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Verfasst am: 02.01.09, 12:07 Titel: Verbraucherbericht erzürnt Direktor
Ich hoffe den Fall hier im richtigen Forum eingestellt zu haben, ansonsten bitte ich um Verschiebung:
Folgender Sachverhalt:
Ein Verbraucherbericht in einem der großen Verbraucherportale über ein Hotel und dessen Serviceleistungen stört den Hoteldirektor. Dieser wendet sich an das Portal mit der Bitte um Löschung wegen angeblich unsachlicher und falscher Aussagen. Dies trifft nicht zu. Die Rechtsabteilung des Verbraucherportals hat den Bericht zunächst auch durchgewunken mit der Bitte um Stellungnahme bis zu einem gesetzten Termin. Wenn man bereit wäre die angebrachten Erfahrungen auch vor Gericht und eidesstattlich zu bezeugen, würde der Bericht im Netz verbleiben. Da der Bericht wirklich nur die Tatsachen widergibt, besteht Bereitschaft seitens des Autos diese Garantie abzugeben. Der Hoteldirektor lässt seinerseits von seiner Rechtsabteilung den Bericht prüfen und behält sich weitere Schritte vor. Ein klärendes Gespräch bietet er ebenfalls an. Eine Rechnung für einen entstandenen Schaden durch die Serviceleistungen des Hotels hat der Direktor bereits bestätigt und ist bereit zu zahlen.
Sollte man sich von solcherlei Gebahren einschüchtern lassen oder die eidesstattliche Versicherung bestätigen? Wie ist die Rechtslage falls die Gegenpartei Maßnahmen ergreift?
Da stellt sich für mich die Frage was genau Schmähkritk ist?
Ich bilde für ein Beispiel mal ein Äquivalent zu einem Satz wie er auch in dem Bericht stehen könnte ,,... ein ,,Tier"(irgendeines, was auf einen Tisch gelangen kann) mit Feinschmäckerallüren", (nehmen wir zu dem an es handelte sich um ein höherwertigeres Nahrungsmittel)
Da stellt sich für mich die Frage was genau Schmähkritk ist?
Guckst du hier _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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