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Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall rechtens?

 
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Coffee27
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 15:27    Titel: Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall rechtens? Antworten mit Zitat

Der Vermieter A hat dem Mieter B mitgeteilt, dass er ihm demnächst wegen Eigenbedarfs kündigen werde - natürlich schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.

Als Grund dafür, dass er die Wohnung künftig selbst nützen möchte, nannte der Vermieter, dass er derzeit selbst noch zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohne, das aber zum Verkauf stünde und möglichwerweise sogar vom künftigen Käufer abgerissen werde, um auf dem bisherigen Grundstück dann ein wesentlich größeres Haus zu errichten. Das Schicksal des Hauses, in dem er wohnt, steht also in den Sternen. Ein städtischer Trupp zur Vermessung des Grundstücks wurde bereits gesichtet, was andere Mieter bezeugen können.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Eigentümer seine Wohnung tatsächlich künftig selbst beziehen wird (es handelt sich also keinesfalls um eine vorgetäuschte Eigennutzung), aber dennoch stelt sich die Frage, ob der genannte Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausrechend ist.

Hätte der Mieter B überhaupt irgenwelche Chancen, wenn er juristisch gegen diese Eigenbedarfskündigung vorgehen würde?


Zuletzt bearbeitet von Coffee27 am 26.12.08, 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist jetzt aber nicht dein ernst, oder?

Wenn dieser Grund nicht reichen soll, welcher dann???????



MfG
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Elektrikör,

die Frage ist ja offensichtlich ernsthaft gemeint. Es äre deshalb ratsam, einmal zu erklären, warum dieser Grund ausreichen sollte.

Der TE teilt mit, dass er ggf. beabsichtige das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen. Er nennt vorab auch schon einen etwaigen Kündigungsgrund. Er teilt also lediglich die Befürchtung mit, dass das Haus abgerissen werden soll, in dem er zur Zeit als Mieter wohnt.

Dieses Verhalten ist doch als äußerst fair zu betrachten. Er teilt dem Mieter doch nur mit, was in Zukunft auf ihn zukommen könnte.

@coffee27,

da eine Kündigung noch gar nicht erfolgte, braucht man auch noch nicht darüber nachzudenken, ob gegen diese Kündigung wegen Eigenbedarfs juristisch vorzugehen ist.

Abwarten, ob eine Kündigung ins Haus flattert und dann überlegen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Tja. Was hätte der Mieter dem denn entgegen zu setzen?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es spielt m. M. nach doch gar keine Rolle, ob das Haus, in dem der VM zur Zeit wohnt abgerissen, verkauft, saniert oder sonstwas wird.

Der VM will in SEINE Wohnung ziehen (und sei es "nur", um selber die Miete zu sparen).

Was der Mieter tun kann:
er kann das Ganze max. verzögern und den VM "ärgern", verhindern wird er es nicht können.



MfG
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten,

für solche Fragen bist Du doch der Fachmann. Deshalb schrieb ich auch, dass nach erfolgter Kündigung über weitere juristische Schritte nachzudenken ist.


@elektrikör,

um seine Miete zu sparen? Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst? Schließlich hat er doch im Gegenzug Einnahmen aus der Vermietung. Bitte um erklärung
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

um seine Miete zu sparen? Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst? Schließlich hat er doch im Gegenzug Einnahmen aus der Vermietung. Bitte um erklärung



Hallo,


Es wäre natürlich nicht sinnvoll, die für z. B. 1000€/Monat vermietete Wohnung zu kündigen, und dafür aus einer 300€/Monat-Wohnung auszuziehen.

Andersrum wäre es schon zu verstehen Winken


MfG
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Andersrum wäre wirtschaftlich gar nicht nachvollziehbar!
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Coffee27
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, die ziemlich eindeutig in die Richtung weisen, dass es nicht viel Sinn machen wird, gegen die Kündigung per Anwalt vorzugehen, da die Gründe des Vermieters wohl gravierend genug sind, tatsächlich Eigenbedarf geltend zu machen.

Das war das, was zu erwarten war, aber ich wollte noch mal sichergehen, da m. E. auch Eigenbedarf nicht immer gleich Eigenbedarf ist und ich weiß, dass der Eigentümer in solchen Fällen dem Mieter einen Grund für den Selbstbezug der Wohnung nennen und ihn auf sein Widerspruchsrecht hinweisen muss.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Kündigung als solche reicht es völlig, wenn der Vermieter schreibt: "Ich will da selber wohnen". Die näheren Beweggründe interessieren nur bei der Abwägung mit den vom Mieter in einem Widerspruch genannten 'Härtegründe'. Dieser Widerspruch führt in der Regel nur zu einer Verzögerung des Vertragsendes, nicht aber zur Unwirksamkeit der Kündigung.
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wo steht das? bitte um rechtsgrundlage

Ich will da selbst wohnen ist doch keine Grundlage
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Wo steht das? bitte um rechtsgrundlage

Ich will da selbst wohnen ist doch keine Grundlage


Die Rechtsgrundlage für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Dass niemand sich anmaßen darf, über den persönlichen Bedarf des Vermieters zu befinden, hat das VErfassungsgericht festgestellt (BVerfG, 1 BvR 29/99 vom 20.5.1999, Absatz-Nr. 15, http://www.bverfg.de/).
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