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Nach Schlägerei.........
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semsemilia
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Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 11:02    Titel: Nach Schlägerei......... Antworten mit Zitat

Hallo, kurz zum Vorfall: In der Silvesternacht habe ich mit meiner freundlin in Dresden auf dem Theaterplatz ausgiebeig aber def. friedlich ins neue Jahr gefeiert als mich plötzlich von hinten ca. 5-6 Securitas auf den Boden befördert hat und mir dannach mehrmals mit dem Fuss ins Gesicht und auf den Kopf getreten haben. Dannach bin ich nach 5 dunkel Minuten im Sanizelt aufgewacht. Wie mir Zeugen bestätigten hatten mich die Sercuritas auf dem Platz liegen gelassen und die Sanis haben sich gekümmert. Der Vorwurf, ich hätte mit Flaschen geworfen, was definitiv nicht stimmt, das wurde durch Zeugen und Kameras bewiesen!!! Ich habe die letzten 2 Tage in der Uni mit Schädel- Hirnt- Trauma div. Prellungen und 3 ausgetretenen Zähnen verbracht. Meine Frage: Wie weit dürfen Securitas gehen, dürfen sie mich dannach einfach liegen lassen und wieso bekahm ich kein RTW gestellt?? Kann man auf Schadenersatz klagen??
Wie ist die Rechtslage in dem Fall??
Danke erstmal den Jurafüchsen
Ach ja, da Sylvester war, war ich auch nicht ganz nüchtern, spielt das eine Rolle??
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt wie bei so vielem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Solange jemand nicht gerade im Begriff ist eine Flasche zu werfen ist es in meinen Augen unverhältnismäßig, sich mit mehreren Personen auf den vermeintlichen Werfer zu stürzen.

Wenn der von Ihnen geschilderte Sachverhalt so stimmt (Zeugen?), dann würde ich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung stellen.

Momentan frage ich mich nur noch, weshalb das Thema "...nach Schlägerei" heißt, da es nach der obigen Schilderung eigentlich keine war. Oder war da doch was?
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semsemilia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort erstmal. Ich habe definitiv keine Flaschen geworfen und war auch nicht in Begriff dieses zutun, habe so wie alle anderen gefeiert und getanzt. Ich wurde völlig überrascht und von hinten ohne jegliche gegenwehr auf den boden geschlagen und habe das mit den Flaschen werfen nur im Unterbewusstsein gehört. Danach wurde es dunkel.
Kann ich den Thread umbennenen, wenn ja wie??? Kann man auf Schmerzensgeld klagen (Zivilstreit)
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld würde ich dringend empfehlen, denn ausgeschlagene Zähne zu reparieren ist teuer.

Auch würde ich mal bei Deiner Krankenversicherung anfragen; die haben nämlich im Zweifel auch Interesse daran, ihre Kosten vom Verursacher ersetzt zu bekommen.
Wenn Du Zeugen hast und nicht aggressiv warst, dann solltest Du Dir auf jeden Fall umgehend einen Anwalt nehmen, denn den muss der Gegner dann ebenso bezahlen und nicht Du.

Die Komplikation bei der Sache könnte nämlich sein, wer denn nun der Beklagte ist, die Security-Leute selbst oder das Unternehmen, für das sie arbeiten - Disco oder Security-Firma oder was auch immer. Das heraus zu finden und da den richtigen Verantwortlichen zu finden, das sollte man nun wirklich einem Anwalt überlassen.

Mit dem Anwalt sollte man dann auch den strafrechtlichen Aspekt besprechen, denn wenn die Dich verletzt und dann liegen gelassen haben, dann ist das schon ne ziemlich harte Sache, da würde ich dann doch für Strafanzeige plädieren, denn so geht's nicht.

