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Verfasst am: 02.01.09, 12:53 Titel: Mieterhöhung durch angleichung
Hallo Liebes Forum
In einem Haus sind 3 Mietparteien
Kann ein VM die Miete einer Partei erhöhen wenn die anderen Wohnungen Teurer sind bei fast gleicher qm ?
Beispiel:
Wohnung A 380Euro Warmmiete soll auf 420Euro erhöht werden
Wohnung B 430Euro Warmmiete bleibt bestehen
Wohnung C 450Euro Warmmiete bleibt bestehen
Als Grund nennt der VM Zitat: Bei zugrundelegung der zwei anderen Wohnungen im Haus mit Personenanzahl,Größe der Wohnung sowie allen anderen Verbrauch sollte hierfür Verständnis getragen werden.
Da wie auch allgemein bekannt sich in letzter Zeit sämtliche Nebenkosten (Nicht nur Heizöl) laufend erhöht haben, bittet er auch hierfür um Verständnis.
Ist dies überhaupt rechtens?
Wohnung A,B und C haben schon im Jahr 2008 eine erhöhung von 20 Euro hingenommen wegen des hohen Heizölpreis.
Es gab bisher noch nie eine NK Abrechnung.
Können die einzelne Mietparteien diese einfordern?
Was ist wenn nur eine Mietpartei dies tut?
Erstmal sollte man zwei Dinge auseinander halten: Eine Mieterhöhung und eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen.
Die Begründung lässt eher auf das Letztere schließen.
Eine Mieterhöhung wäre im Rahmen einer Anpassung an das 'ortsübliche' Mietniveau möglich. Dazu müsste der Vermieter darlegen, wie hoch denn die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung ist. Er könnte z.B. auch Vergleichsmieten aus dem gleichen Haus heranziehen, die schon höher liegen. Allerdings müssten das dann mindestens drei sein.
Wenn es aber lediglich um eine Erhöhung der NK-Vorauszahlungen geht, dann können diese vom Vermieter immer dann angemessen angepasst werden, wenn eine Abrechnung erstellt wurde. Dazu müsste er das aber erst einmal tun.
Die Nebenkostenabrechnung ist für jeden Mieter einzeln zu erstellen und hat ihre Rechtsgrundlage im jeweiligen Vertrag. Es ist also nicht möglich, dass ein Mieter stellvertretend für alle Mieter eine Abrechnung einfordert. Das muss schon jeder für sich tun.
Sollte mit dem Schreiben eine Zustimmung zu einer 'Erhöhung' eingefordert werden, so sollte der Mieter sich stark überlegen, ob er seine Unterschrift da drunter setzt. Er würde damit u.U. einer Mieterhöhung zustimmen, die ohne sein Einverständnis sonst nicht möglich wäre. Bei einer Erhöhung der Vorauszahlungen braucht es diese Unterschrift sowieso nicht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Die erhöhung ist keine Nk erhöhung sondern eine Gesamterhöhung der Warmmiete .
Sprich es lässt sich so auch nicht genau definieren wofür diese erhöht wurde .
Erstens will er anpassen damit alle das gleiche Niveau haben und zweitens schiebt er dann wiederum alles auf die NK.
DIe Miter der Wohnung A wo erhöht werden soll weigern sich diese Mehrkosten zu tragen und werden nichts unterschreiben oder einwilligen.
Der Mietspiegel liegt hier pro qm bei 3,50 Euro bis 6 Euro je nach Lage
Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Nebenkosten ist bei vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen nicht möglich, unwirksam und natürlich auch völlig unlogisch. Sind denn wirklich Vorauszahlungen vereinbart und nicht etwa eine Pauschale? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Na gut. Solche Verträge sind für Mehrparteienhäuser mit mehr als zwei Wohnungen nicht rechtmässig. Die Heiz- und Warmwasserkosten haben dann nach dem Verbrauch abgerechnet zu werden, egal, was im Vertrag steht. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Dazu sind die Räume auch mit entsprechenden Messeinrichtungen auszustatten. Schon deswegen ist eine Mieterhöhung z.B. wegen gestiegener Heizkosten gar nicht möglich, weil die nun mal nicht in die Miete gehören.
Etwas anders sieht es aber mit den restlichen Nebenkosten aus. Da gilt, was vertraglich vereinbart wurde. Im einfachsten Fall, und das gilt auch, wenn gar nichts vereinbart wurde, sind diese Nebenkosten einfach in der Miete enthalten. Eine Mieterhöhung wegen Kostensteigerung ist in dem Fall nicht möglich. Das wäre nur dann der Fall, wenn Pauschalen vereinbart wurden. Aber auch das müßte explizit so im Vertrag stehen und die Erhöhung muss dann auch nachvollziehbar begründet werden.
Hier handelt es sich also um eine Inklusivmiete in der die Nebenkosten schon enthalten sind. Die einzige Möglichkeit zur Erhöhung besteht für den Vermieter nur über die Anpassung an die ortsübliche Miete. Dann reicht aber ein Verweis auf Kostenerhöhungen nicht. Er wird etweder Vergleichswohnungen oder den Mietspiegel bemühen müssen. Beim Mietspiegel fließen aber auch die Nebenkosten wieder mit ein.
Das dargestellte Erhöhungsverlangen erscheint mir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam zu sein. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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