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Verfasst am: 28.12.08, 23:29 Titel: Schimmel, Nachwuchs und sturer Vermieter
Es betrifft zwar mich / uns direkt, dennoch ganz allgemein geschildert folgendes Problem:
X ist 04/2004 in eine 3 Zimmer Wohnung eingezogen. Da der Geldbeutel noch schmal war, wurde die Wohnung vom JC (JobCenter) aufgesucht, um den Bedarf einer Erstausstattung zu ermitteln. Dabei fiel den "Ermittlern" der Modergeruch im Hausflur und im Keller auf, was damals aber nicht weiter beachtet wurde.
Im August 2005 zog dann ein ehemaliger Kollege, inzwischen Verlobter / Lebensgefährte bei X ein. Nennen wir ihn Y. Dieser hatte bei der Vermieterin den nun offensichtlicheren Schimmel schriftlich angezeigt (November 2005).
Im Winter 2005/2006 wurde auf einer Fasade eine Wärmeisolierung angebracht, die Balkone (bei Minusgraden!) gestrichen und bei mehreren Wohnungsbesichtigungen (nach vorheriger Terminabsprache) der Schimmel grosszügig und umfangreich fotodokumentiert. Geschehenist bislang aber nichts mehr. Im Bad und in anderen Räumen konnte der Schimmel mit Anti-Schimmel-Reiniger aus dem Supermarkt (es gibt ja genügend Produkte für die man sehr viel Geld ausgeben kann...) zumindest oberflächlich entfernt. Mehrfach wurde auf den Mangel hingewiesen, aus Angst vor einer Kündigung aber auf eine Mietminderung bislang verzichtet.
Umgekehrt haben X und Y zwischenzeitlich 4x eine fristlose Kündigung erhalten. Kurz geschildert ging es dabei um:
Brandschutz, Schuhschrank im Treppenhaus, unerlaubte Nutzung des LEEREN VM Kellers
Die sehr kurzfristig angekündigte "Maßnahmen" mit Wärmeisolierung und Farbanstrich für den Balkon bedeuteten, das sehr kurzfristig der Balkon geräumt werden musste. Vorübergehend wurden die Sachen also im leeren Keller der Vermieterin untergebracht. Diese war hiervon überhaupt nicht begeistert. Addiert mit dem Schuhschrank im Treppenhaus und brandschutztechnischen Argumenten für die Sachen die im Kellerflur standen (darunter Gartenwerkzeug, Rasenmäher, Farbreste und angebrochene Lack-7Farbbehälter der Handwerker,....) führten zu einer Kündigung mit 3 Monaten Frist.
Diese wurde nach Widerspruch und Androhung, einen Anwalt einzuschalten sowie dem umgehenden Beseitigen der "Mietvertrags-Verstösse" wieder zurück genommen.
Hunde
2 Malteser die seit 2004 bzw. anfang 2006 im haushalt leben waren im Sommer 2006 Anlass für eine Kündigung, da die Haustiere nicht erlaubt seien. Lt. Mietvertrag muss ausgenommen bei Kleinsttieren der Vermieter ausdrücklich zustimmen. Malteser sind Kleinsthunde - minimal grösser als ein Dackel. Da die VM von den Hunden von anfang an wusste und sie dultete, zog sie ihre Kündigung zähneknirschend wieder zurück
ANGEBLICH nicht bezahlte MIete
Aufgrund eines Bankfehlers kam im Herbst 2007 die Miete nicht pünktlich an. Am 08. Oktober erreiche X und Y ein Einschreiben mit Rückschein mit einer fristlosen Kündigung. Nach einem Anruf prüfte die VM ihre Unterlagen. Da die Miete des Nachbarn im Hause offenbar auch nicht pünktlich einging (er bekam eine Mahnung mit 20,- Euro! Mahngebühr...) hatte sich die Kündigung wohl erledigt.
eine Gartenhütte
eine Geschenkte Gartenhütte, in der Werkzeut und Gartengeräte untergebracht wurden, nachdem diese auf Aufforderung der Vermieterin aus dem Keller entfernt werden sollten, war ein weiterer Anlass. Argumentiert mit "nicht genehmigt" und "will ich nicht" musste diese entfernt werden. Da dies mit den Sperrmüllterminen dauert, kam wenige Tage später die Kündigung. Diese wurde nach der Beseitigung wieder zurück genommen.
