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Hausfreigabe bei Privatinsolvenz-Verkauf möglich?

 
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brimstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 12:58    Titel: Hausfreigabe bei Privatinsolvenz-Verkauf möglich? Antworten mit Zitat

Insolvenz kann eine feine Sache sein. Nachdem die Arztpraxis wieder aus der Masse an "b" zurückgegeben wurde, ist jetzt auch die große Stadtimmobilie (jetzt vollkommen leerstehend, keine Mieter)aus der Masse an "b" zurückübertragen worden. Grund- Haus ist nicht verwertbar!
Einen Kommentar hat "b" nicht dazu bekommen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, kommt aber demnächst.
1. ist "b" jetzt wieder für alle Kosten varantwortlich?(Versicherung, Straßenreinig., Grundsteuer....?)
2. kann "b" wieder Mietverträge aushandeln?
3. was geschieht mit Mieteinnahmen?
4. kann "b" das Haus verkaufen?, es existieren zwei ernste Interessenten
5. was ist mit dem Ertrag? kann "b" über das Geld frei verfügen?

Es wäre wirklich super, wenn schnell jemand antworten könnte. Vielleicht weiß auch jemand wie man über Internet an die entsprechenden Gesetztestexte herankommt.

Herzlichen Dank im Voraus.
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

1.) ja
2.) ja
3.) behält "b" sofern diese den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immo entsprechen, Mehreinnahmen wären Neuvermögen.
4.) ja, sofern keine Grundschuldgläubiger vorhanden sind.
5.) im laufenden Verfahren wäre es Neuvermögen, welches Masse zugehörig ist.

Wobei sich die Fragen ja erübrigen, da "Grund und Haus nicht verwertbar" sind
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brimstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lieber Antworter,
danke!
Warum "nicht verwertbar" weiß b auch nicht. Den Heizungskessel reparieren, Farbe, Marmor und Parkett schleifen, schon kann es losgehen! Top Lage, mitten im Stadtkern! Nun ja. So ´`ne große Hütte will wohl keiner haben zur Zeit.

b hatte aus anderen Antworten so verstanden, daß nach Beendigung des Verfahrens, in der Wohlverhaltensphase neues Kapital angehäuft werden könne.

Wenn b das Haus behält, alle Kosten übernehmen muß, keine Mieter da sind, selbst ja leider bei Eröffnung der Ins. ausziehen mußte, entsteht ja wieder eine Insolv. Das nichtpfändbare Einkommen deckt die Kosten nicht annähernd(großes Haus, mit 1133m² Baugrundstück!)!

Was dann? anzünden? oder doch verkaufen.....?

Hilfe! ......Da hätte b auch wohnen bleiben können und die Praxis dort lassen können. Dann wären zwei von vier Etagen genutzt.Miete gespart....

b wäre froh über Ratschläge!

Danke
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich ist das Grundstück mit Grundschulden belastet, oder? Zudem soll es doch Kaufinteressenten geben. B sollte sich mit den Grundpfandgläubigern und den möglichen Kaufinteressenten in Verbindung setzen. Ggf. kann es doch zu einem Verkauf kommen. Der Erlös würde dann halt an die Grundpfandgläubiger gehen.
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brimstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,
b wird also demnächst in Bank anfragen ob sie einem Verkauf für 1€ zustimmen, da sie es ja als nicht verwertbar eingeschätzt haben. Bei einem Verkauf und Nutzung des Hauses würde es weder der Bank noch jemand anderem zur Last fallen. Es würde auch nicht verfallen, da genutzt. ----- allen wäre geholfen! und jemand bekommt ein Haus, was gewisse Reparaturen braucht, günstig.


wie sind die Erfahrungen? würde eine Bank, die Grundschulden eingetragen hat auf diesen Konstrukt eingehen?

werden dann die Grundschulden gelöscht?----oder erst nach Restschuldbefreiung?

ganz schön kompliziert da herauszukommen! Wegen der Kosten muß b was unternehmen!!!

Hilfe!
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brimstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Erfahrene! hat wirklich noch keiner Erfahrungen mit den Problemen von b? Was hat b für Möglichkeiten? Vielleicht hat ja auch jemand eine andere Idee?

Alles Gute für alle Leser im Jahre 2009!
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube kaum, dass die Bank einen Verkauf zu 1 € zustimmen wird. Läuft denn ein Zwangsversteigerungsverfahren? Wenn ja, dann wird die Bank den Ausgang dieses Verfahrens abwarten.
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brimstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön.
Die Bank stellt sich seit Verfahrensbeginn tot. Alle Anschreiben seitens Anwälte, von b und dem Steuerbüro bleiben unbeantwortet. Nur eine Selbstauskunft wollten sie voriges Jahr mal haben. Das war sinnlos, da da schon die Ins. ein halbes Jahr lief. Ob eine Zwangsvollstreckung läuft weiß b nicht. Müßte b da nicht informeirt werden? Das gesamte Verfahren lief für b komisch. -- aber das führt zu weit.
Jedenfalls steht ein Gespräch mit der Bank an. Leider beantwortet dort niemand Briefe und Telefonate haben keine rechtl. Relevanz.
Na, mal sehen.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

sohl die Mieteinnahmen als auch ein Erlös/Übererlös aus dem Verkauf sind kein "Neuvermögen", sondern stehen b zu. Der Verwalter hat damit nichts mehr zu tun.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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brimstone
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Scheiße, verdammt noch mal, um mit den Worten von Meredith Gray zu sprechen! Was denn nun?
Ich glaub ich bin schwer von Begriff.....
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das Objekt unter Zwangsverwaltung stehen würde, würden die Mieter nicht mehr an B die Miete zahlen.

Ob die Zwangsversteigerung beantragt worden ist, läßt sich bei dem zuständigen Zwangsversteigerungsgericht erfragen.

Sollte bereits vor Freigabe der Immobilie etwas angeordnet worden sein, so wird der Verwalter die ensprechenden Beschlüsse bekommen haben.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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brimstone
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
Zwangsverwaltung ist nicht bekannt. b hat sich um alles ständig kümmern müssen. die Anwälte haben sich leicht gemacht.
Zwangsversteigerung ist angeordnet. B hat herausbekommen daß die Inso-verw. Haus schätzen lassen hat: 180.000!
Das bezahlt doch keiner! zur Zeit!
Die haben gesagt, daß wegen dem Grundpfandrecht aller Verkaufspreis an Bank abgeführt werden muß. Die Kosten des Verkaufs hat b, da Haus schon aus Masse genommen. Das ist gequirlte Sch.....
b sieht eigentlich keine Möglichkeit irgend einen Vorteil aus dem Verkauf der tollen Immobilie ziehen zu können. b wollte eigentlich die derzeitigen Wohnverhältnisse etwas zeitgemäßer verbessern (Finanzen fehlen derzeit für Baumaßnahmen). Aber daraus wird wohl nichts.

Jemand eine Idee?
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