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Ab wann muss der Mieter die Besichtigung der Mietwohnung zwecks Weitervermietung durch den Vermieter zulassen ? Und ist der Vermieter an irgendwelche Zeiten gebunden ? Kann man als Mieter eine Besichtigung zum Beispiel an einem Sonntag verweigern ?
Das klingt jetzt so, als könne der Mieter dem Vermieter sagen, wann er kommen kann. Das ist aber so nicht richtig.
Der Vermieter hat zunächst ein Recht. Der Mieter hat eine Pflicht zur Duldung. Das heißt, die logische Abfolge sieht so aus: Der Vermieter beschließt, sein Recht wahrzunehmen, - und zwar wann er das will. Die Rechtsprechung gesteht nun dem Mieter zu, diesem Ansinnen nicht stattzugeben, wenn der vom Vermieter gewünschte Zeitpunkt für den Mieter unzumutbar ist, die Wahrnehmung des Rechts also gegen den Grundsatz von Treu und glauben verstößt. Sie hat auch die Rahmenbedingungen festgelegt, wann das anzunehmen ist (z.B. ungewöhnliche Uhrzeiten, Feier- und Sonntage, besondere Hinderungsgründe des Mieters, übermässige Häufigkeit...).
Der Mieter bestimmt also nicht, wann es ihm genehm ist, sondern er kann widersprechen, wenn er gute Gründe dafür hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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