MIttlerweile haben wir die Küche selbst innen renoviert. Nachdem wir eine neue kurzfristig geschenkt bekommen haben, teilten wir dem Vermieter mit, das ein praktischer Zeitpunkt da sei für die Küchenrenovierung / Schimmelbeseitigung.
Nach dem MÜNDLICHEN Versprechen, die Kosten für Farbe, Grundierung und Anti-Schimmel-Mittel zu übernehmen, haben wir die 200 Euro an Kosten ausgelegt. Das war im Juli 2008. Alle Belege wurden der VM zugeschickt, die Küche bis heute nicht "abgenommen".
Während und nach der Renovierung hatten alle Helfer mit Kopfschmerzen, Nasenbluten, Übelkeit und Kreislauf Problemen zu kämpfen. Selbst Handschuhe und Mundschutz konnten dies nicht verhindern. Wer möchte, kann ein paar der Bilder aus der Küche bekommen (KEINE Propaganda, nur per PN bitte Mailadresse mitteilen...)
Stand heute:
das Geld haben wir immer noch nicht bekommen, meine Perle ist in der 12. Woche schwanger und wir haben in ALLEN Räumen Schimmel. Da eine neue Wohnung schwierig zu finden ist, würden wir (wenn auch nicht um jeden Preis) bleiben wollen.
Ein Gutachter würde uns zwischen 500 und 1000 Euro kosten, die Sanierung ein vielfaches. Daher ganz konkret folgende Fragen:
1.) Können wir einen Gutachter beauftragen und der Vermieterin die Kosten in Rechnung stellen?
2.) Was ist mit Mietminderung, nachdem wir die letzten 3 Jahre die "Schnauze" gehalten haben diesbezüglich
3.) Die VM will uns draussen haben. Da Y nicht im MIetvertrag steht, hat er bisher keinen Rebell gemacht. Hätter er etwas zu befürchten?
4.) Wie sieht es mit der KÜndigung aus wegen der Schwangerschaft? X hat eine Schwerbehinderung (100%...), das dürfte die Sache für die Vermieterin sicherlich nicht einfacher machne.
X und Y sind weder im Mieterschutz noch haben sie eine Rechtsschutzversicherung.
Der Oberhammer:
Die Vermieterin ist eine Grünen-Politikerin, welche vermutlich für das denkmalgeschützte Haus Subventionen bekommt. Dennoch passiert nichts. Im Gegenteil. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
Wenn meine Putzfrau schwanger wäre... *SCNR*
[/quote]
Ich meinte damit selbstverständlich NICHT unsere Putzfrau sondern meinen Schatz...
p.s.: Ich mach mir nichts aus putzfrauen - die sind mir zu ordentlich _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
1.) Kann man immer machen, nur wenn die VMin nicht zahlt muss man klagen oder mit der Miete verrechnen. Letzteres kann dann zu einen Räumungsprozess führen. Sollte also vorher genauestens überlegt werden.
2.) Meiner Meinung nach ist die Minderung verwirkt, dies hätte viel früher durchgeführt werden müssen.
3.) Nicht wirklich, ausser von seiner Perle. Da diese X rauswerfen kann, sprich Tür auf, X raus, Tür zu und Ende der Durchsage. Ausser X hat einen Mietvertrag mit seiner Perle. Dann muss diese erst kündigen. Wenn allerdings der VM der Perle kündigt, dann muss auch X das Feld räumen. Die Kosten die dem VM dadurch entstehen kann dieser sich von der Perle zurück holen.
