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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 28.12.08, 21:36 Titel: Abgeltungssteuer + Verlustjahr 2008 |
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Hallo Community
vorab: ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht!
im Laufe meines Studiums habe ich mich immer mehr für kurz- bis mittelfristige Aktiengeschäfte interessiert. Zunächst habe ich 1-2 Jahre meine Trades auf Papier gehandelt und bin seit Febr. 2007 real investiert. 2007 konnte ich einen schönen Aktiengewinn von 4000€ erzielen ohne den Grundfreibetrag zu übersteigen.
Im März 2008 habe ich mein Studium erfolgreich bestanden und konnte 3 Monate später einen Vollzeitjob im Ausland beginnen (Wohnsitz weiterhin D). Soviel zu den guten Nachrichten. Meine Spekulationen verliefen in diesem Aktienkatastrophenjahr dafür alles andere als gut, so dass ich round about 4500€ verloren habe (zulanges Halten der Positionen bei zeitgleich zu optimistischer Erwartung der Wirtschaftslage).
Zusammenfassend:
- Wohnsitz ist D
- Arbeit im Ausland
- bisher keine relevanten Einkommen als Student
Mich würde die Rechtslage bzgl. der Abgeltungssteuer interessieren, wenn ich a) kein Einkommen ausser Aktiengewinne in D habe und b) meinen Verlust aus 2008 hinzurechne. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 29.12.08, 08:16 Titel: |
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Hallo.
Ich verstehe nicht auf was die Frage genau zielen soll.
Geht es um 2007, 2008 oder 2009 ?
Gruß |
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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.12.08, 11:31 Titel: |
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- Es geht um das kommende Jahr 2009
- ich habe wie gesagt kein festes Einkommen in D ausser eine Summe X aus Kapitalerträgen, welche den Grundfreibetrag aber mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht überschreiten wird.
- Mein eigentliches Gehalt wird im Ausland versteuert
Nun wird ja 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Wenn ich allerdings unter dem Grundfreibetrag liege, bin ich auch nicht steuerpflichtig oder? |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 29.12.08, 12:06 Titel: |
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Zitat: | Wenn ich allerdings unter dem Grundfreibetrag liege, bin ich auch nicht steuerpflichtig oder? |
Falsch.
Die ausländischen Einkünfte unterliegen der Progression in Deutschland. |
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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.12.08, 12:19 Titel: |
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d.h? |
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MoniX Gast
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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.12.08, 12:41 Titel: |
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hm ok...
Nach meinem Kenntnisstand bin ich aber nicht dazu verpflichtet Angaben über mein Einkommen im Ausland anzugeben bzw. niemand ist legitimiert diese einzuholen. Von daher könnte ich doch einfach irgendwas behaupten (bspw. 400€ Job etc.)...?
Zuletzt bearbeitet von HeJe am 29.12.08, 12:43, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 29.12.08, 12:42 Titel: |
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Wie kommen Sie denn auf sowas ?
Das ist Unsinn  |
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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.12.08, 12:46 Titel: |
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Darf das deutsche Finanzamt sich über meine Einkünfte im Ausland erkundigen? Das war mir bisher nicht bekannt.
Am besten ich gehe später noch direkt zum Finanzamt und frage dort nach. Scheint ja irgendwie ein spezieller Fall zu sein. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 29.12.08, 12:48 Titel: |
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Das ist kein spezieller Fall.
Das ist ein ganz einfacher Fall.
Selbstverständlich darf das Finanzamt hier sich die Auskünfte einholen.
Und selbstverständlich muss der Stpfl diese Angaben auch freiwillig machen.
Wäre ja noch schöner, wenn jeder seine Einkünfte, welche der Progression unterliegen einfach verschweigen würde |
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HeJe Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.12.08, 12:56 Titel: |
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vielen Dank schon mal für deine schnelle Hilfe
kann ich dann meinen Verlust von 4500€ von 2008 irgendwie für das Jahr 2009 geltend machen?
Muss das dieses Jahr noch passieren oder erst nachdem das Jahr abgelaufen ist, damit der reale "Schaden" schwarz auf weiß feststeht? |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 29.12.08, 12:59 Titel: |
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Zitat: | Muss das dieses Jahr noch passieren oder erst nachdem das Jahr abgelaufen ist, damit der reale "Schaden" schwarz auf weiß feststeht? |
Die Verlustfeststellung für 2008 kann natürlich erst im Jahr 2009 erfolgen, da ja noch in den letzten 3 Tagen ein Gewinn erwirtschaftet werden könnte.
Ausserdem können die Erklärungen 2008 sowieso erst im letzten Drittel des Januars 2009 bearbeitet werden. |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.12.08, 13:45 Titel: |
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Vielleicht auch gleich noch ein Hinweis wegen den ausländischen Einkommen....
Es gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip, d.h., Sie sind mit all ihren Einkünften in D steuerpflichtig! Ausnahme: Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen in dem das Besteuerungsrecht für die ausländischen Einkünfte dem anderen Staat zurechnet.
Aber auch dann aufpassen und den ausländischen Steuerbescheid aufbewahren! Sollten es Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sein, muss die Besteuerung im Ausland nachgewiesen werden, §50d Abs.8 EStG.
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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