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Verfasst am: 28.12.08, 19:49 Titel: Nichtanerkennung von Familienheimfahrten wegen fehlender ...
... Tankquittungen bzw. DB-Fahrscheinen
Guten Abend!
Ich habe Probleme mit meinen Steuerbescheiden aus 2004 und 2005.
In diesen wurden Familienheimfahrten (bin alleinerz., Tochter war damals 3 Jahre alt und wurde von den Großeltern 300 km entfernt betreut; ich hatte dort auch eine 3-Raumwohnung und am Beschäftigungsort ein möbliertes Zimmer) nicht anerkannt, weil ich keine Nachweise vorlegen konnte.
Bis 2003 hatte ich (bei identischer Fallkonstellation) keine Probleme beim Finanzamt mit der Anerkennung.
Mitte 2004 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Mein Auto war danach Schrott. Daher habe ich auch keinen Nachweis über den Kilometerstand zum damaligen Zeitpunkt.
Danach habe ich die Familienheimfahrten bis zum Ende meiner Beschäftiung (Okt. 2004)mit der DB durchgeführt. Wegen zahlreichen Verspätungen (bei denen ich die zustehenden Entschädigungen eingefordert habe) habe ich keine DB-Tickets mehr, da man diese zur Leistung der Entschädigung mit einreichen muß.
WIE mache ich das dem FA klar???
Im März 2005 nahm ich eine neue Arbeit im Saarland auf- 600 km von der Heimat entfernt. Ich hatte zwischenzeitlich meinen Nebenwohnsitz aufgegeben und war in meine Wohnung am Hauptwohnsitz zurückgekehrt.
Bei der neuen Tätigkeit hatte ich eine 6monatige Probezeit.
Für die Dauer der Probezeit wurde mir die Trennungsgeldberechtigung zuerkannt, sodaß mir bis Ende August 2005 die Kosten für das möbl. Zimmer und 2mal monatlich eine Familienheimfahrt 2. Klasse der DB erstattet wurden.
Tatsächlich bin ich (wie vorher auch) jede Woche zu meiner Tochter gefahren.
Im Saarland mußte ich 19 Monate auf einen Kindergartenplatz warten. Solange war meine Tochter wieder bei ihren Großeltern.
Inzwischen hatte mehrfach das FA gewechselt, teilweise auch örtlich unzuständig.
Dagegen gerichtete Beschwerden mündeten in 2 neuen (nunmehr vom örtl. zustehenden FA erlassenen) Steuerbescheiden.
Gegen diese habe ich fristgemäß Einspruch eingelegt.
Nur möchte das "neue" FA einen Nachweis über die Familienheimfahrten in Form von Tankquittungen oder DB-Tickets.
Diese habe ich nun (4 bzw. 3 Jahre nach dem Steuerzeitraum und weiterer Umzüge) nicht mehr. Die Nicht-Anerkennung der Familienheimfahrten hat dazu geführt, daß ich nicht nur meine (bereits gezahlte) Lohnsteuer nicht zurückbekomme, sondern ich soll eine 4stellige Summe zurückzahlen (ich hatte einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen).
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