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wenn in einem Interessentenbogen vom zukünftigen Mieter ein konkretes Haustier angegeben wurde, darf der Mieter dann bei Wohnungszusage des Vermieters automatisch davon ausgehen, dass die Haltung dieses spezifischen Haustiers auch erlaubt ist? Ausgehend davon, dass im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Könnte man also die Wohnungszusage zusammen mit der Angabe des Mieters auch als Zusage für die Haltung des Haustieres interpretieren?
wenn in einem Interessentenbogen vom zukünftigen Mieter ein konkretes Haustier angegeben wurde, darf der Mieter dann bei Wohnungszusage des Vermieters automatisch davon ausgehen, dass die Haltung dieses spezifischen Haustiers auch erlaubt ist? Ausgehend davon, dass im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Könnte man also die Wohnungszusage zusammen mit der Angabe des Mieters auch als Zusage für die Haltung des Haustieres interpretieren?
Das sehe ich so. Ein Mietvertrag wird übrigens nicht vorgegeben,sondern verhandelt. In einem Mietvertrag steht exakt das, was die Parteien reinschreiben. In diesem Fall würde ich selbstverständlich das besagte Haustier dokumentieren.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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