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Nebenkostenabrechnung
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Tatjana22 hat folgendes geschrieben::
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Ehrlich gesagt lesen sich die Strickmuster meiner Frau leichter als diese Betriebskostenabrechnung.

 


Lachen

Sage ich ja! Und ich dachte wirklich, wir sind einfach nur zu blond. Lachen Winken

Nee. Das liegt daran, dass Franks Frau immer versucht, ihre Steuererklärung zu stricken. Sehr glücklich
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und deshalb gibbet auch nie was zurück. Weinen

 
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Jim Panse
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Hinsichtlich der Frist ist aufgrund der nachgeschobenen Information
Zitat:
Die Familie A war am 31.12 kurz nach 17.00 Uhr zur Verwandschaft aufgebrochen. Da haben sie nochmal den Briefkasten kontrolliert, eben weil sie schon mit soetwas gerechnet hatten und es war nichts drin. Obwohl de Post in der Regel schon immer am Vormittag bis 10.00 Uhr eintrifft und die Frau der Familie A selbstständig ist und von Zuhause aus arbeitet.

Als sie am 01.01.09 gegen Nachmittag vom Verwandschaftsbesuch nach Hause kamen, lag der Brief im Briefkasten.

zu sagen, dass dies kein Argument ist, eine Betriebskostenabrechnung als verspätet vorgelegt zu betrachten. Wäre es eins, so würde ein Mieter das Recht eines Vermieters, die Betriebskostenabrechnung auch noch am letzten Tag der Auschlussfrist vorzulegen, aushöhlen. Der Mieter müsste also schlicht und ergreifend unmittelbar vor Ablauf der Frist in Urlaub fahren und nach Ablauf der Frist wieder zurückkehren. 


Sorry, aber diese strikte Annahme des Zugangs kann ich nicht teilen. Zugang tritt regelmäßig dann ein, wenn eine Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen hiervon Kenntnis nehmen kann und dies von ihm auch nach Treu und Glauben erwartet werden kann. Das Risiko, dass eine fristgebundene Erklärung nicht innerhalb der Frist dem Empfänger zugeht, trägt der Erklärende. Dass der Vermieter seine Frist in der Vergangenheit bis zum äußersten ausreizte, führt nicht zu einer verschärften Anforderung beim Empfänger zur Kenntnisnahme.
Liegt die gewöhnliche Postentnahme an Silvestertagen vor 17.00 Uhr und nimmt der Mieter vor diesem Zeitpunkt Kenntnis der ihm bislang zugegangenen Erklärungen, gibt es für ihn keine Verpflichtung, seinen Briefkasten um 23.59.59 Uhr erneut auf nachträglich eingegangene Erklärungen zu kontrollieren.

Für den konkreten Fall kann es deshalb durchaus darauf ankommen, wann der Brief in den Briefkasten eingelegt wurde und wann der Mieter regelmäßig den Briefkasten kontrolliert.

Gruß
JP
_________________
in dubio pro leo!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Frohes neues Jahr, Strider. Du startest ja recht engagiert. Mr. Green 


Merci, dir auch frohes neues Jahr.

Ich starte nicht mehr oder weniger stark als letztes Jahr Winken.
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Tatjana22
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich nochmal dezent auf dieses Thema zurück kommen?

Wäre Familie A im Recht wenn sie schriftlich Einspruch einlegt und den Vermieter bittet eine schriftliche Erklärung zu der Nebenkostenabrechnung iklusive aller Belege abzugeben?

Kann Familie A ausserdem um Verrechnung mit der Kaution für 600,00€ bitten? Immerhin hätten sie diese ja auch schon längst zurück bekommen müssen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung müssen begründet erfolgen, ein "das ist zuviel" oder "das kann gar nicht sein" reicht nicht aus. Daher ist der normale Weg, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen (evtl. besteht auch Anspruch auf Kopien gegen Kostenerstattung). Damit kann dann ganz gezielt der Widerspruch begründet werden.

Eine Aufrechnung mit der Kaution dürfte meiner Meinung nach möglich sein.
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Tatjana22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Daher ist der normale Weg, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen (evtl. besteht auch Anspruch auf Kopien gegen Kostenerstattung). Damit kann dann ganz gezielt der Widerspruch begründet werden. .


Das ist ja das was ich mit meiner Frage nach dem Einspruch meinte. Winken

Strider hat folgendes geschrieben::
Eine Aufrechnung mit der Kaution dürfte meiner Meinung nach möglich sein.


Auch,wenn die Nebenkosten,- bzw Abschlussrechnung für die ersten drei Monate von 2008 noch aussteht?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Naja wenn noch eine Abrechnung aussteht, sollte noch soviel Geld in der Kaution bleiben um diese Nachforderung abzudecken.
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Tatjana22
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Naja wenn noch eine Abrechnung aussteht, sollte noch soviel Geld in der Kaution bleiben um diese Nachforderung abzudecken.


Tja, dass wird bei der tollen Nebenkostenerrechnung des Vermieters der Familie A schwierig.

Nach nur drei Monaten im Jahr 2006 mussten sie ja schon 170,00 EUR nachzahlen. Mit den Augen rollen Anstatt die Nebenkosten dann anzupassen blieb alles so wie es war.

Und nun werden für 2007 knapp 500,00 EUR fällig.

Es wurde aber nur eine Kaution von 600,00EUR gezahlt. Cool Diese recith also hinten und vorne nicht aus um die Nachzahlungen zu decken.

Wobei bei Familie A das Problem besteht, die vom Vermieter geforderten 670,00 EUR zu begleichen. Geschockt Würde er die 600,00 EUR Kaution abziehen, würde es schon passen mit den noch zu zahlenden 70,00EUR. Und so wie sich der Vermieter bislang gezeigt hat, wird er Familie A die Abechnung für 2008 auch erst am 31.12.2009 zukommen lassen. Obwohl diese schon im Feburar 2008 dort ausgezogen sind! Gibt es da eigentlich eine Frist bis wann die Endabrechnung erfolgt sein muss?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die gibt es. Wenn das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist muss die Abrechnung für 2008 am 31.12.09 bei dem Ex-Mieter eingetrudelt sein. Das Datum des Auszuges oder des Mietvertragsendes spielt dabei keine Rolle.
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Tatjana22
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kann der Vermieter denn auch bis zur Aushändigung der Abrechnung 2008 so lange die Kaution zurück halten???
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht die gesamte, aber einen Teil. Wie hoch dieser Teil ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Die einen sagen 3 mal die Vorauszahlungen und andere meinen so hoch wie die letzte Nachzahlung war.
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Tatjana22
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber wie ist es denn in diesem Fall?

Erste Nachzahlung 2006 170,00EUR

Zweite Nachzahlung 2007 500,00EUR

gezahlte Kaution 600,00 EUR

Wie ist sich denn hier nun zu verhalten?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Warten, bis die Abrechnung kommt. Weinen
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Tatjana22
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und vorher die geforderten 670,00 EUR überweisen? Cool

Es besteht eine Frist. Die Zahlung soll bis zum 20.01 auf dem Konto des Vermieters sein....
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