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Einzelunternehmen und Fremdinsolvenz

 
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 10:02    Titel: Einzelunternehmen und Fremdinsolvenz Antworten mit Zitat

Hab ich was verpaßt?

Gerade will mir ein Kollege erzählen, gegen ein Einzelunternehmen könne aufgrund eines Fremdantrages auch dann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn kein vollstreckbarer Titel vorliege, allein aufgrund bestehender Zahlungsunfähigkeit. Frage

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Feuerwald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 545
Wohnort: NRW/Niedersachsen/Hessen

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

klar geht das,
wenn eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist
und ein Eröffnungsgrund vorliegt. Einen Titel bedarf es nicht.
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Dirty Uschi
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

ein tiulierter Anspruch mit Fruchtlosigkeitsprotokoll ist natürlcih ideal, weil ansonsten die Klippen der Voraussetzungen sehr hoch sind.

Zunächst wäre nachzuweisen, dass der Antragsteller auch Gläubiger ist, was mit einem Titel natürlich leichter zu besorgen ist als mit anderen Mitteln. Titel ist jedoch nicht Voraussetzung, LG Göttingen, 10 T 164/00.

Dann wäre noch der Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen, i.d.R. also die ZU. Ohne Fruchtlosigkeitsprotokoll wird es schwierig, Beweiserleichterung gibt es faktisch nur bei den Sozialversicherungsträgern, langen Rückständen und der damit verbundenen möglichen Strafbarkeit, nach dem Motto: "Der muss Pleite sein, ansonsten wäre sein Handeln strafbewehrt", OLG Celle .... . Ist ein Standardargument einer KK, die sich häufiger die Vollstreckungskosten sparen will.
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Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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