4.) Schwangerschaft ist erstmal kein besonderer Grund um eine Kündigung zu verhindern, es kann aber im Einzelfall vielleicht einer sein. Allerdings wird dann die Kündigung bis zur Geburt quasi ausgesetzt. Theoretisch könnte dann die Perle und X geräumt werden wenn das Kind gerade zur Welt gekommen ist und die beiden noch im Krankenhaus sind. Der Grund Schwangerschaft ist dann ja entfallen.
Unabhängig von der Rechtslage ist in Bezug auf die Gesundheit in jeden Fall ein Umzug zu empfehlen. Alles andere bringt nichts, denn von einer Mietminderung kann man sich auch nichts kaufen und schon gar keine heile Gesundheit. Wenn der VM wirklich ein solches Interesse hat den Mieter los zu werden, kann man verhandeln und eine Ablöse raushandeln, sofern man es clever anstellt. Wobei wenn der VM auch clever ist, geht er darauf ein und informiert die ARGE wenn die Mieter ausgezogen sind. Dann wird die Kohle die die Mieter bekommen haben dem Hartz IV angerechnet und schon bekommen se keine Bezüge mehr bis das Geld aufgebraucht ist.
Wobei wenn der VM auch clever ist, geht er darauf ein und informiert die ARGE wenn die Mieter ausgezogen sind. Dann wird die Kohle die die Mieter bekommen haben dem Hartz IV angerechnet und schon bekommen se keine Bezüge mehr bis das Geld aufgebraucht ist.
Hartz IV ist (gott sei dank) schon lange nicht mehr. Beide verdienen genug um Ihren Kram selbst zu bezahlen. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
Hartz IV ist (gott sei dank) schon lange nicht mehr. Beide verdienen genug um Ihren Kram selbst zu bezahlen.
Dann werden doch vielleicht 100 oder 200€ über sein, um damit einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen zu können und diesem einen Brief an die Vermieterin schreiben lassen.
Bei der aufgeführten Liste und dem Hin und Her, ist es wohl etwas teurer wie eine kleine Beratung von 10 Minuten Dauer.
Bei der ganzen Beratung wird der Anwalt den Mieter bestimmt darauf hinweisen wie die Chancen stehen, ob, Gutachter und Prozesskosten, dem Vermieter angehangen werden könnten.
Also auf zum Anwalt. Allein schon der schwangeren Perle wegen, da ein Auszug ja nicht angedacht ist.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
....... Im Winter 2005/2006 wurde auf einer Fasade eine Wärmeisolierung angebracht, .........und bei mehreren Wohnungsbesichtigungen .... der Schimmel grosszügig und umfangreich fotodokumentiert.
Der Oberhammer:
Die Vermieterin ist eine Grünen-Politikerin, welche vermutlich für das denkmalgeschützte Haus Subventionen bekommt. Dennoch passiert nichts. Im Gegenteil.
Die Vermieterin ist vermutlich davon ausgegangen, daß eine mangelnde Wärmedämmung (Kältebrücken) ursächlich für die Schimmelbildung ist. Nach Anbringen der Dämmfassade müsste das Schimmelproblem gelöst sein - falls es nicht vom Mieter selbstverschuldet ist.
Schimmel lässt sich mit Spiritus entfernen. Wichtig ist regelmässiges Lüften.
Guckst Du hier: http://www.holzfragen.de/seiten/vorbeugung_schimmel.html http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk39_merkblatt-feuchtigkeit-schimmel.htm
Das Wichtigste ist, erstmal die Ursache der Schimmelbildung festzustellen. Das sollte ein spezialisierter Gutachter erledigen. Mit Schimmel ist nicht zu spassen. Es gibt durchaus gefährliche Schimmelpilze. Insbesondere während der Schwangerschaft ist auf saubere Raumluft zu achten. Aber auch wenn das Baby da ist. Das Schimmelproblem muss umgehend gelöst werden. Wer hat da nicht mehr Verständnis als eine Grünen-Politikerin?
Die Anbringung einer Wärmedämmfassade ist nebenbei bemerkt umlagefähig, d.h. die Kosten dieser Massnahme werden mit 11 % auf die Jahresmiete umgelegt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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