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Schwanger,6jähriges Kind und Wohnung gekündigt

 
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kleinerEngel78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Mansfeld

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:08    Titel: Schwanger,6jähriges Kind und Wohnung gekündigt Antworten mit Zitat

Es gibt eine schwangere Frau mit 6jährigem Sohn der wegen angeblicher Ruhestörung usw die Wohnung fristlos gekündigt wurde!!
Wie ist die Rechtslage?? Frage
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Umfang der Ruhestörung an.
Die Schwangerschaft hat damit nichts zu tun. (Es sei denn, der Prozess des Schwängerns wäre der Grund der Ruhestörung).
Vor einer fristlosen Kündigung müsste erstmal abgemahnt werden - mit Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall. Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss schon eine sehr erhebliche Ruhestörung vorliegen, so daß es dem Vermieter bzw. den anderen Hausbewohnern nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis fortzuführen.
MfG
Lucky
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 13:59    Titel: Re: Schwanger,6jähriges Kind und Wohnung gekündigt Antworten mit Zitat

kleinerEngel78 hat folgendes geschrieben::
...wegen angeblicher Ruhestörung usw...

Hervorhebung von mir.

Was bedeutet denn usw?

 
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 15:16    Titel: Re: Schwanger,6jähriges Kind und Wohnung gekündigt Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::

Was bedeutet denn usw?
 


usw = und so weiter Cool


das konnt ich mir jetzt nicht verkneifen... Lachen Lachen Lachen
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie hab ichs geahnt. Lachen

 
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Newbie2007
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

Die Schwangerschaft hat damit nichts zu tun.

Einerseits richtig.

Andererseits bedeutet die Schwangerschaft (und das schon vorhandene Kind), dass es längere Zeit dauern dürfte, bis aufgrund der fristlosen Kündigung (mal angenommen, sie war berechtigt) zu einer Räumung kommt.

Newbie
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