Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Badezimmer in schlechtem Zustand
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Badezimmer in schlechtem Zustand

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
OliB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 17:18    Titel: Badezimmer in schlechtem Zustand Antworten mit Zitat

Hallo,

mir geht es heute um das bereits häufig bemühte Thema "Sanierung/Renovierung/Instandhaltung Badezimmer".

Da es wohl schleichende Übergänge zwischen den o.g. Begriffen gibt, bin ich für jede Meinung dankbar.

A und B leben seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. Das Badezimmer ist in einem Zustand, der nicht gerade zum Wohlfühlen einlädt.

Man muss ganz klar dazu sagen, dass dieser Zustand bereits bei Einzug so angetroffen wurde. Da A und B aber dringend eine Wohnung benötigten und diese ansonsten auch den Vorstellungen entsprach hat man über diese Punkte hinweggesehen bzw. sind auch nicht alle bei der Besichtigung aufgefallen.

Nach 4 Jahren haben diese aber so an Gewicht gewonnen, dass A und B sich nicht mehr wohlfühlen und beim Vermieter einen Antrag auf Sanierung, Renovierung oder Instandhaltung stellen möchten.

Folgende "Mängel" werden von A und B beanstandet:
- Es sind insgesamt 86 offene Bohrlöcher in den Wänden.
- Gesprungene Bodenfliesen, teilweise mit ausgebrochenen Stücken.
- Die Fliesen am Vorsprung unterhalb des Fensters lösen sich.
- Die Fliesen, die als Sockelleiste dienen, lösen sich von der Wand bzw. vom Boden.
- Der Vormieter hatte eine defekte Duschwand (mittlerweile entfernt). Aus dieser ist Wasser auf den Boden geflossen. Das Eck ist voller Kalkflecken und Verfärbungen.
- Die Holzdecke ist unprofessionell eingebaut, da schief und zu kurze Bretter aneinander gesetzt.
- Der Waschtisch wurde vom Vormieter in Eigenregie gebaut und zeigt mittlerweile deutliche Auflösungserscheinungen.
- Die Abdeckung der Halogenleuchte über dem Waschtisch ist gesprungen.
- Silikonfugen mit Pilz
- Die Armatur in der Dusche ist unter der Abdeckung voller Grünspan.

Die Frage ist nun, ob diese Punkte in Summe ausreichen, das Bad zu erneuern. Die Einrichtung stammt aus den 70er Jahren. Der Vermieter hat bisher keinen Cent investeiert. E sgeht A und B nicht darum, eine teure Renovierung des Bades zu erzielen. Einfache, weiße Fliesen an Boden und Wand sowie einfache Sanitärelemente reichen völlig aus.

Kann der Vermieter Kosten daraus auf A und B umlegen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie ist die Regelung mit einer Umlang von max 11% auf die Miete zu verstehen (angenommen es fallen EUR 5.000,- an)?

Danke für jedes Feedback!

Oli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

So weit das hier beschrieben ist, handelt es sich ja heute immer noch um den Zustand, der beim Einzug schon vorlag. Das ist also der vertragsgemäße Zustand und der Vermieter hat auch nur den zu erhalten, - auch wenn das dem Mieter heute nicht mehr gefällt (Veränderungen am Mieter hat nämlich der Vermieter nicht zu vertreten Winken ).

Anders sieht es aus mit Mängeln, die erst im Laufe der Zeit hinzu gekommen sind. Da hat der Mieter natürlich einen Anspruch auf Beseitigung. Allerdings auch da nicht auf 'Modernisierung', sondern nur auf die Erhaltung, b.z.w. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Sollte der Vermieter tatsächlich eine 'Modernisierung' durchführen, dann kann er tatsächlich 11% der Kosten pro Jahr auf die Miete umschlagen; in dem Beispiel also 550 Euro. Er müsste aber die Bestandteile herausrechnen, die nur der Instandhaltung oder Instandsetzung dienen. Wenn das alte Klo also wirklich kaputt ist, dann fiele das unter die oben genannte Pflicht zur Erhaltung der Mietsache, wird es nur gegen ein schöneres ausgetauscht, dann kann er das anrechnen. Da eröffnet sich natürlich für Streitereien ein weites Feld.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.