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Nebenkostenabrechnung einfordern

 
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Rengiltix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:33    Titel: Nebenkostenabrechnung einfordern Antworten mit Zitat

Hallo Community,

Ich habe wie hier schon so oft beschrieben Probleme mit der Nebenkostenabrechnung.

Mein Problem ist aber nun, dass mir die Abrechnungen für 2006 und 2007 fehlen.
Trotz mehrfacher Bitte und mündlicher Zusage des Vermieters kam jedoch bisher keine Abrechnung.

Welche Möglichkeiten habe ich nun den Vermieter zu der Abrechnung zu "zwingen"?

Vielen Dank und Gruss
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:53    Titel: Schriftform Antworten mit Zitat

Man kann den Vermieter V schriftlich unter Fristsetzung zur Abrechnung der NK für 2006 und 2007 auffordern.
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Rengiltix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle Antwort.

Was wäre einen angemessene Frist? 4 Wochen?

Und was wenn er darauf nicht reagiert?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn er tatsächlich so stur ist, kann man auch schon mal androhen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen bis auf weiteres erst enmal einstellt, bis die Abrechnungen da sind.
Vier Wochen ist schon fast unanständig viel Zeit. Zwei Wochen sollten reichen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Und wenn er tatsächlich so stur ist, kann man auch schon mal androhen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen bis auf weiteres erst enmal einstellt, bis die Abrechnungen da sind.

Ja.

Zitat:
In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht.

BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05


Zitat:
Vier Wochen ist schon fast unanständig viel Zeit. Zwei Wochen sollten reichen.

Wäre eine 4-wöchige Frist analog zu §556b II BGB nicht vielleicht doch besser?

 
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