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Nachzahlungen.

 
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 15:29    Titel: Nachzahlungen. Antworten mit Zitat

Herr X

Hatt eine frage

Er wohnt seit ca 2 Jahren zur Miete mit seinen Kindern und deren Freundinn.
Jdes jahr bekommt er wie gewohnt seine Nebenkosten Abrechnung.
Jedoch wundert er sich das nur bei ihn die nebenkosten steigen das heist , er hat jedes Jahr eine nachzahung von ca 200€.
Alle anderen Mieter im Haus haben jedoch eine Konstante abrechnung bekommen sogar Geld wieder.
Es leben 2 kleinkinder in der Wohnung und 2 Erwachsende und gegenüber die gleiche anzahl.
Ist es möglich irgendwie die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen um eventuelle fehler zu finden
danke im vorraus
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mieter hat grundsätzlich das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel durch Belegeinsicht. Manche Vermieter legen der Abrechnung Kopien bei, verpflichtet dazu sind sie jedoch nicht, zumindest nicht im frei finanzierten Wohnungsbau.

Sicherlich sind Fehler in der Nebenkostenabrechnung nicht auszuschliessen. Allerdings könnten auch zu gering angesetzte Nebenkostenvorauszahlungen der Grund dafür sein, warum diese Familie immer nachzahlen muss und vergleichbare Familien nicht.

 
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Es wird kaum was verbraucht etc.
nur ist es doch etwas komsich
Belege sind nichr dabei
hinzukommt noch das einige mieter hir hinterrücks vergünstigungen bekommen für die Miete etc
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
Es wird kaum was verbraucht etc.

Das ist eigentlich der Standardspruch derjenigen Mieter, die Nachzahlungen zu leisten haben. Wieviel verbraucht wurde, ergibt sich aus Messprotokollen, Ablesungen, e.t.c. Diese Unterlagen können beim Vermieter eingesehen werden.

Zitat:
Belege sind nichr dabei

Der Nebenkostenabrechnung müssen auch, wie bereits erwähnt, keine Belegkopien beigefügt werden. Ein Anspruch darauf kann sich nur dann ergeben, wenn es dem Mieter unzumutbar ist, den Vermieter zwecks Belegeinsicht aufzusuchen, z.B. bei großer örtlicher Entfernung.

Zitat:
hinzukommt noch das einige mieter hir hinterrücks vergünstigungen bekommen für die Miete etc

Es ist völlig uninteressant, ob ein Vermieter den einen oder anderen Mieter bevorzugt oder nicht. Wenn ein Vermieter gleichzeitig auch Restaurantbesitzer wäre, so wäre es völlig legitim, wenn der Vermieter einem Mieter aus Freude über pünktliche Mietzahlungen monatlich einen Gutschein für sein Lokal schenkt.

 
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es spielt auch keine Rolle, wer was nachzahlen muß, oder wer ein Guthaben hat, solange man nicht Verbrauch und monatl. Vorrauszahlung kennt Winken



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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