Bedenke allerdings: von einer Strafanzeige hast Du persönlich, außer einer gewissen Genugtuung, nichts. Strafverfahren sind Angelegenheiten des Staates und ersetzen nicht die zivilrechtlichen Verfahren wg Schadensersatz und Schmerzensgeld.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal ganz schnell die Polizei aufsuchen. Gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung sind schon ganz schön dicker Brocken. (§§ 224, 323c StGB)

Zur durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld ist es zunächst notwendig, dass der Täterkreis ermittelt wird. Dies macht die Polizei im Rahmen einer Strafanzeige.

Von der Polizei erhält man eine Tagebuchnummer. Diese meldet man sodann der Krankenversicherung. Alles weitere übernimmt dann die Versicherung im Bezug auf ihre Schadenserstzansprüche.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Volker,

klagen neuerdings Krankenversicherungen Zahnersatz, ggf Arbeitsausfall und Schmerzensgeld für ihre Kundschaft ein?

Die Versicherung holt sich, wenn genügend Geld da ist, die Behandlungskosten vom Täter, und wer auf seine Krankenversicherung wartet, kann ohne weiteres das Pech haben, dass, wenn er merkt, dass er da selber nichts von hat und seine Entschädigung will, beim Schädiger nix mehr zu holen ist.

Es geht auch nicht um die Ermittlung des unmittelbaren Täters; das freilich ist Sache der Polizei. Damit ist, was Haftung betrifft, der Käse allerdings noch lange nicht gegessen. Denn wenn zivilrechtlich geklagt wird, dann muss schon vorher geklärt werden (wenigstens versuchsweise) wer denn hier nun haftet, sprich, handelte es sich bei den Tätern um persönlich haftende einzelne Leute (dann ist bei ihnen oft nicht viel zu holen) oder waren sie Erfüllungsgehilfen, für deren Tun der Arbeitgeber haftet. Dann sieht die Sache ganz anders aus.

So einfach, wie Du hier darstellst, ist die Sache ganz und gar nicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe abrazo,

nach Kenntnisnahme Ihren letzten Beitrages, bin ich kurz davor, bin ich kurz davor meine gute Kinderstube zu vergessen.

Sie haben meinen Beitrag überhaupt nicht verstanden.

Hinsichtlich Ihres Beitrages, bin ich fast geneigt, meine eigenschaft als Moderator zu vergessen. und das mache ich jetzt auch.

Von Arbeitsausfall und Schmerzensgeld war meinerseits im Bezug auf die Krankenkasse gar nicht die Rede. Deshalb schrieb ich "im Bezug auf ihre Schdensersatzansprüche". Das "ihre" war auf die KV bezogen.

Ach ja! Nein es gaht natürlich nicht um die Ermittlung des unmittelbaren Täters. Das wäre ja auch völlig albern. denn erstmal ist ja wichtig, wer denn nun haftet. ich sags jetzt mal ganz ehrlich. So viel Mist habe ich noch nie gehört.

Können Sie bitte einmal erklären, warum ein AG für begangene Straftaten seiner Mitarbeiter haften sollte??
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben hier zwei verschiedene Sachen: das eine ist die strafrechtliche, mit der hat der Arbeitgeber selbstverständlich nichts zu tun.

Die andere Angelegenheit jedoch ist die zivilrechtliche. Und da kann der Arbeitgeber durchaus nicht für die Straftaten, wohl aber für die dadurch angerichteten Schäden haften.

Wenn ein Klempner Dir einen Angestellten ins Haus schickt, der sich dämlich anstellt, vielleicht auch noch besoffen ist und der setzt Dir die Wohnung unter Wasser - meinst Du, dafür haftet der Angestellte?

Nehmen wir mal an, die Täter wären Angestellte des Sicherheitsdienstes "Hau drauf". Nehmen wir mal an, der Schützenverein "Gut Holz" veranstaltet ein Fest und engagiert für die Sicherheit Firma "Hau drauf". Wenn nun im Zelt von "Gut Holz" ein Gast zusammen geschlagen wird: wer ist dafür zunächst mal verantwortlich? Der, der das Fest veranstaltet, also "Gut Holz". An wen richtet dann also der Gast seine Schadensersatzforderung? An "Gut Holz". "Gut Holz" wird die natürlich weiter reichen, an "Hau drauf" - aber das interessiert den Gast nicht, an wem "Gut Holz" sich schadlos halten kann. Der hat mit "Hau drauf" überhaupt nichts zu tun, der sagt,er ist bei einer Veranstaltung von "Gut Holz" von Leuten verprügelt worden, die im Auftrag von "Gut Holz" tätig waren, ergo haftet "Gut Holz".

