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Anmeldungsdatum: 30.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Camberg
Verfasst am: 30.03.05, 11:15 Titel: Vertrags-Rechtschutz: wann beginnt ein Vertrag im Sinne der
Vertrags-Rechtschutz: wann beginnt ein Vertrag im Sinne der Rechtschutzbedingungen?
Theoretischer Fall:
vor mehr als 10 Jahren wäre ein 5-jähriger Darlehensvertrag zu variablen Konditionen zum Bau eines Hauses abgeschlossen worden.
Zu diesem Vertrag wären nach Ablauf jährliche "Ergänzungen zum Darlehensvertrag" zu anderen Konditionen und mit geringfügigen Vertrags-Modifizierungen abgeschlossen worden.
Wäre dann ein Rechtstreit wegen der Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank von einer vor ca. 3 Jahren abgeschlossenen Rechtschutz-Versicherung mitversichert wenn dieser Risikobereich versichert ist,
und warum?
1. Das Risiko "Bauen" einschliesslich entsprechender Finanzierungen ist ohnehin bei den allermeisten Rechtsschutzversicherungen komplett ausgeschlossen.
2. Der "Schadenstag" ist der Abschluss des ersten Kreditvertrages, zu diesem Tage hätte die Rechtsschutzversicherung also bereits bestehen müssen und evtl. vereinbarte Wartezeiten abgelaufen sein müssen.
Anmeldungsdatum: 30.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Camberg
Verfasst am: 31.03.05, 17:53 Titel:
Hallo,
zu 1)
das ist richtig.
irgendwann ist aber das Haus fertig und irgendwann ist auch die 1. Finanzierungsperiode abgeschlossen;
dann ist der Finanzierungs-Vertrag für das Haus kein Baurisiko mehr.
die ganz andere Sache ist dass der STREIT um ein typisches Baurisiko gehen muss;
damit kommt auch die Frage auf, ob es ein typisches Baurisiko ist, wenn man sich 12 Jahre nach dem Bau in der Folge mit der Bank streitet, weil die Kreditverträge nicht die gesetzlichen Vorgaben nach dem Verbraucherkreditgesetz erfüllen.
Das ist meiner Ansicht nach doch kein typisches Baurisiko.
Ausserdem steht in den ARBs bei den Ausschlüssen etwas von VORHABEN.
ich bin kein Jurist aber meiner alltagssprachlichen Deutung ist ein zum Streitbeginn bereits fertiggestelltes Haus kein VORHABEN mehr!
zu 2.
das ist völlig falsch!
Der Schadentag ist der Tag an dem in einer Angelegenheit Streit angekündigt wird. Wenn z.B. die Bank nach 8 Jahren den Kredit kündigt, dann beginnt der Versicherungsfall nicht mit Abschluss des Vertrages sondern mit dem Tag der Kündigung.
Das ist bei einem Kreditvertrag nicht prinzipiell anders wie bei einem Wohnungsmietvertrag: wenn der Mieter innerhalb der Vertragszeit der Rechtschutzversicherung gekündigt wird dann finanziert diese den Rechtstreit, auch wenn der zugrunde liegende Mietvertrag schon 15 Jahre läuft;
oder: wenn bei einem Einbruch Sachen gestohlen wurden die schon vor Beginn der Rechtschutzversicherung gekauft wurden, so finanziert die Rechtschutzversicherung auch einen Streit mit der Hausratversicherung um den Ersatz der gestohlenen Sachen, da der Schadenstag der Einbruch ist und nicht der Zeitpunkt des Kaufes der gestohlenen Sachen.
Man muss den Schadenstag also sehr deutlich trennen von eventuell zugrunde liegenden Beginnen anderer Verträge.
Das hat übrigens der BGH in allen seinen mir bekannten Urteilen aus neuerer Zeit so bestätigt.
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