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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.12.08, 10:02 Titel: Einzelunternehmen und Fremdinsolvenz
Hab ich was verpaßt?
Gerade will mir ein Kollege erzählen, gegen ein Einzelunternehmen könne aufgrund eines Fremdantrages auch dann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn kein vollstreckbarer Titel vorliege, allein aufgrund bestehender Zahlungsunfähigkeit.
ein tiulierter Anspruch mit Fruchtlosigkeitsprotokoll ist natürlcih ideal, weil ansonsten die Klippen der Voraussetzungen sehr hoch sind.
Zunächst wäre nachzuweisen, dass der Antragsteller auch Gläubiger ist, was mit einem Titel natürlich leichter zu besorgen ist als mit anderen Mitteln. Titel ist jedoch nicht Voraussetzung, LG Göttingen, 10 T 164/00.
Dann wäre noch der Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen, i.d.R. also die ZU. Ohne Fruchtlosigkeitsprotokoll wird es schwierig, Beweiserleichterung gibt es faktisch nur bei den Sozialversicherungsträgern, langen Rückständen und der damit verbundenen möglichen Strafbarkeit, nach dem Motto: "Der muss Pleite sein, ansonsten wäre sein Handeln strafbewehrt", OLG Celle .... . Ist ein Standardargument einer KK, die sich häufiger die Vollstreckungskosten sparen will. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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