Nu kommen die Komplikationen.
Angenommen, die Angestellten von "Hau drauf" sind guter Laune und haben so richtig Bock auf Zoff. Weiten ihr Einsatzgebiet selbständig aus und prügeln keinen Gast der Feier von "Gut Holz", sondern machen sich an einen Passanten, der auf öffentlichem Weg vorbei kommt und ihnen nicht passt. Die sind aber im Einsatz, tragen Uniform oder sonstige Kennzeichen, machen nur einfach nicht das, was sie sollen. Wer haftet? "Gut Holz" vielleicht nicht - vielleicht, denn man kann sich wunderbar darüber streiten, ob "Hau drauf" noch für "Gut Holz" gearbeitet hat oder nicht. In dem Fall könnte "Hau drauf" haften.

Wenn die Angestellten nun aber in ihrer Freizeit da waren, nur so getan haben, als wären sie im Auftrag von "Hau drauf" da, dann kann man sich erst so richtig streiten. Dann wird "Hau drauf" jegliche Haftung ablehnen. Und der Anwalt des Opfers wird auf jeden Fall zusehen, irjendswie die Haftung "Hau drauf" aufs Auge zu drücken, weil, ein Unternehmen ist in der Regel solventer.

Entscheiden tut dann der Richter, wie in solchen Streitfällen üblich.

Da das ganz und gar keine einfache Sache ist, sagt Abrazo, geh auf jeden Fall zu nem Anwalt, zumal Du den mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht selbst bezahlen musst - sonst kannste im Zweifel Deine neuen Zähne vergessen.

So, und die entsprechenden Paragrafen im BGB kannste selber raussuchen, dazu bin ich nun wirklich zu faul.

P.S.: ich denke, TE werden die Schadensersatzansprüche seiner Krankenkasse vergleichsweise wenig interessieren. Und seiner Kasse zu ihren Ansprüchen zu verhelfen wird wohl nicht notwendigerweise der erste Punkt in seiner Agenda sein.

Zitat:
denn erstmal ist ja wichtig, wer denn nun haftet.

Jenau so isses.
Denn ob die Täter Knast oder Geldstrafe kriegen, beides verhilft ihm nicht zu neuen Zähnen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 04.01.09, 03:12    Titel: Antworten mit Zitat

@Abrazo,

geht es noch, oder ist das Kölsch seit der Neujahrsnacht aus dem Hirn noch nicht verschwunden?

Das einzige, was sie richtig erkannt haben, ist, dass wir es hier mit zwei verschiedenen Rechtslagen zu tun haben.

die strafrechtliche Seite ist ja sogar Ihnen mittlerweile klar geworden. Wie sie allerdings zu der Erkenntnis gelangen, dass zivilrechtlich der Arbeitgeber haften könnte, erschließt sich mir in diesem Fall überhaupt nicht.

Das Beispiel mit dem Heizungs,-Gas,Wasser-Installateur ist doch überhaupt nicht geeignet, hier einen Zusammenhang herszustellen.

Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass ein Arbeitgeber für begangene Straftaten seiner Arbeitnehmer im Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche haftet!?

Sorry, aber fällt mir echt der Draht aus der Mütze. Und natürlich sind Sie auch zu faul, die notwendigen rechtsgrundlagen für Ihre Aussage zu suchen. Denn diese werden Sie auch nicht finden.

