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feuchte wand ?

 
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thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:16    Titel: feuchte wand ? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hab vor 1 woche bemerkt, dass auf meiner westseite Wasser durchs mauerwerk dringt. Meine Wohnung ist altbau. Eine stecknadel kann ich mit dem kleinen finger ins Mauerwerk drücken, alle anderen Räume haben keine Probleme mit feuchtigkeit.

Mein VM habe ich den Schaden gemeldet und er hat mir schriftlich geschrieben, dass er sich sofort drum kümmert.
Um die Feuchtigkeit zu entfernen, soll ich regelmäßig lüften und heizen. Mein Problem ist nur, dass ich befürchte die Feuchtigkeit wird zu schimmel, weil ich über Weihnachten im ski urlaub und allgemein selten zu hause bin um regelmäßig zu heizen und lüften.

kann ich meinen VM verpflichten aktiv gegen Wasser vorzugehen? gibt es eine Rechtssprechung auf das ich mich beziehen kann?

Ein weiteres Problem das ich habe, ist ein geeigneten Nachmieter zu finden. Ich möchte im März mit meiner Freundinn zusammen ziehen und suche einen Nachmieter, was wiederum zu einem Problem werden könnte.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zur Beseitigung des Mangels darf man die Miete mindern.

Bei keiner echten Ersatzmieterklausel muss er keinen Ersatzmieter annehmen. Weshalb nicht einfach bis zum 5.1.2009 kündigen, dann könnte man am 31.3.32009 das Mietverhältnis beenden.

Während der Abwesenheit, könnte man entweder eine Vertrauensperson beauftragen oder die Fenster kippen und die Heizung etwas aufdrehen.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Mieter hat eine Schadensminderungspflicht. Wenn dazu regelmässiges heizen und lüften gehört um den Schaden zu minimieren, dann muss der Mieter dies tun. Wie er das macht ist allerdings seine Sache.
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thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle antwort.

wenn ich grob bei google schaue, kann ich die Miete um ca. 10% kürzen.

meine Kündigungsfrist steht nicht im Vertrag, somit habe ich 3 Monate.
"Bei keiner echten Ersatzmieterklausel muss er keinen Ersatzmieter annehmen" Nein, im vertrag steht leider ncihts, somit müsste ich nachfragen. allerdings eine wohnung mit feuchter wand zu vermieten ist etwas schwieriger... Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?

gibt es keine Mittel, um eine wand aktiv zu entwässern? bevor sich schimmel bildet oder meine Möbel befallen werden?
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?

Wozu einen Mangel verschweigen ?
Kannst du denn verhindern, dass man dir das Wissen um den Mangel nicht nachweisen kann ? Angeblich hast du doch den Mangel gemeldet...
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
..... gibt es keine Mittel, um eine wand aktiv zu entwässern?

Es gibt Trocknungsmaschinen, die der Luft permanent Feuchtigkeit entziehen. Zusätzlich kann man heizen und die Wand mit einem Ventilator anblasen - bis die Wand trocken ist.

Wichtiger wäre jedoch, zuerst festzustellen, woher die Feuchtigkeit kommt.

MfG
Lucky
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?
Meiner Ansicht nach nicht. Falls überhaupt müsste das höchstens der Vermieter machen.
Warum denkst du überhaupt einen Nachmieter finden zu müssen?
Falls jetzt gekündigt wird, endet der Mietvertrag doch sowieso zum 31. März. Und dann braucht dich auch die feuchte Wand nicht zu interessieren.
Und falls der Vermieter nicht mit einem Nachmieter einverstanden ist oder einen potentiellen Nachmieter nicht akzeptiert, geht meiner Ansicht nach früher eh nichts.
Oder versteh ich da was verkehrt? Mit den Augen rollen
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