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Rechtssicherheit Elternbürgschaft

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 15:18    Titel: Rechtssicherheit Elternbürgschaft Antworten mit Zitat

Kind (K) wohnt in einer Wohnung, Mutter (M) hat dort eine Elternbürgschaft unterschrieben.

Für welche Kosten bürgt M, wenn die Bürgschaft folgenden Wortlaut hat?

"Wir, M. und -- übernehmen hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft, und zwar jeder für
sich, für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung aller Verbindlichkeiten unserer Tochter K
aus dem Mietverhältnis mit Vermieter, Name über die Wohnung [Adresse]"

Müsste hier auch für Ansprüche gebürgt werden, die aus Reparaturen nach dem Auszug
entstehen, die von der Kaution nicht abgedeckt werden oder beschränkt sich die
Bürgschaft auf Mietzahlungen (incl. NK) ?
_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zu beachten ist, dass. Kaution und Bürgschaft zusammen genommen auf 3 Netto-Kaltmieten begrenzt sind. Ausnahme: Der Bürge hat die Bürgschaft unaufgefordert abgegeben.

Die Bürgschaft für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ist i.d.R. daher nicht in der Sache, aber der Höhe nach begrenzt.
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zu beachten ist, dass. Kaution und Bürgschaft zusammen genommen auf 3 Netto-Kaltmieten begrenzt sind


sorry, versteh ich nicht so ganz.

Kaution: 800 EUR, KM: 328 EUR. Die Bürgschaft wurde vom VM gefordert, ein Betrag ist
nirgends festgehalten.

Wenn z.b. ein Schaden von 2500 EUR nach Auszug festgestellt wird, der VM noch die 800
EUR Kaution hat, zu welchem Betrag muss M dann bürgen?
_________________
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte hier erst mal unterscheiden eine Bürgschaft für eine zu leistende Kaution und einer allg. Bürgschaft eines sich aus dem Mietvertrag ergebende Schadensregulierung. Auf der einen Seite ist eine 3 Monatsmieten übersteigende Kaution unwirksam, andererseits ist eine Kaution für Schäden weitgehends unbegrenzt. Siehe aber auch hierzu : http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft#Angeh.C3.B6rigenb.C3.BCrgschaft
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