Ihre Rechtsauffassung und die damit verbundenen Beispiele geben Anlass zum Schmunzeln. Zu Ihrer Information. Kein AG haftet für Straftaten seiner Mitarbeiter im zivilrechtlichen Bereich.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

lieber TE:

Pfeil ab zur Polizei


(ich glaube Ihnen den Vorfall - es kommt immer wieder vor, dass diese Sicherheitsleute abdrehen - es gibt natürlich auch seriöse. Jedoch sind auch öfter Hooligans, Rocker oder Schläger im Sicherheitsgewerbe anzutreffen.

Grds. ist Sicherheit aber nun mal Aufgabe der Polizei. Bei aller Kritik an der Polizei - so würde die Polizei niemals handeln.)


Pfeil ab zum Anwalt

Ihnen steht Geld zu. Wie viel, ob sie was bekommen etc. überlassen sie alles dem Anwalt - der ist Profi.


Pfeil Meldung des Vorfalls sowie Bescheinigung über die Anzeige an ihre Versicherung

wie es weitergeht kann Ihnen egal sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung sich die Kosten von den Schlägern erstatten lässt - brauchen Sie sich aber um nix zu kümmern.


Pfeil gute Besserung
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kein AG haftet für Straftaten seiner Mitarbeiter im zivilrechtlichen Bereich.


Das Ist doch garnicht möglich, jeder haftet zunächst mal selbst für seine Straftaten-.
Jeder ist doch persönlich für das verantwortlich was er anstellt. Kein Arbeitnehmer kann sich darauf berufen, dass er eine Straftat begangen hat bei der Ausübung seiner Arbeit.

Gruß roni
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Questor
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BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Bedenke allerdings: von einer Strafanzeige hast Du persönlich, außer einer gewissen Genugtuung, nichts. Strafverfahren sind Angelegenheiten des Staates und ersetzen nicht die zivilrechtlichen Verfahren wg Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Eine Strafanzeige führt jedoch m. E. dazu dass, wenn es sich tatsächlich um "Sicherheitsmitarbeiter" gehandelt hat, diese diesen Job nie wieder machen dürfen und aus dem Verkehr gezogen werden. Vorausgesetzt natürlich, sie bekommen "ihren Teil" ab. Seriöse / sehr gute Sicherheitsunternehmen überprüfen ihre Mitarbeiter nämlich genauestens. Also auf jeden Fall Strafanzeige.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich habe die letzten 2 Tage in der Uni mit Schädel- Hirnt- Trauma div. Prellungen und 3 ausgetretenen Zähnen verbracht.


Das sollte doch für eine Anzeige mehr als genug sein, oder sollte man erst anzeigen wenn jemand totgeschlagen wurde ??
Es wurden schon Leute wegen weniger angezeigt ( z.B. Lehrer wegen einer Ohrfeige )

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Leute, Ihr müsst unterscheiden zwischen der Straftat und den dadurch angerichteten Schäden. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Für die Straftat ist der Staat zuständig. Der ermittelt und bestraft den Täter. Der Staat ist aber nicht zuständig für die Schäden, die der Täter angerichtet hat. Das ist eine Angelegenheit, die die Bürger unter sich zivilrechtlich zu klären haben.

Wenn es sich um einen Arbeitnehmer im Einsatz handelt, so haftet der Arbeitgeber für die Schäden, die er anrichtet.

Wenn der Arbeitnehmer diese Schäden zu vertreten hat, so haftet der Arbeitnehmer für diese Schäden - aber nicht dem Geschädigten gegenüber, sondern dem Arbeitgeber gegenüber (§ 619 a BGB), was bei einer Straftat rechtlich in der Regel kein Problem sein dürfte - in der Regel; denn der Arbeitgeber hat auch die Beweislast darüber, dass er dem Arbeitnehmer kein grünes Licht für Rechtsverstöße gegeben hat (denken wir mal an LKW-Fahrer, die Lenkzeiten und Geschwindigkeit auf Weisung des Arbeitgebers überschreiten).

Und für den notorischen Zweifler § 831 BGB:
Zitat:
§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
(1) 1Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.

