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Verfasst am: 28.12.08, 15:39 Titel: Zustimmungsklage unwirksam wegen falscher Betriebskosten?
Mich würde mal folgendes interessieren:
Vermieter A macht eine Mieterhöhung gem. BGB geltend.
In dem Vordruck für die Unterschrift der Mieter hat er die Betriebskostenvorauszahlung falsch angegeben. Denn diese wurde vor einigen Monaten erhöht, aber er hat die alte Vorauszahlung eingetragen.
Wird durch diese falschen Zahlen und der dadurch entstehenden falschen Warmmiete der Mieterhöhungsanspruch formell unwirksam?
Oder wird das Gericht dieses als einfaches Versehen und einfachen Rechenfehler sehen, der menschlich ist?
Verrechnen und verschreiben kann sich ja mal jeder:-)
Das Mieterhöhungsverlangen würde selbst beim Übersteigen der Kappungsgrenze, also einer zu hohen Forderung, nicht wirkungslos. Es würde auf den zulässigen Betrag gekürzt.
In diesem Fall wurde nur ein gar nicht zur Sache gehörender Betrag falsch angegeben. Ich glaube auch hier nicht, dass dadurch die Erhöhung als solche hinfällig wird. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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