Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wegen Umzug auf eine neue schule?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wegen Umzug auf eine neue schule?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
holly1529
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 21:34    Titel: Wegen Umzug auf eine neue schule? Antworten mit Zitat

Hallo! Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben! Mein Sohn geht auf eine Sprachbehindertenheilschule! Da wir gerne Umziehen möchten müsste er eigendlich in einen anderen Bezirk zur Schule gehen, nun meine Frage! Kann man evtl. einen Antrag stellen das er vielleicht auf seiner alten Schule bleiben kann??? Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!!! Danke im Vorraus!!! Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab, was in den schulrechtlichen Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes geregelt ist und wie die Verhältnisse vor Ort sind.

Am einfachsten wäre es, den Schulleiter zu fragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
holly1529
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz lieben Dank für die schnelle Beantwortung! Kann man die Gesetzte evtl. irgendwo einlesen??? Wir wohnen in NRW Raum Düsseldorf! Danke und Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Landesgesetzen aus NRW ist das etwas schwierig. Anders als z.B. Hessen, Sachsen oderSH veröffentlicht NRW seine Gesetze in der Regel nur kostenpflichtig. Aber im Bildungsbereich gibt es Ausnahmen. Suchen Sie am besten mal hier:

http://www.learn-line.nrw.de/nav/sonderpaedagogik/

oder hier:

http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/lehrer/index.html

Einfacher wird es trotzdem sein, den Schulleiter zu fragen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
holly1529
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ganz lieben Dank! Werd ich dann auch mal machen ! Wünschen sie mir glück! Hab im Moment nicht ganz so viel davon!!! Geschockt Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wünsch ich Ihnen und Ihrem Sohn gerne Smilie

Mir ist schon klar, daß man gerade in schwierigen Situationen nicht auch noch einen Schulwechsel will. Wenn es einigermaßen machbar ist, also die Auslastung der beiden Schulen nicht dagegen spricht, die Kosten in etwa die gleichen sind und es keine entgegenstehenden festen Regelungen gibt, sollte der Junge eigentlich an der alten Schule bleiben können. Das erreichen Sie aber am besten, wenn Sie die zuständigen Schulleiter überzeugen können. Freundlichkeit und sachliche Argumente helfen da manchmal mehr als Paragraphen aus dem Schulgesetz. Erzählen Sie dem Leiter der bisherigen Schule erst mal, wie gut Ihr Sohn gerade mit diesen Lehrern sich verbessert hat, welches hervorragende Vertrauensverhältnis zu den Lehrern und der Schule besteht (falls das stimmt), dann haben Sie schon mal eine wichtige Person auf Ihrer Seite. Falls der Leiter der neuen Schule auch mitreden will: natürlich haben Sie keine Zweifel, daß dort auch hervorragende Arbeit geleistet wird, aber der Bub ist nun mal schon so gut an die alten Lehrer gewöhnt, hat dort seine Freunde, usw.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die erste Frage ist, ob der Schulträger nach §§ 9 I 2, 3 I SchVG eine Schulbezirkssatzung erlassen hat. Wenn nicht, besteht Schulwahlfreiheit, dann dürfte sich das Problem nicht stellen. Schulträger der Sprachbehindertenheilschule in der Primarstufe ist die Gemeinde, in der Sekundarstufe I der Landschaftsverband (§ 10 V SchVG). Wir sprechen wohl über die Primarstufe? Finden Sie also heraus, wer der Schulträger ist, vermutlich die Stadt Düsseldorf, und erkundigen Sie sich, ob es eine Satzung über Bezirke gibt.

Wenn ja, dürfte es aber auch kein Problem geben. § 9 I 5 SchVG sieht vor, dass die Aufnahme eines aus einem anderen Schulbezirk stammenden Kindes abgelehnt werden kann. Da steht nichts dazu, dass man das Kind auch bei der neuen Schule anmelden muss, wenn man umzieht.

Birnbaum
www.birnbaum.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.