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Wiederholt verspätete Mietzahlung -> Kündigungsgrund?

 
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 15:19    Titel: Wiederholt verspätete Mietzahlung -> Kündigungsgrund? Antworten mit Zitat

Rechtgertigt eine ständige (erheblich) verspätete Mietzahlung zur fristlosen Kündigung?
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine fristlose Kündigung ist bei ständigen Verstössen gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen gemäss §543 BGB möglich. Vorher aber muss eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Ersatzweise kann gemäss §573 BGB gekündigt werden.

 
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal für die Antwort. Gilt das gleiche, wenn im Mietvertrag steht, dass man erst nach zweimaliger Nichtzahlung zur außerordentlichen Kündigung berechtig ist?

Ich streite mich da gerade nämlich mit einem Bekannten drüber, der meint, dass die verspätete Zahlung auf Grund des oben genannten Satzes kein Kündigungsgrund ist. Sein Mieter zahlt nämlich immer mal nicht, dann aber doch wieder und zwar so, dass er nie 2x nicht gezahlt hat (ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine...). Für mich hat das eine aber nichts mit dem anderen zu tun. Der Satz da oben schließt ja auch eine außerordentliche Kündigung wegen *wasweißichwas-mirfälltgradenixein* aus.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bekannte sollte da mal nichts durcheinander bringen.

Eine fristlose Kündigung gemäss §543 BGB ist trotz des besagten Satzes möglich, lediglich die Vorgehensweise unterscheidet sich.

Ist ein Mieter mit der Entrichtung der Miete für zwei aufeinander folgende Monate oder über einen längeren Zeitraum mit einer Summe, die der Summe zweier Monatsmieten entspricht, in Verzug, so kann ihm ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.

In allen anderen Fällen kann dem Mieter bei Vertragsverstössen nur dann fristlos gekündigt werden, wenn eine vorherige Abmahnung ausgesprochen wurde und der Mieter sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt.

Ständig unpünktliche Mietzahlungen sind ein massiver Vertragsverstoss, den ein Vermieter nicht hinnehmen muss. Besagter Satz im genannten Mietvertrag schliesst eine fristlose Kündigung also nicht aus.

 
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bräuchte nochmal etwas Hilfe...

Könnte eine Abmahnung in etwa so aussehen:

Adressat
Datum

Abmahnung wegen wiederholter verspäteter Mietzahlung

Sehr geehrter Herr X,

leider mussten wir wiederum feststellen, dass Sie die vertraglich vereinbarte Miete für die Wohnung Y fortwährend verspätet bezahlen.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass bei erneutem Verstoß gegen Ihre vertraglichen Pflichten umgehend eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß §543 BGB erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, Sie werden sicherlich Verständnis haben, wenn Ihnen hier niemand konkret schreiben wird, wie eine korrekte Abmahnung auszusehen hat. Dies entspräche einer Rechtsberatung, die einen Verstoss gegen unsere Forenregeln bedeutet.

 
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