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Besichtigung zwecks Weitervermietung

 
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robert3738
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Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 1
Wohnort: 83395

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 09:54    Titel: Besichtigung zwecks Weitervermietung Antworten mit Zitat

Ab wann muss der Mieter die Besichtigung der Mietwohnung zwecks Weitervermietung durch den Vermieter zulassen ? Und ist der Vermieter an irgendwelche Zeiten gebunden ? Kann man als Mieter eine Besichtigung zum Beispiel an einem Sonntag verweigern ?
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ab wann muss der Mieter die Besichtigung der Mietwohnung zwecks Weitervermietung durch den Vermieter zulassen ?


Ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

Natürlich muß der VM die Termine mit dem Mieter absprechen und dies auch zu den, dem Mieter genehmen, Zeiten.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das klingt jetzt so, als könne der Mieter dem Vermieter sagen, wann er kommen kann. Das ist aber so nicht richtig.
Der Vermieter hat zunächst ein Recht. Der Mieter hat eine Pflicht zur Duldung. Das heißt, die logische Abfolge sieht so aus: Der Vermieter beschließt, sein Recht wahrzunehmen, - und zwar wann er das will. Die Rechtsprechung gesteht nun dem Mieter zu, diesem Ansinnen nicht stattzugeben, wenn der vom Vermieter gewünschte Zeitpunkt für den Mieter unzumutbar ist, die Wahrnehmung des Rechts also gegen den Grundsatz von Treu und glauben verstößt. Sie hat auch die Rahmenbedingungen festgelegt, wann das anzunehmen ist (z.B. ungewöhnliche Uhrzeiten, Feier- und Sonntage, besondere Hinderungsgründe des Mieters, übermässige Häufigkeit...).
Der Mieter bestimmt also nicht, wann es ihm genehm ist, sondern er kann widersprechen, wenn er gute Gründe dafür hat.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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