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Hausverbot bei Abwesenheit

 
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pauline10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 01:52    Titel: Hausverbot bei Abwesenheit Antworten mit Zitat

Hauseigentümer A
Mieterin B ist für mehrere Monate im Ausland.
Mieterin hat eine Tochter C
2-Familienhaus, Hauseigentümer und Mieterin bewohnen das Haus.
Die Mieterin B hat Ihre Tochter beauftragt, während Ihrer Abwesenheit die Wohnung öfter zu inspizieren, Blumen gießen etc.
Eigentümer A hat C für die Zeit der Abwesenheit von B ein Hausverbot ausgesprochen.
C darf nur nach telefonischer Voranmeldung bei A und dessen Zustimmung die Wohnung von B aufsuchen.
C möchte aber unangemeldet die Wohnung von B aufsuchen.
Darf A ein Hausverbot der C für die Zeit der Abwesenheit von B erteilen und C nur nach telefonischer Anmeldung bei A den Zutritt erlauben ?

Wie ist die Rechtslage?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 08:59    Titel: Re: Hausverbot bei Abwesenheit Antworten mit Zitat

pauline10 hat folgendes geschrieben::
Darf A ein Hausverbot der C für die Zeit der Abwesenheit von B erteilen und C nur nach telefonischer Anmeldung bei A den Zutritt erlauben ?

Das darf A natürlich nicht.

B hat C damit beauftragt, sich während ihrer längeren Abwesenheit um die Wohnung zu kümmern. B hat das Hausrecht vorübergehend auf C übertragen. Das bedeutet, dass C die Wohnung aufsuchen kann wann immer sie möchte und sogar dem A den Zutritt zur Wohnung verweigern kann.

 
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pauline10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das bedeutet das ich, die Tochter, ohne Bedenken das Grundstück und die Wohnung betreten kann. Muß ich mich jetzt noch bei einem Rechtsanwalt absichern, damit ich keine Angst vor einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch haben muß?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn B b.z.w C im recht ist, hat §573a des BGB einen faden beigeschmack.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Für die von B bewohnte Wohnung hat A überhaupt kein Hausrecht und kann dementsprechend auch kein Hausverbot aussprechen. Das könnte nur B selbst.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

pauline10 hat folgendes geschrieben::
Das bedeutet das ich, die Tochter, ohne Bedenken das Grundstück und die Wohnung betreten kann.

Den bisherigen Informationen zufolge: ja

Zitat:
Muß ich mich jetzt noch bei einem Rechtsanwalt absichern, damit ich keine Angst vor einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch haben muß?

Rücksprache mit einem Anwalt zu halten ist nie falsch. Wenn sich C aber ein paar Fragen selber beantworten kann, dann wäre ein Gang zum Anwalt entbehrlich.

Gibt es Gründe, die in der Person von C liegen und den Vermieter berechtigen, ein Hausverbot auszusprechen? Z. B.: ist C schon einmal tätlich gegen A geworden? Stört C massiv den Hausfrieden?

Wie pOtH jedoch schon anmerkt, kann A der B ohne Angabe von Gründen kündigen, quasi aus Wut darüber, dass A ihren/seinen Willen nicht bekommen hat. Zuzutrauen wäre ihr/ihm das bei dem geschilderten Sachverhalt.

B verhält sich vertragsgemäss. Sofern ein Standardmietvertrag vorliegt, wird dort garantiert eine Klausel enthalten sein, die den Mieter dazu verpflichtet, bei längerer Abwesenheit sowohl den Zugang zur Wohnung sicherzustellen als auch den übrigen Obliegenheiten des Mietvertrages nachzukommen. Nichts anderes macht B. Wenn A also der C (oder einer anderen Person) Hausverbot erteilen will, so verstösst A gegen ihre/seine eigenen Bestimmungen.

 
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pauline10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Ratgeber
Ich, "C" habe mir bisher nichts zu schulden kommen lassen, Also keine Beleidigungen, Tätlichkeiten etc. gegenüber "A".
Im schriftlichen Hausverbot ist als Begründung eine von mir, ohne die Erlaubnis von "A", vorgenommene Temperaturmessung im Treppenhaus. Dazu hat mich meine Mutter "B" beauftragt, da das Treppenhaus übermäßig beheizt wird. Dies hatte immer wieder zu Streitigkeiten geführt. Ist dies eine Verfehlung, die ein solches Hausverbot berechtigt?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Hausverbot kann der VM schon erteilen, allerdings muss da "richtig" was für passieren. Ein Hausverbot würde berechtigt sein wenn zum Beispiel C A verhauen hätte.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

pauline10 hat folgendes geschrieben::
Im schriftlichen Hausverbot ist als Begründung eine von mir, ohne die Erlaubnis von "A", vorgenommene Temperaturmessung im Treppenhaus. Dazu hat mich meine Mutter "B" beauftragt, da das Treppenhaus übermäßig beheizt wird.
Oh man... Mit den Augen rollen
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pauline10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Was soll ich unter dieser Aussage bitte verstehen? Ist mein Problem vielleicht lächerlich.
Für mich ist es ein ernstzunehmendes Problem.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das Oh man kann man auch anders verstehen....nämlich das man sich an den Kopf greifen kann, dass der VM deswegen ein Hausverbot ausprechen will.

Die Reaktion des VM deutet darauf hin, dass ihm bewußt ist, dass er mit dem Heizwahn den Geldbeutel des Mieters unnötig belastet.
Aber bitte jetzt nicht eine Diskussion darüber wieviel man in einem Treppenhaus heizen soll. Für gewöhnlich gibt es in Treppenhäuser keine Heizung, da sie, egal wie aufgedreht, immer unwirtschaftlich sind, da Wärme bekanntlich immer nach oben zieht.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

pauline10 hat folgendes geschrieben::
Ist mein Problem vielleicht lächerlich.
Das Problem mit dem widerrechtlichen Hausverbot war nicht gemeint. Ich bezog mich auf die Temperaturmessung im überheizten Treppenhaus.
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pauline10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure sehr interessanten und hilfreichen Ausführungen. Ich werde mir von meiner Mutter jetzt eine Vollmachtsbestätigung geben lassen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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