Noch Fragen?
Dass selbstverständlich der Geschäftsherr versuchen wird, sich der Haftung zu entziehen, indem er sich auf die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl seiner Verrichtungsgehilfen berufen wollen wird, ist für die Rechtslage nicht von Belang; denn ebenso selbstverständlich wird der Anwalt des Geschädigten dies zu widerlegen trachten, was möglicherweise in diesem Falle nicht allzu schwierig sein dürfte.

Also, Volker, Probleme mit der Differenzierung zwischen Straf- und Zivilrecht hast offensichtlich Du.

Nebenbei bemerkt, das ist noch nicht alles. Denn nicht selten dürften in solchen Fällen auch Fragen betreffend Geschäftsführung ohne Auftrag von Belang sein - damit wäre dann nämlich wieder "Gut Holz" im Spiel. Also: das ist nur eine Facette des ganzen Problems, deswegen: nicht ohne Anwalt zu lösen trachten.

@ Qaestor: selbstverständlich gebe ich Dir Recht, eine Strafanzeige betrachte ich hier als Bürgerpflicht.

Jedoch, eine Strafanzeige ist relativ schnell gemacht, den Rest erledigen Polizei und Staatsanwaltschaft. Doch in Sachen Schadensersatz und Schmerzensgeld sieht das ganz anders aus. Da kann man nicht einfach zu irgend wem hingegen und sagen, ich bin geschädigt, gib Geld.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Könnten wir bitte mal folgendes beleuchten:

Topic dieses Thread ist "Nach Schlägerei..."

IdF stellt sich heraus, dass es sich um einen -angeblichen- Flaschenwurf handelt.

Auf die Frage, warum der Titel so benannt wurde und ob da nicht noch was anderes war
Zitat:
Momentan frage ich mich nur noch, weshalb das Thema "...nach Schlägerei" heißt, da es nach der obigen Schilderung eigentlich keine war. Oder war da doch was?

geht der TE gar nicht ein. Warum nicht?

Statt dessen erfolg die Gegenfrage, wie man einen Titel umbenennen kann und die stoische Behauptung, keine Flasche(n) geworfen zu haben; verbunden mit der erneuten Frage nach Schmerzensgeld. Nach Schadenersatz hat er übrigens nicht gefragt.
Zitat:
Danke für deine Antwort erstmal. Ich habe definitiv keine Flaschen geworfen und war auch nicht in Begriff dieses zutun, habe so wie alle anderen gefeiert und getanzt. Ich wurde völlig überrascht und von hinten ohne jegliche gegenwehr auf den boden geschlagen und habe das mit den Flaschen werfen nur im Unterbewusstsein gehört. Danach wurde es dunkel.
Kann ich den Thread umbennenen, wenn ja wie??? Kann man auf Schmerzensgeld klagen (Zivilstreit)


Wenn der TE also keine Flasche(n) geschmissen haben will, so stellt sich die Frage, was die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dazu bewogen hat, sich mit 5-6 Personen auf den TE zu stürzen.

Wenn es denn 5-6 waren, denn die Wahrnehmungsfähigkeit des TE dürfte
Zitat:
Ach ja, da Sylvester war, war ich auch nicht ganz nüchtern, spielt das eine Rolle??

etwas eingeschränkt gewesen sein. Zeugen sind bekanntlich das schwächste Glied in einer Beweiskette, besonders dann, wenn sie sich im gleichen Zustand wie der TE befunden haben sollten.

Wieso hat sich der eine oder andere schon mehr oder weniger darauf festgelegt, dass sich die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes strafbar gemacht haben oder zu Schadenersatz (ggfs. durch AG) und Schmerzensgeld herangezogen werden?

Wir haben nur die beiden Beiträge des TE, der sich bisher nicht mehr zu Wort gemeldet hat. Wir wünschen grundsätzlich nicht, dass einem Fragesteller mit Unterstellungen begegnet werden. Doch sollte das nicht auch für die Gegenpartei eines TE gelten? Werden die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nicht in gewisser Weise vorverurteilt?

 
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