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Über die Suchfunktion habe ich nur Antworten auf die Frage gefunden, was man als Nachbar tun kann, wenn man im gleichen Haus Kinder wohnen hat.
Meine Frage bezieht sich aber auf eine Familie mit Kindern, die Angst um den Hausfrieden hat, weil sie Kinder hat.
Familie A lebt seit ca. einem halben Jahr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses und hat 3 Kinder. Das jüngste ist 14 Monate alt und hat vor kurzem das Laufen gelernt.
Familie A hat vor ihrem Einzug in die Wohnung renoviert und Laminat verlegt. Da das jüngste Kind nun läuft und recht lebhaft ist, hat sie - nach ersten Beschwerden der unter ihr wohnenden, kinderlosen Nachbarnin, das Kinderzimmer des Jüngsten mit Spielmatten ausgelegt, dass den Geräuschpegel von fallendem Spielzeug oder hingefallenem Kind dämpfen soll. Ferner achten sie darauf, dass das jüngste Kind (die anderen Kinder sind schon wesentlich älter) vor 8.00 Uhr morgens bzw. ab 19.00 Uhr am Abend und während der Mittagsruhe leise ist. Mittags schläft das Kind eh und zu den anderen Zeiten achten die Eltern darauf, dass das Kind möglichst nur mit Dingen spielt, die keinen oder nur wenig Lärm erzeugen. Trotzdem können sie das Laufen des Kindes nicht verhindern, was auch bedeutet, dass das Kind mal hinfällt und es dann in den darunter liegenden Wohnungen poltert.
Frau A ist mittlerweile so konfus, dass sie Schweißausbrüche bekommt, sobald das jüngste Kind ein wenig Lärm macht.
Hat Familie A genug getan bzw. tut sie genug, um den Lärm ihres Jüngsten einzudämmen oder muß sie befürchten, dass es Ärger gibt bzw. die Kündigung?
Einfach geschmeidig bleiben ist die Devise und abwarten, ob der Vermieter irgendetwas macht. Bis dahin viel Spaß und viel Freude mit dem Kind. Kinderlärm - so er überhaupt stattfindet - ist doch wohl das Schönste, was es gibt.
Hat Familie A genug getan bzw. tut sie genug, um den Lärm ihres Jüngsten einzudämmen oder muß sie befürchten, dass es Ärger gibt bzw. die Kündigung?
Ich finde, A hat mehr als genug getan. Ob dadurch Ärger verhindert werden kann, steht allerdings in den Sternen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
......Frau A ist mittlerweile so konfus, dass sie Schweißausbrüche bekommt, sobald das jüngste Kind ein wenig Lärm macht.
Da macht Familie A eindeutig was falsch.
Wagt es die Familie überhaupt noch, ein normales Leben zu führen?
Bei allem Verständnis dafür, dass man der Nachbarschaft Rücksicht angedeihen lässt- aber hier scheint mir Familie A maßlos zu übertreiben. Eine Besinnung auf ein normales Leben mit normalen Geräuschen scheint im In
Interesse der Gesundheit insbesondere von Frau A dringend geboten. die Nachbarn werden es überleben, wenn denn mal was zu hören sein sollte. Dagegen tun könnten sie eh nicht viel bis gar nichts*gg*- Die üblichen Geräusche von Kindern (Spielgeräusche, Schritte, Lachen, Weinen, auch mal Schreien und herabfallende Gegenstände, auch Hopsen und Tanzen usw. sind hinzunehmen. Kinder sind schließlich lebende Wesen und keine Puppen im Glasschrank.
Mittagsruhe und Nachtruhe- das einzuhalten ist schon sehr löblich (und oft sogar im eigenen Interesse der Eltern). Der Rest des Tages gehört dem Leben, inklusive der dazu gehörenden Geräusche.
Ich teile die Meinung der anderen. Kinderlärm gehört zum Leben. Glücklicherweise sehen dies auch die Gerichte so. Das heißt leider nicht, die Nachbarn können einem keinen Ärger machen, es heißt aber, sie werden vor Gericht nicht damit durchkommen.
Allenfalls ...
Mausezahn39 hat folgendes geschrieben::
Familie A hat vor ihrem Einzug in die Wohnung renoviert und Laminat verlegt.
Falls das Laminat unfachmännisch verlegt wurde und es dadurch zu einer starken Übertragung von Bodenschall und letzten Endes zu einer starken Beeinträchtigung kommt, könnte ein Anspruch gegen Familie A bestehen, das in Ordnung zu bringen. Ist aber eher theoretisch ...
Nicht nur theoretisch, ich erinner mich mal ein Urteil gelesen zu haben, wo der Mieter per Gericht gezwungen wurde das Laminat zu entfernen weil durch dieses zuviel Lärm entstanden ist.
ich kenn das Problem der ruhegestörten Mit-Mieter auch - allerdings in der verschärften Version mit 3 kleinen Kindern. Die Nachbarn haben sich nach einigen Beschwerden in Form von an-die-Decke-klopfen (es ist ja auch sooo schwer, einen mal persönlich anzusprechen) direkt an den Vermieter (großes städtisches Unternehmen) gewandt. Der hat zur Beruhigung der Gemüter ein gemeinsames Gespräch veranstaltet, in dem er den Nachbarn aufgeklärt hat, dass Kinderlärm generell zu dulden ist (bei so kleinen Kindern auch während der Ruhezeiten!!!), die Eltern allerdings auch zur Rücksichtnahme aufgerufen. Ausserdem wurde durch den Vermieter noch angedacht, Trittschalldämmung unter dem Teppich zu verlegen - was aber wegen zu hohem Aufwand (Einbauschrank-Türen müssten in Eigenarbeit gekürzt werden) von uns abgelehnt wurde.
Eine Kündigung droht wohl nicht - Familie A tut ja alles, was sie kann, um den Lärm zu minimieren. Und selbst wenn nicht ... bei Kinderlärm sind die gerichte eher auf Seiten des Kindes.
Die Nachbarin wird sich weiter aufregen - das ist unvermeidlich und sollte Frau A keine schlaflosen Nächte bescheren. Vielleicht könnte man ihr ja anbieten, auf den "Laufstrecken" für die nächsten 2 Jahre noch einen Teppich hinlegen, das dämpft auch. Möglicherweise reicht es ihr ja schon, wenn sie sieht, dass ihre Sorgen ernst genommen werden.
Und wegen des Laminats: hat der Vermieter den Einbau genehmigt? Ist es mit Trittschalldämmung und schwimmend verlegt?
Von der Mutter oder den Eltern werden schon die Ruhezeiten so gut es geht eingehalten, obwohl man ein Kind nicht an die Leine legen kann.
Also haben sich die Eltern in dieser Richtung schon nichts vorzuwerfen.
Sollte der Laminatboden fachgerecht verlegt sein kann man den Eltern auch da nichts vorwerfen so das wahrscheinlich nur ein Richter unter Berücksichtigung der Trittschalldämmung des Hauses, entscheiden kann ob eine Lärmbelästigung durch Kinderlaufen/spielen vorliegt.
Es kann ja auch sein das das ganze Haus nicht den Richtlinien der Schalldämmung entspricht.
Außerdem müsste der genervte Nachbar ein Lärmprotokoll führen und wenn da die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten liegen, glaube ich nicht das sich da ein Richter findet, der gegen die Kinder entscheidet.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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