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Verfasst am: 03.01.09, 13:21 Titel: Mietminderung vor Einzug?
Hallo.
Angenommen …
Zum 01.12.2008 wird eine renovierungsbedürftige Wohnung vermietet. Gemäß dem Mietvertrag zahlt die Mieterin für 12/2008 weder Miete noch Nebenkosten, soll im Ausgleich die Wohnung renovieren und zum 01.01.2009 einziehen. Es wird mündlich vereinbart, dass der Vermieter den Heizkörper im Schlafzimmer neu streicht und 2 neue Zimmertüren (1 Türe fehlt, 1 Türe ist zu kurz) besorgt.
Anfang Dezember zahlt die Mieterin die 1. Rate für die Kaution, nimmt die Schlüssel und geht wieder. Kurz vor Weihnachten erscheint der Partner der Mieterin mit einem Bekannten, hält sich kurz in der Wohnung auf und geht wieder. Dem Vermieter erscheint dieses Verhalten suspekt und er nimmt die vereinbarten Arbeiten an der Wohnung nicht vor.
Am 02.01.2009 erscheint die Mieterin mit ihrem Partner und zahlt die 2. Rate für die Kaution. Sie bemängelt dass der Heizkörper noch nicht gestrichen sowie die beiden neuen Zimmertüren noch nicht angeschafft wurden und sie daher die Miete und Nebenkosten für 01/2009 nicht zahlen wird. Dann geht die Mieterin wieder.
Kann die Mieterin eine Mietminderung vornehmen, wenn sie ihren eigenen Verpflichtungen (Renovierung in 12/2008) nicht nachkommt und nicht in der Wohnung wohnt?
Ja. Das Recht zur Mietminderung hängt von keinen Gegenleistungen des Mieters ab, sondern lediglich davon, ob die Wohnung so beschaffen ist, wie sie sein soll.
Es stellt sich nur die Frage, in welchem Ausmaß die Mängel die Nutzbarkeit der Wohnung wirklich einschränken. Eine 100%-Minderung kommt mit Sicherheit nicht in Frage.
Ein Mieter ist auch nicht verpflichtet , in seiner Wohnung zu wohnen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ja. Das Recht zur Mietminderung hängt von keinen Gegenleistungen des Mieters ab, sondern lediglich davon, ob die Wohnung so beschaffen ist, wie sie sein soll.
Ja, doch wenns nur das wäre.
Man könnte aber auch über das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, nämlich komplette bzw. passende Türen, nachdenken. Dann könnte die Mieterin auch fristlos kündigen, wenn man die Äusserung der Mieterin
Zitat:
Sie bemängelt dass der Heizkörper noch nicht gestrichen sowie die beiden neuen Zimmertüren noch nicht angeschafft wurden...
Das 'Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft' kann aber nur dann als Begründung für eine fristlose Kündigung herhalten, wenn es der Mieterin gelingt, darzulegen, dass es ihr wegen einer fehlenden Zimmertür oder einer ungestrichenen Heizung nicht zuzumuten war, die nomalen drei Monate abzuwarten.
- Aber eigentlich war das ja nicht die Frage und der TE wäre wohl auch nicht traurig, wenn sie das täte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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