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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.12.08, 21:36 Titel:
I-User hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand Bescheid, ob das wirklich abgeschafft wurde?
Ach, I-User, so schnell schießen die Preußen nicht. Guck Dir doch mal die von Dir verlinkte PDF-Datei an:
BMJ hat folgendes geschrieben::
Für den Fall, dass Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich bis. zum 31. Januar 2009 dazu äußern könnten, ob aus Ihrer Sicht ein entsprechender Handlungsbedarf besteht dem mit den vorgenannten Überlegungen begegnet werden kann. Ich wäre Ihnen auch für Anregungen dankbar, ob andere gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Antragsteller und Antragsgegner im einstweiligen Verfügungsverfahren angezeigt erscheinen.
Ich glaube nicht, daß da in absehbarer Zeit eine entsprechende Regelung kommt. Schau mal, nächstes Jahr sind Bundestagswahlen, vorher passiert also eh nicht mehr viel. Also wird die Initiative frühestens im Winter 2009 wieder aufgenommen (wenn überhaupt). Und ob sich das gegen die Lobby derjenigen, die Hamburg und München belagern, durchsetzen wird, wage ich doch noch sehr zu bezweifeln.
Danke für die Antwort und Einschätzung. Anderthalb Seiten zu lesen war für mich anscheinend mal wieder zu viel .
Aber jetzt habe ich erfahren, dass BMJ nicht ganz der Gesetzgeber ist. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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