas anderes Licht rücken ....
Ein solches Verhalten wäre eher recht mäßig, Du Mietmensch.
Ich verstehe nicht ganz, warum diese Antwort statt hier im Thread in meinen Bewertungen gelandet ist (und mir dieses hässlichen roten Punkt verschafft hat). Reicht hier schon "recht mäßiges" Verhalten (super Wortspiel übrigens) für negative Bewertungen?
Da hat sich vermutlich einer verklickt. Ich gebe das mal weiter.
Zitat:
Und noch eine Frage: sehe ich das richtig, dass hier das Wort "Mietmensch" als Beleidigung zu werten ist?
Mietmensch ist sicherlich ein etwas aussergewöhnlicher Begriff, doch als Beleidigung würde ich ihn nicht auffassen.
Zitat:
Das würde natürlich die bisherigen eher vermieterfreundlichen Antworten in ein etwas anderes Licht rücken ....
Das Subforum Mietrecht ist eher mieterfreundlich eingestellt. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Beteilligten zu einem Mieterfanclub zusammengeschlossen haben. Das heisst, dass auch die Interessen und die Rechtssituation der Vermieter objektiv beleuchtet werden, woraus sich dann die entsprechenden Antworten ergeben. Die gefallen dem Fragesteller als Mieter sicherlich nicht sonderlich, aber das liegt in der Natur der Sache.
Zwischenzeitlich sind wir auf Seite 3 angelangt und ich denke, dass sich die Meinungen hier auch auf Seite 5 nicht ändern werden.
Da hat sich vermutlich einer verklickt. Ich gebe das mal weiter.
Danke.
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Zwischenzeitlich sind wir auf Seite 3 angelangt und ich denke, dass sich die Meinungen hier auch auf Seite 5 nicht ändern werden.
Stimmt - und ich bin echt dankbar, dass sich so viele Leute die Mühe gemacht haben, ihre Meinungen aufzuschreiben. Leider kann ich ja keine Punkte vergeben
Es waren ja doch einige ein bischen Mut machende Aussagen dazwischen. Der "Mietmensch" würde (sofern das ein realer Fall wäre) wohl doch erstmal den Anwalt seines Vertrauens mit einem Widerspruch beauftragen. Und sich seelisch auch auf eine mögliche Niederlage einstellen ... aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt.
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