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es geht um die Kündigung des Telefon-/Internetanschlusses bei der Firma XY.
Es wurde "leider, im nachhinein muss man's sagen" am 20.07.2008 der Vertrag verlängert, da bis dato keine Probleme vorlagen. Kurz (ca. 1 Monat) nach dieser Verlängerung, häuften sich Internetprobleme in Form von nervigen Verbindungsabbrüchen. Die MVL geht bis 20.07.2010.
Das Problem besteht weiterhin (DSL 1000 kann angeboten werden, ursprünglich sollte's DSL 6000 sein oder zumindest DSL 2000) und es nervt, man will nur noch weg von dieser Firma XY.
Jetzt steht - zufällig - ein Umzug bevor (gleiche Stadt). Wie man jetzt mitbekommen hat, beginnt mit dem Anschaltedatum des Anschlusses am neuen Wohnort eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten!!!
In der neuen Wohnung ist kein Anbieter vorhanden (die Firma XY kann dort also auch die Leistungen erbringen).
Kann diese neue MVL von 24 Monaten nicht glauben!!! Ist das so in Ordnung?!?!? Was ist denn wenn schon ein Anschluss dort vorhanden wäre?!?!? Zahlt man dann für zwei Anbieter?!?!? Kann man gegen Zahlung von Summe X raus aus dem Vertrag?!?!?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 11.12.08, 00:30 Titel:
Was steht denn im Vertrag? Meist ist dort der Neubeginn der Frist nach Umzug geregelt. Wenn das so mit unterschrieben wurde - pacta sunt servanda. Verträge müssen eingehalten werden, außerdem entsteht dem Provider ja auch Kosten für die Umstellung.
Eventuell also auch mal durchrechnen, ob einfach eine Stillegung des alten Anschlusses und Abbezahlen der restlichen Monatsraten der Mindestvertragslaufzeit günstiger kommt.
Wegen der Verbindungsabbrüche könnte man dem Unternehmen auch eine Frist zur Behebung der Probleme setzen.
Eine Stillegung des alten Anschlusses und abbezahlen der restlichen Monatsraten (Mindestvertragslaufzeit) wäre aus meiner Sicht zu teuer ===> rund 550 EUR, da der Vertrag gerade erst verlängert wurde (07/2008).
Bei der Vertragsverlängerung wird auf neuen Konditionen hingewiesen und das man diese + AGB's etc. im Internet einsehen könne. Auf der Internetseite steht, dass bei Umzug mit dem Anschaltedatum des Anschlusses am neuen Wohnort eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt.
C'est la vie, muss ich wohl damit Leben, dass der Vertrag ab Januar von vorne beginnt, mit einer MVL von 24 Monaten /
Habe mir jetzt mal die Umzugsformalitäten angeschaut und es durchgetickert, aber noch nicht bestätigt.
Am Ende tauchten dann folgende Informationen auf bzw. sollte man diese bestätigen:
Bitte beachten Sie die Hinweise zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibung und Preislisten, zu unseren Nutzungsrechten von Flattarifen, zum Datenschutz und Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht sowie den Kundeninformationen.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der AGB.
Ich erkenne die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibung und Preislisten an. Bitte bestätigen Sie den Neuanschluss.
Ich kündige zu dem genannten Termin den XXX-Sprache/Internet Anschluss an meiner alten Adresse und beauftrage die XXX mit einem Neuanschluss an meiner neuen Adresse. Eine etwaige Kündigung für meinen bestehenden Anschluss wird mit der Beauftragung des Umzuges gegenstandslos.
Sollte XXX-Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich mit der maximal verfügbaren Bandbreite angeschlossen werden.
Hinweis: Wenn Sie der Anschaltung mit einer geringeren Bandbreite nicht zustimmen und aus technischen Begebenheiten nur eine geringere Bandbreite als beauftragt möglich ist, wird die Neuanschaltung am neuen Wohnort gestoppt. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne Telefon- und Internetanschluss sind, da der Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort auf jeden Fall abgeschaltet wird.
Für mich ist jetzt der letzte Satz interessant. Bedeutet dies, wenn man hier nicht zustimmt, dass man evtl. aus dem Vertrag kommt, da ja am alten Wohnort der Anschluss abgeschaltet wird?
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