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Verfasst am: 29.12.08, 03:36 Titel: Studiengebühren des WS bei der ESt-Erklärung
Hallo!
Wie ist das, wenn man bei der Einkommensteuererklärung die Studiengebühren des Wintersemesters als besondere Ausbildungskosten anbringen will? Muss man da die Studiengebühren (und den Verwaltungskostenbeitrag und den Studentenwerksbeitrag) durch zwei teilen (weil ja nur die ersten drei Monate des Semesters im Kalenderjahr liegen) oder nicht (weil man ja die vollen Gebühren schon im Jahr bezahlt hat)?
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