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Kara1 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 30.11.08, 03:59 Titel: Heizungslärm |
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ich habe zwei lärmquellen in der wohung.
1. lüftungschächte ein lautes rauschen rund um die uhr
2. heizung im schlafzimmer das ca. 6qm groß ist.
die heizung macht einen pfeifton und lautes rauschen und zwar vorallem die rohre die nach oben führen und es lärmt dann wenn der mieter oben die heizung anmacht. dieser heizt zumindest die ganze nacht durch. ich habe große probleme mit dem einschlafen.
nächste woche kommt der hauswart und will die heizung lüften. der hauswart ist sehr unfreundlich und er wird mir einreden wollen ich bilde mir das nur ein und das alles ist ja nicht sehr laut.
wie gehe ich vor, wenn der hauswart keine abhilfe schaffen kann. ich würde den vermieter anschreiben wegen einem heizungsmonteur.
kann ich z.b. fordern einen lärmschutz um die rohre machen zu lassen?
muss der vermieter da abhilfe schaffen?
was ist mit dem lärm der lüftung? wo kriege ich einen db zähler her?
Wie ist die Rechtslage? |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 30.11.08, 09:52 Titel: |
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Zunächst würde ich mit einer Änderung der eigenen Stellung der Heizungsventile etwas zu ändern. Das Pfeifen kommt meistens durch die "Nadel"-Ventile in den Heizköpern.
Zum Lüftungsschacht müsste der Hausmeister etwas sagen können. Event. ist ein Lüfter irgenwo eigebaut und daher die Geräusche. Das wird gern in Bäder ohne Fenster gemacht.
Wenn alles nichts hilf müsste ein Gutachter geholt werden, der dann auch ein entsprechendes Protokoll macht. Die Messungen werden dann mit zugelassenen geeichten Geräte gemacht und da hat dann auch der VM keine Chance. |
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Kara1 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 17:05 Titel: |
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der hausmeister wollte nix machen außer die heizung zu lüften was nichts brachte.
wieviel dezibel müssen es denn sein damit rechtlich was geht? bei den lüftungsschächten sind das 30 db hab ich gelesen.
ich schlafe einen meter neben der rauschenden pfeifenden heizung. wie sieht die rechtslage aus?
der gutachter wird vom ordnungsamt gestellt? |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 17.12.08, 17:14 Titel: |
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| Kara1 hat folgendes geschrieben:: | | der gutachter wird vom ordnungsamt gestellt? | Das glaub ich eher nicht. Den Gutacher zahlt meiner Ansicht nach der, der ihn beauftragt. das dürfte hier der Mieter sein.
Möglicherweise kann der Mieter das Geld von seinem Vermieter zurückverlangen, falls er im Recht ist. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 17.12.08, 18:32 Titel: |
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| Zitat: | der hausmeister wollte nix machen außer die heizung zu lüften was nichts brachte.
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das war doch klar. Die Ursache für das Pfeifen dürfte das Ventil sein. |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 17.12.08, 22:29 Titel: |
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| karli hat folgendes geschrieben:: | [
Möglicherweise kann der Mieter das Geld von seinem Vermieter zurückverlangen, falls er im Recht ist. |
Ganz dünnes Brett....
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164770 _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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Kara1 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 30.12.08, 04:27 Titel: |
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ich werde mich nun an den vermieter wenden, nachdem der hausmeister mich veräppelt hat. das ist so ein ignoranter fauler zeitgenosse. "da kann man ja gar nichts machen". er kann aber generell gar nichts machen egal bei welchem mangel.
ich werde dem vermieter sagen wenn er bis februar also in der zeit von 4 wochen nicht den mangel behebt werde ich die miete um 50% kürzen da ich nachts nicht schlafen kann. der lärm wird dann verursacht wenn der mieterüber mir heizt und das macht dieser die ganze nacht durch.
verbieten dem mieter nachts zu heizen geht ja nicht.
wie ist die rechtslage? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 30.12.08, 11:09 Titel: |
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Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: | Kara1 hat folgendes geschrieben:: | | ich werde dem vermieter sagen wenn er bis februar also in der zeit von 4 wochen nicht den mangel behebt werde ich die miete um 50% kürzen | Kann man machen. Damit kann man sich allerdings auch massive Probleme einhandeln. Deshalb wird regelmäßig empfohlen, vorher einen Anwalt einzuschalten.
| Kara1 hat folgendes geschrieben:: | | wie ist die rechtslage? | Gute Frage. Was ist die Frage? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Kara1 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 30.12.08, 12:51 Titel: |
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ich übergebe die sache dem mieterverein dann.
was ist wenn der vermieter bzw. der monteur die heizung nicht reparieren kann, habe ich dann besonderes kündigungsrecht, oder kann ich verlangen dass der vermieter für dämmmaterial sorgt?
wie ist die rechtslage? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.12.08, 13:21 Titel: |
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| Für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus. Die Wohnung ist dadurch nicht unbewohnbar. Der Mieter kann Mängelbeseitigung fordern und wenn der Mangel nicht unerheblich ist, dann kann er die Miete mindern. Damit sind die Mittel des Mieters auch schon so gut wie erschöpft. Er kann nur noch einen Teil der Miete zurück halten, aber nur wenn der VM trotz Frist usw. nicht aus der Wertung kommt. Das zurück gehaltene Geld muss natürlich nach der Mängelbeseitigung dem VM gezahlt werden. |
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