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Energieschleuder und Energieausweis

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:08    Titel: Energieschleuder und Energieausweis Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe gerade bei Wiki dieses gefunden:
Zitat:
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern/Mietern
ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später
errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.


Folgender Fall:
Der Mietvertrag für die Wohnung (Haus schätzungsweise aus den 50ern) wurde zum
15.6.08 geschlossen.

1.) Hier hätte der VM noch keinen Energieausweis vorlegen müssen, oder?
2.) Kann der Mieter jetzt die Vorlage eines Energieausweises verlangen?
3.) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mieter bei einer völlig unbeheizbaren
Wohnung? Der Energieverbrauch dürfte bei mindestens 250 kWh Gas (m2/a) liegen,
was für den Mieter nicht absehbar war als er den MV unterschrieben hat. Gibt es so
etwas wie ein Sonderkündigungsrecht oder so etwas?
4.) Kann der Mieter trotz jährlicher Wartung der Gastherme eine zusätzliche Überprüfung
verlangen bei einem solchen Energieverbrauch?
5.) Mietet man jetzt eine Wohnung ab. 1.1.09 muss jeder VM auf Nachfrage einen
Energieausweis vorlegen, oder?
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Nö, der Mietvertrag wurde vorher abgeschlossen.
2.) Nö, ausser er mietet ne andere Wohnung in dem Haus.
3.) Umziehen, für eine fristlose Kündigung reicht es allerdings nicht.
4.) Verlangen kann er immer viel, allerdings muss der VM es nicht erfüllen. Der Mieter könnte aber auf eigene Kosten die Heizung prüfen lassen. Allerdings kann es dann Probleme geben wenn man das Geld vom VM wieder haben will.
5.) Ja, muss der VM. Allerdings wenn er es nicht tut bedeutet das für den Interessenten erstmal gar nichts, bzw. kann er daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon oft gesagt. Der verbrauchorientierte Energieausweis ist ein Papiertiger der das Papier nicht wert ist.

Hinzu kommt noch, dass dem VM keine Strafe aufgebrummt wird, wenn er nach dem 01.01 keinen Energieausweis vorlegt.
Ich denke in 85% aller Fälle wird er die Wohnung trotzdem vermieten können.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde als Verursacher des hohen Energieverbrauches nicht den Wärmeerzeuger vermuten, sondern das Gebäude



Warum sind die Leute immer der Meinung, daß die Heizung die Energie verbraucht?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich würde als Verursacher des hohen Energieverbrauches nicht den Wärmeerzeuger vermuten, sondern das Gebäude



Warum sind die Leute immer der Meinung, daß die Heizung die Energie verbraucht?



MfG

wie ist das gemeint
Der Wärmeerzeuger ist der Mieter?!

Während Abwesenheit über Weihnachten (genau 7 Tage), also niemand heizte
großartig, kein Warmwasserverbrauch, wurden trotzdem ca. 450 kWh Gas verbraucht.
Thermostat hielt die Wohnung in der Zeit etwa auf den eingestellten 16°C
_________________
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Piratte hat folgendes geschrieben::
wie ist das gemeint
Der Wärmeerzeuger ist der Mieter?!


Sehr glücklich Ich vermute, hier ist der "technische" Wärmeerzeuger, also die Gastherme, gemeint. Der Mieter erzeugt zwar auch etwas Wärme (knapp 37 Grad, bei Fieber etwas mehr), aber das ist bei der energetischen Bewertung irrelevant.

Elektrikör meinte vermutlich, dass die Ursache für den hohen Wärmebedarf eher darin liegt, dass das haus schlecht gedämmt ist, als dass die heizung schlecht arbeitet. Überspitzt ausgedrückt: man könnte eine perfekte, optimal eingestellte und super sparsame Heizungsanlage haben - aber auch die wird super hohe Verbrauchswerte haben, wenn die Wände die Wärme fast ungehindert rauslassen.

Übrigens, im Energiepass-Vordruck gibt es so ein Feld "Vergleichswerte Endenergiebedarf". 250 kwH/qm*a sind so ziemlich die Mitte - gelb markiert und mit der Beschriftung "Durchschnitt Wohngebäude" versehen. In den roten Bereich kommt man bei >350 ... Sooo schlecht ist Ihr Haus also gar nicht. Und vielleicht entspricht ja auch der Mietzins einem eher nicht modernisierten Objekt?

Den Vermieter könnte man nur anzählen, wenn er den Energieverbrauch bei Vertragsabschluss wissentlich zu gering angesetzt hat. Gibt ja so ab und zu Vermieter, die die Gesamtmiete durch minimalste Nebenkostenkalkulation erstmal attraktiv erscheinen lassen, und dann nach der ersten Abrechnung kräftig erhöhen.
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

ne, die Energie wird direkt mit dem örtlichen Energieanbieter abgerechnet. An den Vermieter
wird nur die KM+NK ohne HK gezahlt

Also ich finde einen Gasabschlag von 135 EUR für 51qm (DG) schon viel, meine Mutter zahlt
für ihr ganzes Haus (Bau Anfang 20. Jh und steht komplett frei) mit ca. 7 dauerhaft
beheizten Räumen über mehrere Etagen verteilt ca. 250 EUR
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, gute 36cm-Ziegelmauern, die um 1920 üblich waren, dämmen deutlich besser als 1950er Leichtbauten. Und DG-Dämmung war damals so gut wie nicht üblich - es kann also gut sein, dass unter der Tapete einer DG-Wohnung nur noch paar Bretter und dann die Dachziegel sind. Genauso gut könnte man auch im Freien heizen. Naja, fast ....

Hilft alles nix - dem Vermieter kann man hier kaum den schwarzen Peter zuschieben, wenn er nicht zufällig irgendwann unter Zeugen den niedrigen Energieverbrauch betont hat. Also entweder frieren, oder zahlen, oder umziehen - und dann gleich nach dem Energieverbrauch fragen.

Übrigens - ein bedarfsorientierter Energiepass ist deutlich aussagekräftiger als ein verbrauchsorientierter. Bei letzterem hängt viel vom Heizverhalten der Vormieter ab.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::

Elektrikör meinte vermutlich, dass die Ursache für den hohen Wärmebedarf eher darin liegt, dass das haus schlecht gedämmt ist, als dass die heizung schlecht arbeitet. Überspitzt ausgedrückt: man könnte eine perfekte, optimal eingestellte und super sparsame Heizungsanlage haben - aber auch die wird super hohe Verbrauchswerte haben, wenn die Wände die Wärme fast ungehindert rauslassen.



Hallo,

BINGO Winken


MfG und "ein gutes Neues"
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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