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Abgabe an das Amtsgericht

 
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phil26
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 10:54    Titel: Abgabe an das Amtsgericht Antworten mit Zitat

Mal angenommen der Antrag für eine einstweilige Verfügung wird vom Landgericht wegen zu geringem Streitwert an das Amtsgericht abgegeben. Muss dieser Beschluss dem Störer mitgeteilt werden? Der weiss ja noch nichts, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung beantragt wurde.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da mir nicht klar ist, was die Frage mit Urheber- bzw. Markenrecht zu tun hat, verschiebibere ich mal ins Zivilprozeßrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss dieser Beschluss dem Störer mitgeteilt werden?

Nein. Wird die Verfügung erlassen, kann er sämtliche wesentlichen Unterlagen, die dem Beschluss zugrunde liegen, beim Gericht anfordern, wird die Verfügung zurückgewiesen, kann es ihm sowieso egal sein.

Beste Grüße

Metzing
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