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Verfasst am: 31.12.08, 20:19 Titel: Kosten des Feger Meisters extern zu zahlen?
Zuallerst möchte ich gerne einmal die Forenbetreiber, Moderatoren und Mitglieder von Herzen grüssen, und Ihnen allen ein erfolgreiches und schönes Jahr 2009 wünschen. Und mich bedanken, dass es ein solches Forum gibt
Nun zum Fallkonstrukt:
Nehmen wir an, Herr A vermietet an Familie B ein kleines Haus, etwas älter und diverse Mängel ( einfach verglaste Fenster, Heizanlage geht ständig auf Störung ect )
Gerne versucht Herr A weil mit Familie B verwandt, die Mängel, die auftauchen und schon gravierend sind, wie die defekte Heizung, und einiges mehr, was Vermietersache ist, der Familie B aufzudrücken, das heisst, falls die Familie B das repariert haben will, müssen sie für die Kosten aufkommen, der Vermieter übernimmt nix, da er selber kein Geld zum Reparieren und Instandsetzen hat und hätte er, es nicht ausgeben möchte.
Er ist der Meinung, der Mietvertrag, den die Parteien abgeschlossen habe, sei nichtig und zwar immer dann, wenns zum " Nachteil " des Vermieters geht, gereicht er ihm zum Vorteil ist er natürlich gültig. Nichtig daher, da er unter Verwandten geschlossen sei und da gelte das Mietrecht nicht so wie für Fremde.
Einige Dinge hat Familie B dann übernommen undgezahlt an Reperaturen und Renovierung und damit zur Wertsteigerung beigetragen, obwohl dieses eindeutig Vermietersache gewesen wäre ( Dinge die über diese Kleinreperaturenregelung sehr weit hinaus gingen )
Familie B wollte, weil blutsverwandt den Frieden halten und hat gezahlt.
Nun begehrt der Herr A, weil er den Meister des Fegens nicht bezahlt hat und dessen Rechnungen ignoriert hat und es nun zu Mahnungen gekommen ist, das Familie B den Meister seperat und extra aus eigener Tasche zahlt, jedesmal wenn dieser erscheint und auch die zurückligenden angemahnten Rechnungen übernimmt.
Er beklagt sich, das dieser Meister mit seiner Meisterleistung nicht in den Nebenkosten, die Famile B zahlt abgegolten wäre und diese extra zusätzlich von Famile B zu zahlen seien und er das nicht müsste. Er beruft sich, dass extra zusätzliche Zahlen sei im Mietvertrag festgehalten und zwar unter dem Punkte Numero 2 des Paragraphen Drei.
In dessen Passage befindet sich folgendes
( der Vertrag ist ein handesübliches Exemplar aus der Schreibwarenabteilung )
§3 Miete; Nebenkosten, Vorrauszahlungen
Punkt 1 Die Miete beträgt derzeit
dann handschriftlich: Kaltmiete: 349 Euro
weiters handschriftlich: Nebenkosten ( Versicherungen, Grundsteuer, Müll, Heizung ) 234Euro
weiters handschriftlich Wasser/Abwasser ( lt ) Amt 64 Euro
weiters handschriftlich Strom selbst an werke zu zahlen.
Miete insgesamt 647 Euro.
Punkt 2 vorgedruckter SAtz: Ausserdem hat der Mieter nachfolgende Nebenkosten zu tragen: Müllbeseitigung, Strassenreinigung, Schornsteinfeger, Bewässerung/Entwässerung
Stromversorgung, Schnee udn Eisbeseitigung nach behördlicher Vorschrift sowie________________________________
Die Beträge sind um als Fallbeispiel um einige minimale Eurocent verändert zum tatsächlich bestehenden Vertrag...
Müsste nun Famile B in den sauren Apfel beissen?
Familie B zahlt übrigens an Herrn A der auch keine Betriebskostenabrechnung vorlegt , etwas mehr als das Doppelte an Wasserkosten, als dieser tatsächlich an die Werke abführen muss und dieser hat weder das Guthaben, das Familie B erwirtschaftet hat, weitergegeben noch gibt er die daraus resultierende Abschagsminderung weiter und kassiert weiterhin bei der Familie den mehr als doppelten Betrag. Er hat, weil er keien Anhaltspunkte hatte vor Einzug der Familie B die Werke befragt, was er nehmen könnte an Wassergeld und die Werke nannten ihm den Betrag und ccm Zahl die darauf basiert und so nahm er dies und tut es noch, obwohl sowohl Geldbetrag und ccm von den Werken mehr als doppelt so hoch angegeben wurde und die Familie nicht annähernd an diese zu hochgegriffenen Zahlen herankommt, diese aber trotzdem weiters brav zahlt...
Wie ist die Rechtslage bezüglich des Fegermeisters und das Wassregeld müsste die Familie erstattet oder verrechnet bekommen
Die Nebenkosten können entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sein. Nur im zweiten Fall wäre eine Abrechnung zu erstellen. Es lässt sich aus dem angeführten Vertragstext nicht eindeutig entnehmen, was nun gemeint sein soll. Wenn das Alles ist, was dazu im Vertrag steht, dann handelt es sich wohl um eine Pauschale. Steht denn irgendwo anderes, dass eine Abrechnung der Nebenkosten erfolgen soll?
Dessen ungeachtet sind natürlich vom Mieter nur die Nebenkosten zu zahlen, die auch im Vertrag aufgeführt werden; und auch nur an den Vermieter.
Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann sind die Heizkosten, und dazu zählen auch die Schornsteinfegergebühren, natürlich damit abgegolten. Wenn eine Abrechnung erstellt werden soll, dann darf der Vermieter sie in der Nebenkostenabrechnung auch dem Mieter aufhalsen, - aber nur, wenn er sie auch bezahlt hat.
Das Selbe gilt für die Wasserrechnung. Wenn hier eine Pauschale vereinbart wurde, dann hat der Mieter allerdings Pech gehabt, wenn er weniger verbraucht.
Bei auftretenden Mängeln gibt es für den Mieter die Möglichkeit, die Sachen selbst reparieren zu lassen und die bezahlte Summe dann von der Miete einzubehalten. Dazu muss der Vermieter aber vorher abgemahnt und eine angemessene Frist gesetzt werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
erst mal danke für die schnelle Antwort...
Ich kenne das aus meinen bisherigen Mietverhältnissen nur so, dass es immer eine Abrechnung gab und wenn man zuwenig gezahlt hat, Heizung oder so, man nachzahlen musste, oder bei Guthaben dies verrechnet wurde...
Im vorliegenden Fallbeispiel ist es nicht eindeutig geregelt und zu ermessen, ob es nun eine Pauschale ist, oder Vorrauszahlungen, ich tippe auf Letzteres... Von Pauschale wurde bei Abschluss auch nichts gesagt, denn das würde der Herr A nie tun, denn es könnte ihn dann schlechter stellen, wenns zu Nachzahlungen käme, was in dem Fallbeispiel zwar nicht der Fall wäre, aber es könnte durchaus sein, dass bei Guthaben er auf die Idee kommen könnte es nun nachträglich als Pauschale zu deklarieren...
Ich ging bislang davon aus, Abrechnung sei obligat, hatte nie pauschalisierte Mietverträge.
Oh ist das so kompliziert zu formulieren Deutsche Sprache, smile.
Bei Abschluss des Vertrages wurde von dem Herrn A der Familie B auch mit keinem Wort erklärt oder darauf hingewiesen, dass in den Nebenkosten nur diese handschriftlichen Punkte aufgeführt und abgegolten sind und alles weitere wie der Feger Meister und andere Neben und Betriebskosten extern selber zu zahlen sind. Hätte dann festgehalten werden müssen udn schriftlich fixiert? Würde man dieser Argumentation folgen, müsste der Herr A, der Familie B auch die Strassenreinigung extra in Rechnung stellen...
Und knapp 300 Euro NK sind schon sehr happig... Bei Einzug in der letzten Woche 03/07 war Öltank leer und Herr A tanke ( angeblich ) 5000 liter, diese langten von Anfang 04/07 bis Ende 11/08 und waren jetzt alle und Familie B sass 5 Tage mit mehreren Kleinkindern in der eiskalten Bude, Heizung auch ständig auf Störung, muss täglich " resettet " werden damit sie läuft.
Aufgrund Geldmangels konnte Herr A nur für 325 Euro den Tank füllen lassen, mehr hatte er nicht zur Verfügung und der Einfüllstutzen ist zudem kaputt und lässt sich komplett aus der Verankerung abziehen, Ölhändler verweigern die Betankung, nur ein einziger hat sich bereit erklärt aufgrund der Mindermenge, per manuell zu betanken. Lange wird dieser Vorrat wohl nicht halten, bis er zur Neige geht.
Familie B heizt nicht verschwenderisch, im Frühling, Sommer, Herbst ist Heizung nur für Warmwasser zuständig.
In jenem Häusschen ist sehr viel defekt und mangelbehaftet, Herr A möchte aber darin nichts investieren um dies abzustellen, schliesslich sei man ja verwandt, die Kaltmiete günstig, da habe Familie B schliesslich zu zahlen.. Volles Risko?? Familie B setzt auf eigene Kosten instand udn wenn dann alles okay ist, will Herr A entweder eventuell mehr Miete, weil Haus aufgewertet, oder er setzt Famile B, verwandt hin oder her, danach raus... Auf diverse Mängel wurde nicht hingewiesen, die zeigten sich erst nach längerem Bewohnen der Familie B
Nebenkosten müssen vom Mieter nur dann gezahlt werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich so geregelt ist. Und der Mieter hat auch immer nur die Nebenkosten zu bezahlen, die im Vertrag stehen. Darüber hinaus gehende Forderungen hat der Vermieter nicht zu stellen und er kann auch den Vertrag einseitig nicht einfach ändern.
Aber eine Abrechnung der Nebenkosten muss vom Vermieter nicht immer gemacht werden. Die 'Normalform' des Mietverhältnisses ist die, dass der Vermieter die Wohnung stellt und der Mieter die Miete zahlt. Punkt. Absprachen über Nebenkosten müssen gesondert getroffen werden. Eine Vereinbarung über 'Vorauszahlungen', die jährlich abgerechnet werden, müsste eigentlich im Vertrag auch als solche erkennbar sein. Du hast aber Recht, dass dies heutzutage fast überall so gemacht wird.
Der Mieter sollte keine Angst vor Mieterhöhungen haben. Die sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, denn sie müssen ordentlich begründet werden. Eine 'Wertsteigerung' des Hauses ist keine erlaubte Begründung. Und dieser Vermieter, der sich schon mit den elementaren Dingen nicht auskennt, bekommt für ein Einfamilienhaus, für das es meist nicht mal Vergleichsmieten gibt, nie und nimmer eine wirksame Mieterhöhung zu Stande. - Da wette ich drauf. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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